Die Gründungswelle von Krankenhäusern und der massive Ausbau bestehender Einrichtungen im Laufe des 19. und frühen 20. Jahrhunderts sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Personalkosten bei Weitem nicht die Rolle spielten, wie es heute der Fall ist. Die damalige Aufbruchstimmung im öffentlichen Gesundheitswesen ist auch der Neugründung katholischer Pflegeorden zu verdanken, deren Schwestern und Brüder grundsätzlich nur verpflegt und untergebracht werden mussten – dies allerdings bis zu ihrem Lebensende. Bei den neu gegründeten evangelischen Einrichtungen, in denen Diakonissen den Betrieb aufrechterhielten, war das nicht viel anders. In beiden Fällen wurde bestenfalls ein Handgeld gezahlt. Kostengünstiger konnte der Dienst am Menschen nicht gestaltet werden. Dazu kam, dass diese Einrichtungen sehr oft wegen der Qualität der Pflege und der Zuwendung geschätzt wurden.
Dieses System, das auf dem Einsatz der Mitglieder von geistlichen Korporationen beruhte, war nicht nur in Krankenhäusern mit kirchlichem Hintergrund weit verbreitet, es wurde auch von den Kommunen übernommen.⁷⁴ Dabei blieb es grundsätzlich bis zum Zweiten Weltkrieg. Und auch in der Wiederaufbauphase waren die Schwestern sehr gefragt. Infolge des Nachwuchsmangels war dieses System auf Dauer nicht zu halten. Seit den 1950er-Jahren änderte sich daher nicht nur die Infrastruktur der Einrichtungen selbst, sondern auch die Zusammensetzung des Personals, das nun in weiten Teilen aus „zivilen“ Fachkräften bestand, die nach Tarif bezahlt werden mussten. Natürlich wuchsen auch hier die Bäume nicht in den Himmel. Genau deshalb musste perspektivisch auch in die Personalentwicklung investiert werden – inklusive einer verbesserten Bezahlung und guter Angebote zur Weiterqualifizierung.
1. Ärzte und medizinische Fachkräfte
Den Mitarbeitern Perspektiven bieten: Das war in den vergangenen Jahren eine Maxime der Personalverantwortlichen an den Kliniken. Auf der Suche nach attraktiven Modellen blickte man immer öfter ins Ausland. Denn hier hatte sich schon länger der Trend zur Akademisierung der Pflege abgezeichnet. Und auch in Deutschland nahm die Zahl derjenigen zu, die sich für ein pflegewissenschaftliches Studium interessierten und sogar bereit waren, Studiengebühren zu bezahlen. Lockten doch eine interdisziplinäre wissenschaftliche Ausbildung mit Spezialisierungsmöglichkeiten in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege und die sich daraus womöglich ergebenden beruflichen Perspektiven. Außerdem wurden Kenntnisse in Bereichen wie Medizin, Gesundheitswissenschaft, Soziologie, Psychologie, Biologie, Philosophie, Theologie, Geschichte und vor allem Ethik vermittelt.
1.1 Ist die Akademisierung der Pflege gescheitert?
Die akademische Weiterqualifizierung von Pflegefachkräften erfolgt in Deutschland an Fachhochschulen, zum Beispiel an der Hochschule Fulda. Insgesamt gibt es heute bundesweit 48 Hochschulen mit pflegewissenschaftlichen Studienangeboten. In Rheinland-Pfalz sollte die Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar (heute Vinzenz Pallotti University) mit gebührenpflichtigen Angeboten eine in der Region Koblenz-Mittelrhein bestehende Lücke schließen. Die PTHV warb mit überschaubaren Strukturen und einer Qualifizierung an einer eigenen Fakultät, die im Rang einer Universität arbeitete. Vor allem Letzteres war bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. Der Einstieg der Waldbreitbacher Schwestern über die Marienhaus Holding als Mitträgerin der finanzschwachen Kleinuniversität machte den erheblichen Ausbau der bislang vom Pallottinerorden getragenen Hochschule möglich.
Nach dem hoffnungsvollen Start im Jahr 2006 war im Frühjahr 2023 Schluss. Dabei galt die PTHV als führend, beispielsweise bei der Entwicklung von Konzepten für die soziale Teilhabe von Patienten. Die Reaktion: Bestürzung in den Fachmedien und in der Region. Ein Hauptargument für das Aus war, dass sich die Hoffnung auf eine Akademisierung der Pflege in Deutschland nicht in dem ursprünglich erwarteten Maße erfüllt habe. Indirekt bedeutete dies, dass es für Absolventen bei Weitem nicht genügend und vor allem angemessen dotierte Stellen gab, die ihrer Qualifikation entsprochen hätten.
Wer angesichts der eingeschränkten Perspektiven überhaupt noch Pflegewissenschaft studieren wollte, wandte sich den staatlichen Fachhochschulen zu, die für das Erststudium grundsätzlich keine Gebühren erheben. Für die Fakultät in Vallendar mit ihren 250 Studenten wurde es dagegen so eng, dass man bei den gebührenpflichtigen Pflegestudienplätzen schließlich die Notbremse zog. Der eigentliche Grund für das Aus ist jedoch an anderer Stelle zu suchen: Die Waldbreitbacher Marienhaus Holding war bereits zum Jahresende 2020 als Mitträgerin der Hochschule ausgestiegen.⁷⁵ Aus heutiger Perspektive überrascht der Zeitpunkt nicht, zumal auch an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen 2021 letztmalig Studenten des dualen Studiengangs Pflege aufgenommen werden sollten. Wie wir noch sehen werden, war 2020 das Jahr, in dem angesichts veränderter Rahmenbedingungen alle Einrichtungen der Marienhaus-Gruppe auf den Prüfstand gestellt wurden und es in der Konsequenz vor allem zur Schließung kleinerer Kliniken, zum Beispiel in Adenau, Bendorf, St. Goar und Oberwesel, kam. Die Beteiligung an einer kleinen Universität passte da nicht mehr ins Konzept.
Übrig blieb nur noch die Ausbildung von Fachlehrern für Pflegeberufe an Berufsschulen, die an die Universität Koblenz verlagert wurde. Der frühere Standort der Doppeluniversität Koblenz-Landau war zum Stichtag 1. Januar 2023 nach mehrjähriger Vorbereitung verselbstständigt worden. Für den Bereich Pflege bedeutet das: Zumindest bei der Ausbildung von Berufsschullehrern übernimmt das Land seit dem Wintersemester 2023/24 die volle Verantwortung für das Studium und dessen Finanzierung.
Ist damit die Akademisierung der Pflege in Rheinland-Pfalz gescheitert? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, zumal die Ausbildung in anderen Disziplinen des Gesundheitssektors vorrangig an den Hochschulen erfolgt. Auch in der Hebammenausbildung in Rheinland-Pfalz geht der Trend nämlich in Richtung Akademisierung. So wird die Ausbildung von Hebammen an den rheinland-pfälzischen Hebammenschulen perspektivisch komplett eingestellt. Die Hebammenschulen in Koblenz, Mainz und Speyer werden nur noch übergangsweise weitergeführt.
Der duale Bachelorstudiengang an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen nahm zum Wintersemester 2021/22 letztmalig Neueinsteigerinnen auf. Allerdings nimmt der in Ludwigshafen angebotene konsekutive Masterstudiengang „Innovative Versorgungspraxis in der Pflege und im Hebammenwesen“ nach wie vor Bewerber an.⁷⁶ An die Stelle der bisherigen konventionellen Hebammenausbildung tritt nun das neue akademische Angebot der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Der neu eingerichtete siebensemestrige Studiengang (Regelstudienzeit) in Mainz trägt den Titel „Hebammenwissenschaft“ und schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Science (B. Sc.) ab. Dieser Studiengang ist am Fachbereich 04 – Universitätsmedizin angesiedelt und wertet die Ausbildung der Teilnehmerinnen erheblich auf. Das Studium beginnt immer im Wintersemester, wobei 30 Plätze zur Verfügung stehen. Wie Gesundheits- und Wissenschaftsminister Clemens Hoch in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 29. November 2023 ausführte, könnte das Angebot bei steigender Nachfrage auch noch ausgebaut werden.
Auch für den Berufsalltag wurde ein neues Angebot geschaffen: Bereits am 13. Oktober 2023 hatte das Gesundheitsministerium bekannt gegeben, dass das Land die Einrichtung von insgesamt sieben hebammengeleiteten Kreißsälen fördert. Diese sollten an folgenden Standorten eingerichtet werden:
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Stadtklinik Frankenthal
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Klinikum Worms
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Mutterhaus der Borromäerinnen in Trier
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Diakonie-Krankenhaus Bad Kreuznach
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Hunsrück-Klinik der Kreuznacher Diakonie in Simmern
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Westpfalz-Klinikum, Standort Kaiserslautern
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Westpfalz-Klinikum, Standort Kirchheimbolanden
Der sogenannte Hebammenkreißsaal ist ein zusätzliches Betreuungskonzept zur ärztlich geleiteten Geburt, sodass werdende Eltern zwischen einem ärztlich oder rein hebammengeleiteten Kreißsaal wählen können.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Umsetzung des Konzeptes einige Zeit in Anspruch nahm. Zu den ersten Einrichtungen ihrer Art gehörte der Hebammenkreißsaal an der Hunsrück-Klinik in Simmern, der Anfang 2025 eröffnet wurde. In einem zweiten Schritt wurde eine Hebammenzentrale eingerichtet, die am 11. August 2025 in Betrieb ging. Diese Zentrale ist eine Anlaufstelle, die per Telefon die Vermittlung von Hebammen für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett übernimmt, wobei die Vermittlung sowohl für das zur Kreuznacher Diakonie gehörende Krankenhaus selbst als auch für die häusliche Betreuung erfolgt. Die Zentrale soll die oft schwierige Suche nach einer Hebamme erleichtern. Außerdem hat sie eine wichtige Beratungs- und Vermittlungsfunktion, etwa für Eltern, die Fehl- oder Totgeburten verarbeiten müssen. Auch die Fortbildung von Hebammen gehört zu ihren Aufgaben.
Weitere Hebammenzentralen wurden bereits für den Westerwald (Kirchen/Sieg und Hachenburg), in Mainz, in Daun und für Trier-Saarburg eingerichtet. Darüber hinaus gibt es die am 1. Juni 2025 eröffnete Hebammenambulanz in Hachenburg als Teil der Hebammenzentrale Westerwald. Sie bietet beispielsweise Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitung, Stillberatung und Wochenbettbetreuung an. Die Ambulanz ist ein gemeinsames Projekt der Verbandsgemeinde Hachenburg und der Hebammenzentrale Westerwald.
Auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens ist man bestrebt, Berufsbilder durch akademische Angebote attraktiver zu machen. So stellten das Wissenschaftsministerium und die Hochschule Kaiserslautern am 24. Mai 2024 den neuen Bachelorstudiengang „Physician Assistant“ am Campus Zweibrücken vor. Der hybride und berufsintegrierte Studiengang startete schließlich im Wintersemester 2024/25. Grundsätzlich neu ist der Studiengang „Physician Assistant“ nicht. So ist zum Beispiel die Akademie der Universitätsmedizin Mannheim (UMM) in Kooperation mit anderen Hochschulen ebenfalls in diesem Bereich aktiv. Bundesweit gibt es aktuell rund 20 Hochschulen und eine Berufsakademie, die den Studiengang anbieten. Dass es aktuell 3000 Studierende in diesem Bereich gibt, zeigt, dass das Angebot sehr attraktiv ist. Es war also allerhöchste Zeit, dass auch Rheinland-Pfalz mit einem entsprechenden Angebot einsteigt, um jene Fachkräfte im Land zu halten, die an einer stetigen Weiterqualifizierung auf akademischem Niveau interessiert sind.
Grundsätzlich ist mit der Ausbildung zum „Physician Assistant“ der Einstieg in ein neues Berufsbild an der Schnittstelle zwischen akademischer Medizin und patientennaher Versorgung verbunden. Teilnehmer erhalten während des Studiums umfassende medizinische Kenntnisse und Fähigkeiten, um ärztlich delegierbare Tätigkeiten eigenverantwortlich ausführen zu können.
1.2 Folgen für die Personalentwicklung
Zwar erscheinen die Entwicklungen in Vallendar auf den ersten Blick als regionales Phänomen, doch steht das Beispiel bei näherer Betrachtung für einen besorgniserregenden Trend: Hat doch der Liquiditätsentzug im Bereich der Kliniken grundsätzlich direkte negative Auswirkungen auf eine Personalentwicklung mit attraktiven Rahmenbedingungen – und damit fast zwangsläufig auf die Motivation der Mitarbeiter, vor allem im Bereich Pflege. Diese Feststellung gilt nach Einschätzung der FREIEN WÄHLER auch für die ambulanten medizinischen Einrichtungen, was eigentlich ein Paradoxon ist: Gerade diese Einrichtungen sollen infolge der Krankenhausreform trotz ihrer großen Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fachkräften an Bedeutung gewinnen und werden deshalb dringend gebraucht.
Der Alltag wird inzwischen im stationären und ambulanten Bereich von Einschränkungen für die Beschäftigten geprägt – und das, obwohl auch im medizinischen Bereich fast täglich über Fachkräftemangel gesprochen wird. Beispiele sind Einschnitte beim Weihnachtsgeld und Notlagentarife. Dazu kommt, dass die Gehälter sehr oft zu niedrig sind, was das Beispiel der Medizinischen Fachangestellten zeigt. Der 2023 geltende Online-Entgeltatlas der Agentur für Arbeit⁸² nennt für diese Berufsgruppe eine Gehaltsspanne von 2304 bis 3303 Euro brutto, wobei das übliche Niveau bei 2778 Euro liegt. Ganz anders sieht es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung aus: Hier liegt bei den nicht so breit aufgestellten Sozialversicherungsfachangestellten die Spanne zwischen 3630 und 4981 Euro brutto. 50 Prozent der gezahlten Gehälter liegen bei 4282 Euro.
„Vor diesem Hintergrund nun bei den am Patienten Arbeitenden weiter sparen zu wollen und gleichzeitig anders zu moralisieren, ist fast mehr als zynisch“,
bringt es Manfred Reeb auf den Punkt. Er teilt damit die Einschätzung des Virchowbundes und warnt zudem vor einer Abwanderung von Fachkräften in andere Wirtschaftszweige oder deren Auswanderung.
Dazu passt eine Pressemitteilung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes vom 24. Oktober 2023. Darin rechnete Dr. Markus Beier vor, dass es bundesweit bereits knapp 5000 offene Hausarztsitze gebe. Der Co-Bundesvorsitzende des Verbandes geht davon aus, dass sich die Situation bis 2025 drastisch verschärfen wird. Aus seiner Sicht wird bis dahin die Zahl der offenen Hausarztstellen bundesweit auf 11.000 steigen. Die Zahl der offenen Stellen für Medizinische Fachangestellte dürfte sich dann in ähnlichen Dimensionen bewegen.
„Das können die Hausarztpraxen irgendwann nicht mehr auffangen“,
so Markus Beier wörtlich. Schon jetzt seien viele Praxen überlastet; aktuell versorgt jeder Hausarzt im Quartal rund 700 Patienten.
Auch die Co-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth warnte:
„Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem die hausärztliche Versorgung massiv Gefahr läuft, wegzubrechen. Die Auswirkungen dieser Entwicklung haben wir bereits in der Vergangenheit gesehen. Diesen Winter [2023/24] rechnen wir mit einer noch angespannteren Lage. Dieses Thema muss endlich ganz oben auf die Prioritätenliste und damit auf den Schreibtisch des Bundesgesundheitsministers. Es braucht einen koordinierten und nachhaltigen Plan, wie die hausärztliche Versorgung stabilisiert werden kann, bevor es zu spät ist und die Menschen ohne wohnortnahe, hausärztliche Versorgung dastehen.“
Und was tut die Bundesregierung? Sie will erreichen, dass Apotheken bestimmte Dienstleistungen erbringen dürfen, die bisher Sache der Ärzte waren. Ein Beispiel ist die Beratung von Blutdruckpatienten. Die Bundesärztekammer meldete bereits im Juni 2022 Bedenken gegen eine getroffene Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband an, die die Umsetzung regeln soll. Abgesehen von fachlichen Argumenten gab es auch wirtschaftliche Gründe, gegen die neue Regelung mobilzumachen, weil finanzielle Ressourcen abgezogen würden, die besser den Arztpraxen zugutekommen sollten.
Mitte Oktober 2023 legte die Kammer nach. Anlass war die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, in den Apotheken sogar von den Kassen bezahlte Vorsorgeuntersuchungen einzuführen.
„Eines muss man Karl Lauterbach lassen: Bei seinem Versuch, medizinische Leistungen aus der ärztlichen Versorgung herauszunehmen und in andere Bereiche zu verlagern, agiert er durchaus kreativ“,
betonte Dr. Edgar Pinkowski.
„Was medienwirksam als niederschwelliger Check-up in der Apotheke angepriesen wird, stellt in Wahrheit ein gravierend in ärztliche Zuständigkeiten eingreifendes Parallelangebot dar“,
so der Präsident der Landesärztekammer Hessen weiter.
Ist diese Verlagerung als Kompensation für die aktuell schwierige Situation der Apotheken zu sehen? Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hatte bereits am 14. Juni und am 27. September 2023 im Rahmen bundesweiter Protesttage auf die missliche Lage vieler Apotheken hingewiesen. Der November 2023 wurde sogar komplett zum Protestmonat erklärt. Ein Hintergrund: Ende des dritten Quartals 2023 wurde mit bundesweit nur noch 17.733 Apotheken ein historischer Tiefstand gemeldet.
„Die wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten gerät durch wirtschaftlichen Druck auf die Apotheken immer mehr in Gefahr, sodass die Apothekenzahl inzwischen auch im Europavergleich immer stärker sinkt“,
ließ der Verband wissen und wies darauf hin, dass die Gesamtzahl der Apotheken nun das Niveau von 1979 erreicht hatte. Auch die ABDA plädierte für die Stabilisierung bewährter Strukturen und stellte sich gegen Leistungskürzungen. Die Bundesvereinigung sprach von einer zerstörerischen Apothekenreform: Schon bald könne es Apotheken ohne Notdienste, Rezepturen und letztendlich auch ohne Apothekerinnen und Apotheker geben, hieß es weiter. Erneut drängte sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung einen Kahlschlag im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Versorgung durchführen und die einzelnen Sektoren des Gesundheitssystems gegeneinander ausspielen will.
1.3 Ärzte verlassen Deutschland
Auch die Entwicklung der Ärztezahlen könnte besser sein. Manfred Reeb verweist in diesem Zusammenhang auf die offizielle Ärztestatistik mit dem Stichtag 31. Dezember 2022: Demnach hat die Zahl der deutschen Staatsbürger, die zum ersten Mal Mitglied bei einer Ärztekammer in Deutschland wurden, im dritten Jahr in Folge abgenommen. Zum Jahresende 2022 lag sie mit 8.608 knapp 5 Prozent unter dem Wert des Jahres 2019. Und auch für Mediziner aus dem Ausland ist die Perspektive, Arzt in Deutschland zu werden, nicht mehr so reizvoll wie früher.
„Erstmeldungen von ausländischen Staatsbürgern, welche in der Vergangenheit für Erleichterung auf dem Arbeitsmarkt für Ärztinnen und Ärzte sorgten, liegen in etwa auf dem Wert von 2019“,
fasst Manfred Reeb zusammen.
Die Abwanderung von Medizinern hat sogar zugenommen. So verließen im Jahr 2022 insgesamt 2.290 Ärzte Deutschland. Diejenigen, die im Laufe des Jahres in den Ruhestand eingetreten waren, sind in dieser Zahl nicht enthalten. Insgesamt lag die Zahl der Abwanderungen um rund 20 Prozent höher als im Vorjahr. Doch damit nicht genug: Bereits 2020 war die Abwanderungsquote um 15 Prozent höher als 2019.
„Vor diesem Hintergrund ist es für die Patienten menschenverachtend, bei dieser Ausgangslage und der sich verschlechternden demografischen Lage sowie des zunehmend nicht mehr für alle umsetzbaren medizinischen Fortschritts nun die Rahmenbedingungen noch weiter zu verschlechtern und den Exodus weiter zu beschleunigen. Zu beachten ist, dass es sich bei den Neuzugängen meist um Berufsanfänger handelt, während die Auswandernden meist ausgebildete und erfahrene Fachärzte sind“,
lautet das Fazit von Manfred Reeb. Für ihn ist die in der Öffentlichkeit als großer Wurf dargestellte Krankenhausreform nichts anderes als eine Luftnummer. Und nicht nur das: Auch die politisch gewollte Stärkung des ambulanten Bereichs bringt aus Sicht der Kritiker keine Verbesserungen, da die Probleme hier ganz ähnlich gelagert sind. Mehr noch: Die Stimmung unter den Praxisbetreibern kann durchaus als explosiv bezeichnet werden.
1.4 Verbände warnen vor Praxenkollaps
Auf Verbandsebene wurde im Sommer 2023 sogar vor einem „Praxenkollaps“ gewarnt. Am 18. August 2023 kam es in Berlin zu einem Krisentreffen, an dem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenärztlichen Vereinigungen, diverser Berufsverbände und niedergelassene Ärzte teilnahmen. Unter anderem wurde ein Forderungskatalog samt Lösungsvorschlägen erstellt. Der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wurde aufgefordert, bis zum 13. September 2023 Stellung zu nehmen. Um es vorwegzunehmen: Der Minister meldete sich nicht.
Den Teilnehmern ging es übrigens nicht nur um eine verbesserte finanzielle Ausstattung, sondern auch um mehr gesellschaftliche Anerkennung der Arbeit von Ärzten, Psychotherapeuten und medizinischen Fachangestellten. Konkret wurden eine tragfähige Finanzierung, die Abschaffung von Budgetierung und Regressen sowie ein spürbarer Bürokratieabbau gefordert. John Afful, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, brachte die Misere wie folgt auf den Punkt:
„Angesichts hoher Inflation, steigender Energie- und Personalkosten sowie der weiterhin bestehenden Tatsache, dass ein Großteil der erbrachten Leistungen einfach nicht vergütet wird, ist das Angebot der Kassen, die Versorgungsfinanzierung um 2,1 Prozent zu erhöhen, einfach nur frech.“
Und Dr. Armin Beck, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Hessen, ergänzte:
„Wir haben viel zu lang hingenommen, dass uns die Gesundheitspolitik in Berlin am ausgestreckten Arm verhungern lässt. Damit ist jetzt Schluss.“
Diese Zitate sind nur zwei von vielen. Generell lässt sich sagen: Es geht nicht nur um Geld, sondern um eine komplette Neuausrichtung des medizinischen Versorgungsmodells. Aus Sicht der teilnehmenden Mediziner gehört der hausärztlichen Teampraxis die Zukunft. Das bedeutet, dass ärztliche Aufgaben neu delegiert werden und medizinische Fachberufe aufgewertet werden müssen. Auch ist es erforderlich, Versorgungsaufgaben neu zu verteilen und Honorare entsprechend anzupassen.
1.5 Ärzte sehen schwarz
Dass es in den Reihen der niedergelassenen Ärzte gärt, zeigt die Tatsache, dass es nicht beim Krisentreffen blieb: Mehrere Protestaktionen folgten. So hatte die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz für den 13. September 2023 im Rahmen der bundesweiten Kampagne „Wir sehen schwarz – für die Zukunft unserer Praxen“ zu einer „Protesttagung“ in das ehemalige Kurzentrum nach Lahnstein eingeladen, die auch außerhalb der Landesgrenzen viel Beachtung fand. Nach Schätzung des Autors dieser Zusammenstellung folgten rund 300 Mediziner der Einladung zur Veranstaltung. Die Stimmung war gereizt, die Wortbeiträge wurden oft von Zwischenrufen unterbrochen – vor allem bei den Beiträgen des im nördlichen Westerwald beheimateten CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel.
Rüddel, Mitglied des Gesundheitsausschusses, verwies auf mögliche Effizienzsteigerungen bei gleichzeitiger Entlastung von Ärzten und Mitarbeitern in den überlasteten Praxen durch das Vorantreiben der Digitalisierung. Seine Vision: Patienten bereiten sich per App so vor, dass ein Arztbesuch entfallen oder zumindest verkürzt werden könne. Der Widerspruch folgte prompt: Die Digitalisierung funktioniere wegen fehlerhafter, nicht standardisierter Hard- und Software hinten und vorne nicht. Die Politik solle erst einmal durch Vereinheitlichung dafür sorgen, dass für alle Beteiligten wirklich anwenderfreundliche Lösungen zur Verfügung stehen. Auch gehe die Wunschvorstellung der Politik, dass Patienten via App die Ärzte und ihre Mitarbeiter entlasten, völlig an der Praxis vorbei. Eine Kernaussage der Mediziner: Das persönliche Miteinander von Arzt und Patient könne nicht ersetzt werden, Apps zur Vorbereitung oder Selbstdiagnose seien hierbei wenig sinnvoll.
Der Tagungsort war übrigens nicht zufällig gewählt: Hier hatten sich Bundesregierung und SPD-Opposition vom 1. bis 4. Oktober 1992 im Rahmen einer Klausurtagung auf das Gesundheitsstrukturgesetz verständigt, das 1993 in Kraft trat. Zuständiger Minister war damals Horst Seehofer (CSU). Genau 30 Jahre danach wollten die niedergelassenen Ärzte darauf aufmerksam machen, dass die damals in Gang gesetzten Bedarfsplanungen und Budgetierungen längst nicht mehr in die Zeit passten.
Die Botschaften, die in einem Grundsatzpapier zusammengefasst wurden:
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Der Bürokratismus habe den Ärzten die Lust auf eine eigene Praxis ausgetrieben.
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Der Beruf des niedergelassenen Arztes müsse wieder attraktiv werden.
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Die negativen Folgen der aktuellen Politik seien vor allem im ländlichen Raum unübersehbar.
Um mehr Geld ging es natürlich auch. Aus Sicht der Ärzte, die vor allem Reformen in der Bedarfsplanung und den Wegfall der Budgetierung fordern, seien die Vergütungen nach den Pauschalen nicht in dem Umfang angepasst worden, wie es eigentlich nötig gewesen wäre. Ferner wurde kritisiert, dass die damalige Reform alles nur verkompliziert habe.
„Warum nicht einfach eine Gebührenordnung?“,
fragte einer der Teilnehmer. Andere wiesen darauf hin, dass das Problem der Annahmeverweigerung von Patienten politisch hausgemacht sei: Fakt ist, dass die Budgets gedeckelt sind und Ärzte bei Überschreitungen quasi ehrenamtlich arbeiten. Das Fass endgültig zum Überlaufen gebracht hatte die Streichung der Neupatientenpauschale zu Beginn des Jahres 2023.
Für Rheinland-Pfalz lieferte die Kassenärztliche Vereinigung folgende Zahlen: Demnach haben die Fachärzte im Land im Jahr 2022 rund 10 Millionen Behandlungen vorgenommen. Nach Schätzungen der KV wurden rund 10 Prozent der erbrachten Leistungen für rund 350.000 Patienten infolge der Budgetierung (die als „Zwangsrabatt“ bezeichnet wird) nicht vergütet. Das entspricht rund einer Million unbezahlter Behandlungen. Demnach müssten die Fachärzte im Land jährlich etwa fünf Wochen ohne Honorar arbeiten. Weiterhin rechnete die KV vor, dass dies dem jährlichen Arbeitspensum von 270 Vollzeit-Fachärzten entspreche und die Fachärzte jeden Tag einen Zwangsrabatt von rund 183.000 Euro gewähren müssten.⁸⁹
Schon vor dem Krisentreffen in Berlin und der Protestaktion in Lahnstein hatte der Virchowbund für die neu gestartete Kampagne „Praxis in Not“ und für den am 2. Oktober 2023 geplanten bundesweiten Protesttag geworben. Zunächst hatten sich neun, später insgesamt 18 Verbände dem Aufruf des Virchowbundes angeschlossen.
„Trotz berechtigter Tarifsteigerungen bei unseren Medizinischen Fachangestellten können wir mit unseren Gehältern oft nicht mit Krankenhäusern und Krankenkassen konkurrieren“,
brachte es Dr. Dirk Heinrich auf den Punkt. Der Verbandsvorsitzende wies auch darauf hin, dass die Streichung der Neupatientenregelung in vielen Praxen zu Einnahmeeinbußen von 10 Prozent geführt habe. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Praxen würden bei ihren Digitalisierungsvorhaben weitgehend alleingelassen.
Alles andere als erfreuliche Nachrichten kamen auch von der Allianz Deutscher Ärzteverbände, die sich in einem auf den 14. August 2023 datierten offenen Brief direkt an Bundeskanzler Olaf Scholz wandte. In diesem Schreiben wurde der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach massiv kritisiert: Der Minister lasse vor dem Hintergrund der angelaufenen Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen die gebotene Neutralität vermissen. Mehr noch: Die Allianz sprach von einem Eingriff des Ministeriums in die Tarifautonomie.
Die Allianz hatte in den vorangegangenen Monaten wiederholt auf die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen für Mediziner hingewiesen. Grund für den aktuellen Protest: Laut Verband habe das Bundesgesundheitsministerium ein „Faktenblatt“ an ausgewählte Redaktionen versandt. Darin sei die Umsatzsituation der Vertragsärzte ohne Betrachtung der tatsächlichen Behandlungsumfänge dargestellt worden. Das Papier sei „einseitig, in seinem Kern tendenziös und wäre ohne weitere Quellenangaben auch dem Kassenlager“ zuzuordnen.
Diese Aussage zeigt einerseits, dass das Verhältnis zwischen niedergelassenen Ärzten und Kassen zerrüttet ist, andererseits wird deutlich, dass die Situation vor Ort anders aussieht als von der Politik dargestellt. Drängt sich doch für Außenstehende der Eindruck auf, dass Klinikkapazitäten in der Fläche zurückgefahren und die ambulante Versorgung im Gegenzug ausgebaut werden sollen. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände sieht dagegen eine einseitige Verschiebung zulasten des ambulanten Sektors. Erneut stellt sich die Frage: Will die Bundespolitik die Akteure mit dem Ziel gegeneinander ausspielen, alle medizinischen Leistungen an Großkliniken zu konzentrieren? Die Auswirkungen für die ärztliche Versorgung in der Fläche wären in einem solchen Fall verheerend.
Die Ärzteallianz kritisierte zudem, dass das Ministerium den Fokus rein auf die Umsatzentwicklung lege und die Kostensteigerungen weitgehend außer Acht lasse. Zudem werde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, Arztpraxen hätten während der Corona-Krise unlauter verdient. Sonderbelastungen und Mehrkosten seien schlicht ignoriert worden.
„Durch den einseitigen Fokus auf Umsätze zeichnet das Bundesministerium für Gesundheit ein tendenziöses Bild, das wider besseres Wissen verbreitet wird. Die Unfähigkeit des BMG, Strukturreformen auf den Weg zu bringen, die nachhaltig gewährleisten, dass Mittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden, ist keine Entschuldigung für die einseitige Parteinahme für einen einzelnen Akteur im Gesundheitswesen, in diesem Fall für die Gesetzlichen Krankenkassen“,
heißt es im offenen Brief an den Kanzler wörtlich.
1.6 Kommt staatliche ambulante Versorgung?
Sehr aufschlussreich ist ein Gastbeitrag des Virchowbund-Vorsitzenden Dr. Dirk Heinrich im Online-Angebot der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Facharzt für HNO und Allgemeinmedizin warf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach darin vor, die unternehmerisch tätigen niedergelassenen Ärzte bewusst zu schwächen und den Weg in eine Staatsmedizin zu ebnen. Er begründet dies mit der Tatsache, dass die vom Ministerium angestoßenen Reformen die ambulante Versorgung in freien Praxen völlig außer Acht ließen. Dirk Heinrich führt weiter aus, dass das für Hamburg eingeführte Modell der „Gesundheitskioske“ zur Versorgung von Bedürftigen nun flächendeckend⁹² zweckentfremdet werden solle:
„Es ist die Gelegenheit, auf die Lauterbach seit 20 Jahren wartet. Entstandene Versorgungslücken sind das Feigenblatt, das ambulante Gesundheitswesen gleich komplett umzubauen, faktisch zu verstaatlichen. Dazu passt es, dem Staat Mitspracherecht in den Zulassungsausschüssen zu geben und Kommunen als Träger und Betreiber von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu ermächtigen. Jetzt müssen nur noch die lästigen ärztlichen Praxisinhaber peu à peu ausgehungert werden und dann gibt es in der Primärversorgung viele Hausärzte weniger und viele Community Health Nurses mehr. Doch was geschieht mit den niedergelassenen Fachärzten? Diese sollen – so war es schon früher Lauterbachs Idee – zurück ans Krankenhaus, man erinnere sich nur an das von ihm oft wiederholte Mantra der ‚doppelten Facharztschiene‘. Die ‚revolutionäre‘ Krankenhausreform soll es richten.“
Heinrich befürchtet, dass das Gesundheitswesen bereits in wenigen Jahren zu 70 bis 80 Prozent in staatlicher Hand sein könnte, und erinnert an das Wirken der früheren SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, deren Berater Karl Lauterbach war. In den aktuellen Weichenstellungen sieht der Verbandschef gravierende Versäumnisse zulasten der freien Praxen:
„Eigentlich müsste dieser Reform eine Ambulantisierung vieler heute noch stationär erbrachter Leistungen mit Zugang für beide – Praxen und Krankenhäuser – vorausgehen. Gutachter und Verbände haben hierfür etwa 2500 Leistungen identifiziert. Das Bundesgesundheitsministerium wird wohl aber mit nur 30 Leistungen starten. Mit diesem Schutzzaun für das Krankenhaus, der absichtlich durch den Wegfall der Neupatientenregelung verschärften wirtschaftlichen Lage der Fachärztinnen und Fachärzte und dem Aussitzen der seit 30 Jahren überfälligen Reform der Gebührenordnung für Ärzte durch Lauterbach, werden die Praxen systematisch ausgehungert. Den Rest erledigt eine mit Zwang eingeführte, für Ärzte weitgehend nutzenfreie, teure Digitalisierung. Ein flächendeckendes Sterben von Facharztpraxen durch frühe Pensionierungen und abgeschreckten Nachwuchs wird die Folge sein. Je dünner dann die Facharztpraxisdichte wird, umso leichter können nach und nach Krankenhäuser zur kompletten ambulanten fachärztlichen Versorgung ermächtigt werden. Ist das erstmal geschafft, richtet die schiefe Ebene des Wettbewerbs, der durch die duale Finanzierung der Krankenhäuser entsteht, den Rest. Dann ist die Welt des Karl Lauterbach wieder im Lot: Primärversorgung in kommunalen Primärversorgungszentren durch Gemeindeschwestern und den Restbestand an Hausärzten, fachärztliche Versorgung ambulant und stationär am Krankenhaus.“
1.7 Modelle für die Zukunft?
Übertreiben Virchowbund-Chef Dirk Heinrich und die Kassenärztlichen Vereinigungen? Diese Frage muss man sich als neutraler Leser stellen. Wer jedoch die Informationsveranstaltung erlebte, zu der die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) und das zur BBT-Gruppe gehörende Katholische Klinikum Koblenz-Montabaur für den 15. September 2023 in die Stadthalle Montabaur eingeladen hatten, musste einräumen, dass im Bereich der ambulanten Versorgung vieles in Bewegung ist – auch bei der direkten Beteiligung von Kommunen an Medizinischen Versorgungszentren. Und so manches Konzept, das im Rahmen des Forums vorgestellt wurde, dürfte klassischen Praxisinhabern wenig gefallen haben. Ging es doch um neue Konzepte für die Versorgung im ländlichen Raum unter besonderer Berücksichtigung der Notfallmedizin.
Anlass der von Dr. Ursula Kramer (Sanawork Freiburg) moderierten Veranstaltung war die Novelle des am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG)⁹³, die im Juni 2023 als Referentenentwurf vorgelegt worden war. Das GVSG formuliert die vernetzte Versorgung als zentrales Ziel – inklusive der umstrittenen Gesundheitskioske und dem Aufbau von Primärversorgungszentren.⁹⁴ Ein weiterer Auslöser war das geplante Digital-Gesetz (Referentenentwurf vom 1. August 2023), das einen Schub in der Versorgung bringen sollte.⁹⁵ ZIRP-Geschäftsführerin Heike Arend, die zum 1. November 2023 als Geschäftsführende Direktorin zum Landkreistag Rheinland-Pfalz wechselte, fasste das Thema so zusammen: Es gehe um neue institutionelle Rahmenbedingungen sowie die konsequente Nutzung digitaler Lösungen durch die Patienten.
„Man kann im ländlichen Raum nicht einfach mal eine Stunde fahren“,
bekannte Clemens Hoch in seinem Grußwort. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister betonte, dass die medizinische Versorgung im ländlichen Raum aktuell grundsätzlich gut sei und dies auch so bleiben solle. Allerdings stelle sich die Frage, wie die Zukunft mithilfe digitaler Transformationsprozesse gestaltet werden könne. Hoch verwies darauf, dass Digitalisierung hierbei primär Handwerkszeug sei. Medizinische Versorgung müsse planbar sein – für Notfälle sei es jedoch unentbehrlich, ein Krankenhaus in der Nähe zu wissen. Vernetzte Praxen im Westerwald nutzten bereits digitale Schnittstellen. Künftig müssten digitale Helfer auch unmittelbar medizinisch eingesetzt werden, etwa bei der Betreuung von Schlaganfallpatienten. Der Minister führte weiter aus, er wolle eine hohe Effizienz ohne Doppelstrukturen erreichen. Ein Hebel könne eine zentrale Bedarfsplanung sein (was Ärzte und KVen als Eingriff in ihre Selbstverwaltung kritisieren).
„Wir steuern so, dass ein Arzt gefunden wird“,
so Hoch weiter. Es gebe zu wenige Allgemein- und Kinderärzte im ländlichen Raum, weshalb zentral koordiniert werden müsse. Als Vorbild nannte er die Niederlande: Dort existierten eine zentrale Steuerung, eine einheitliche Bürgernummer und die elektronische Patientenakte bereits. Hoch betonte, dass in den Niederlanden dieselben europäischen Datenschutzbestimmungen wie in Deutschland gelten, kritisierte aber die hiesige Skepsis gegenüber Notfallstrukturen und Telemedizin. Viele Patienten warteten das Wochenende ab und überlasteten montags die Praxen.
„Wir haben ein unendliches Vertrauen in analoge Dinge“,
monierte der Minister und verwies auf die Missbrauchsanfälligkeit alter Papierrezepte. Gleichzeitig räumte er ein, dass viele digitale Anwendungen im Praxisalltag bislang noch zu kompliziert seien.
Aus Sicht des Ministers ist der Ausbau gut vernetzter Versorgungszentren perspektivisch der richtige Weg. Und wie sieht es beim Rettungsdienst aus? In den landesweit sieben Rettungsdienstbereichen erscheinen die Strukturen wesentlich straffer, auch weil das novellierte Rettungsdienstgesetz bereits 2020 umfassend reformiert worden war. Damit wollte man auch für Absolventen des neuen Studiengangs „Physician Assistant“ ein passendes Einsatzfeld schaffen.⁹⁶ Im rettungsdienstlichen Alltag ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die dominierende Kraft: Es verfügt landesweit über 432 Rettungsmittel, leistet jährlich fast 542.000 Einsätze und legt dabei rund 20 Millionen Einsatzkilometer zurück.
Das DRK agiert im Auftrag der Kommunen als öffentlich-rechtlicher Rettungsdienst. Zuständige Behörde für den DRK-Kreisverband Koblenz ist beispielsweise die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Martin Maser, Geschäftsführer des Kreisverbandes, betonte in Montabaur, dass das DRK 85 Prozent des Rettungsdienstes im Land abdecke, in der Vorhaltung seien es sogar 90 Prozent. Landesweit beschäftigt das DRK 2.500 Mitarbeiter und unterhält am Standort Nackenheim ein eigenes Bildungsinstitut. Maser lobte die Aufwertung des Berufsbildes durch die Ausbildung zum Notfallsanitäter auf Basis des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013.⁹⁷ Er verwies zudem darauf, dass der Wegfall des Zivildienstes die Bedeutung von Freiwilligendiensten massiv gesteigert habe. Die Übergangsfristen für altgediente Rettungsassistenten zur Nachqualifizierung endeten am 31. Dezember 2023. Wer danach als Notfallsanitäter tätig sein wollte, musste entsprechende Ergänzungsprüfungen nachweisen.
Inzwischen zeichnet sich auch im Rettungsdienst eine Akademisierung ab: Nach dem Bachelorabschluss können Fachkräfte ein Masterstudium dranhängen, das Spezialisierungen in Katastrophenschutz, Betriebswirtschaft oder Notfallpädagogik ermöglicht. Das Ziel: Höhere Attraktivität für Nachwuchskräfte und vertiefte klinische Kompetenzen. Dies soll auch Notärzte entlasten, die sich künftig bei bestimmten Lagen per Telenotarzt zuschalten können, statt immer physisch vor Ort sein zu müssen.
Kritiker befürchten durch solche Modelle eine schleichende Deprofessionalisierung und Qualitätsverluste. Zudem zeigte die Veranstaltung, dass eine ländliche Notfallversorgung ohne leistungsfähige Kliniken unmöglich ist. Dr. Christian Caspari, Leitender Arzt der Stabsstelle Notfallmedizin am Katholischen Klinikum, wies darauf hin, dass allein an seinem Haus jährlich 45.000 Notfallpatienten versorgt werden – unvorhersehbare Akutfälle, die eine individuelle Betreuung verlangen. Caspari unterstrich: Die Digitalisierung müsse sich an den Patienten anpassen und stoße insbesondere bei hochbetagten Menschen an Grenzen. Er legte den Finger in offene Wunden: Häufig fehlten vorab wichtige Patientendaten, Einweisungen würden wie vor Jahrzehnten via Nadeldrucker dreifach gedruckt und der bundeseinheitliche Medikationsplan werde mangels Verbindlichkeit in der Praxis meist händisch geführt. Würde durch digitale Prozessoptimierung pro Patient nur eine Minute eingespart, ergäbe das bei 45.000 Fällen einen Zeitgewinn von rund 20 Arbeitstagen. Nötig seien dafür verlässliche Datenleitungen für Telekonsile und Bildübertragungen.
Große Aufmerksamkeit fand die Vorstellung des Projekts „Landarzt plus“ aus der Verbandsgemeinde Montabaur. VG-Bürgermeister Dr. Hans Ulrich Richter-Hopprich (CDU) präsentierte das gemeinsam mit der BBT-Gruppe gegründete kommunale MVZ. Richter-Hopprich erklärte, ein radikales Umdenken sei nötig gewesen, da in der VG Montabaur 17 Hausärzte im Ruhestandsalter arbeiteten, für die keine Nachfolger bereitstanden. Sogar in der Kreisstadt hätten Praxen ersatzlos schließen müssen. Herkömmliche Niederlassungsprämien hätten verpufft und lediglich zu Mitnahmeeffekten geführt.
Mit „Landarzt plus“ wählte man einen neuen Weg: Junge Mediziner arbeiten als Angestellte im MVZ mit flexiblen Arbeitszeiten und festem Gehalt. Das Modell überzeugt: Es zieht Absolventen ab 30 Jahren aufs Land, da das wirtschaftliche Risiko entfällt. Zwar stehen solche Konstrukte im Spannungsfeld zur klassischen Freiberuflichkeit, Befürworter betonen jedoch die wohnortnahe Sicherung der Grundversorgung. In Montabaur ist bereits eine erste Filialpraxis geplant. Der Bürgermeister betonte, dass durch das Modell bereits Tausende Patientenkontakte gesichert werden konnten. Dennoch bestätigt die Entwicklung die Befürchtung der Ärzteverbände, dass Großträger über MVZ-Strukturen zunehmend auch den ambulanten Sektor übernehmen.
Konkrete Schritte geht auch der Landkreis Mayen-Koblenz, der als eine von 73 Modellregionen im Bundesprogramm „Smarte Regionen“ vom Bauministerium und der KfW gefördert wird. Unter der Initiative „Smarte Region MYK10“ treibt der Kreis Digitalisierungsprojekte voran. Ein Schwerpunkt liegt auf der kardiologischen Telemedizin: Das 2022 gestartete Projekt „Herz.Gesund“ wird am St. Nikolaus-Stiftshospital in Andernach über ein eigens aufgebautes telemedizinisches Zentrum geführt – das erste seiner Art am Mittelrhein. Vitaldaten von Herzinsuffizienz-Patienten werden täglich automatisiert an Kardiologen übermittelt, um Krisen frühzeitig abzufangen.
2. Ein neuer Medizincampus
Im Jahr 2020 nahmen bundesweit 149.170 Ärzte und 28.116 Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Etwa 70 Prozent von ihnen arbeiteten in eigener Niederlassung. Das meldete das Fachmagazin Arzt & Wirtschaft auf Basis der KBV-Statistik. Gleichzeitig zeichnete sich ein deutlicher Trend zur Festanstellung und zu flexiblen Teilzeitmodellen ab: Die Zahl angestellter Ärzte stieg binnen eines Jahres um 9 Prozent auf 39.477. Immer mehr Nachwuchskräfte bevorzugen die Anstellung in Medizinischen Versorgungszentren – einem Sektor, der zunehmend von Klinikketten und Finanzinvestoren geprägt wird.
Hinzu kommt eine wachsende Abwanderung ins Ausland. Im November 2023 berichtete Focus Online unter Berufung auf eine Studie der Ruhr-Universität Bochum unter 4.000 jungen Medizinern von alarmierenden Zahlen: 70 Prozent der Befragten zogen eine Tätigkeit im Ausland in Betracht, nur 22 Prozent planten eine eigene Niederlassung. 38 Prozent liebäugelten mit patientenfernen Berufen und lediglich 17 Prozent wollten hausärztlich arbeiten.
Die Daten belegen, dass die Nachwuchskrise politisch mitverursacht wurde. Der MB-Monitor des Marburger Bundes Niedersachsen¹⁰¹ vom 13. September 2022 bestätigte die Missstände: Ausgewertete Fragebögen von 1.300 Klinikärzten zeigten, dass 17 Prozent wöchentlich 9 bis 19 Überstunden leisten. Hochgerechnet auf Niedersachsen fielen pro Woche 28.000 unbezahlte Überstunden an – das Äquivalent von rund 2.700 Vollzeitstellen. 70 Prozent der Befragten waren mit den Arbeitsbedingungen unzufrieden, 40 Prozent dachten über einen Berufsausstieg nach. Haupttreiber des Frustes: Überbordende Bürokratie und endlose Dokumentationspflichten.
Es braucht mehr Ärzte, um die Lücken der in Rente gehenden Babyboomer-Generation zu füllen. Doch an den Universitäten wird der Mangel bis heute über den Numerus Clausus verwaltet. Aktuell bieten 39 deutsche Hochschulen Humanmedizin an. Nach Angaben der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund standen zuletzt 9.948 Plätze für 35.567 Bewerber bereit – rechnerisch kamen fast vier Bewerber auf einen Studienplatz.¹⁰³ Der Virchowbund fordert vor diesem Hintergrund bundesweit mindestens 5.000 zusätzliche Medizinstudienplätze pro Jahr sowie ein klares politisches Bekenntnis zur Freiberuflichkeit.
2.1 Die Ausgangssituation in Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz fehlen Studienplätze – besonders im klinischen Studienabschnitt. 2022 fehlten im Land 155 Plätze für den klinischen Teil. Zwar baute das Land Kapazitäten auf, fokussierte sich neben der Universitätsmedizin Mainz jedoch lange Zeit allein auf den 2022 eröffneten Medizincampus Trier, der mit 41 Studierenden pro Jahrgang voll ausgelastet ist.
Studierende klagten vermehrt vor Verwaltungsgerichten, weil sie nach dem bestandenen Physikum keinen klinischen Studienplatz erhielten. Das Bundeswehrzentralkrankenhaus (BwZKrhs) in Koblenz und regionale Partner boten daher Unterstützung beim Aufbau eines Medizincampus Koblenz an. Nach langem Zögern der Mainzer Landespolitik kam kurz vor Weihnachten 2023 der Durchbruch: Am 8. Dezember 2023 unterzeichneten Gesundheitsminister Clemens Hoch, der Inspekteur des Sanitätsdienstes Dr. Ulrich Baumgärtner, Universitätsmedizin-Dekan Prof. Dr. Ulrich Förstermann und Landeskrankenhaus-Geschäftsführer Dr. Alexander Wilhelm eine Absichtserklärung.
Geplant war der Start für das Wintersemester 2024/25 mit zunächst 25 Studierenden im 5. Fachsemester, verteilt auf folgende Häuser:
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Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
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Rhein-Mosel-Fachklinik / Landeskrankenhaus Andernach
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Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM)
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Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur
Im Frühherbst 2024 musste der Starttermin aus organisatorischen Gründen auf das Sommersemester 2025 verschoben werden. Der Stufenplan sieht vor, die Kapazität in Koblenz schrittweise auf 50 und im Endausbau auf 96 Plätze auszubauen. Parallel wird die Vorklinik in Mainz von 450 auf 500 Plätze aufgestockt. Rheinland-Pfalz führt damit drei Studienpfade:
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Vollstudium komplett in Mainz
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Vorklinik Mainz / Klinik am Medizincampus Trier
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Vorklinik Mainz / Klinik am Medizincampus Koblenz (ab WS 2027/28 verpflichtende Zuteilung)
Damit wird eine Kernforderung der FREIEN WÄHLER aufgegriffen. Die Notwendigkeit ist offensichtlich: Jeder vierte niedergelassene Arzt im Land ist über 60 Jahre alt. Zudem sind rechnerisch 1,8 Köpfe nötig, um eine Vollzeit-Praxisnachfolge im Zuge veränderter Arbeitszeitmodelle abzudecken. Zum 30. Juni 2021 praktizierten in Rheinland-Pfalz 7.824 Vertragsärzte und Psychotherapeuten. Bei den 2.667 Hausärzten lag der Altersmedian bei 57 Jahren; nur elf Kollegen waren jünger als 35 Jahre, während 273 das 70. Lebensjahr überschritten hatten. Landesweit waren 240 Hausarztsitze verwaist.¹¹⁰
Während KV-Chef Peter Heinz mehr Plätze fordert, gleichzeitig aber vor Überkapazitäten warnt, verlangte CDU-Gesundheitsexperte Dr. Christoph Gensch ein Plus von 200 Plätzen pro Jahr. Rheinland-Pfalz bilde seit 30 Jahren konstant nur 450 Erstsemester in der Vorklinik aus, während das vergleichbar große Sachsen jährlich 615 Plätze bereitstelle. Landesärztekammer-Geschäftsführer Jürgen Hoffart betonte, der Mangel lasse sich nicht dauerhaft durch Abwerbung von Medizinern aus Nicht-EU-Staaten lösen, da diese Fachkräfte in ihren Heimatländern schmerzhaft fehlten.
Besonders drängend war die Lücke im klinischen Abschnitt: 432 Mainzer Studierenden standen 2022 nur 277 klinische Plätze gegenüber (Fehlbedarf: 155 Plätze).¹¹² Für den Koblenzer Campus stellt das Wissenschaftsministerium eine Million Euro für die institutionelle Anbindung bereit und erhöht das Vorklinik-Budget um 1,5 Millionen Euro jährlich. Die baulichen und klinischen Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe tragen das Bundeswehrzentralkrankenhaus und die beteiligten Plankrankenhäuser.
2.2 Bundeswehr investiert massiv
Dass der Anstoß aus dem Bundeswehrzentralkrankenhaus kam, hat Tradition: Bereits 2016 hatte der damalige Kommandeur Generalstabsarzt Dr. Norbert Weller einen Medizincampus vorgeschlagen. Durch die Großinvestitionen der Bundeswehr am Standort Koblenz-Lahnstein entstanden ideale Voraussetzungen:
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Rund 300 Millionen Euro fließen in bauliche Modernisierungen.
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Rund 221 Millionen Euro entfallen auf das neue Operations- und Funktionsgebäude (Baubeginn 2022).
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Zuvor wurden 46,5 Millionen Euro in ein Bettenhaus (160 Betten), eine neue Rettungswache, Unterkünfte und ein Parkhaus investiert.
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Über 600 Millionen Euro sind für hochmoderne medizintechnische Geräte avisiert.
Die Bundeswehr leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der klinischen Ausbildung in Rheinland-Pfalz und entlastet die hochdefizitäre Universitätsmedizin Mainz.
2.3 Das Ziel
Ziel der Kooperation ist es, junge Mediziner im Land zu halten und Abwanderungen nach Osteuropa (z. B. Ungarn, Baltikum) einzudämmen. Zivile wie militärische Träger bilden gezielt für den eigenen regionalen Versorgungsbedarf aus. Die Bundeswehr, die bis 2026 eine Besetzungsquote von 98 bis 99 Prozent verzeichnet, will durch zusätzliche Dienstposten Reserven für Elternzeiten und Teilzeitbedarfe schaffen.
2.4 Medizincampus Koblenz
Die Idee einer Koblenzer Medizinausbildung reicht bis in die 1990er-Jahre zurück. Nach der Gründung der Doppeluniversität Koblenz-Landau machten sich die Chefärzte des Stifts St. Martin, des Kemperhofs, des Marienhofs und des BwZKrhs für eine Fakultät stark. Das Projekt scheiterte damals an der Bonner Debatte um eine angebliche „Ärzteschwemme“ (bundesweit wurden rund 6.000 von 16.000 Studienplätzen abgebaut) und mangelndem Rückhalt in Mainz.
Nach der Neugründung der eigenständigen Universität Koblenz zum 1. Januar 2023 setzte Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Wehner auf den Schwerpunkt Health Data Intelligence an der Schnittstelle von Medizin, Datenwissenschaften und Kooperationspartnern wie CGM und Debeka.
2018 legten Koblenzer Kliniken ein neues Eckpunktepapier vor. Das BwZKrhs bot 48 Plätze ab Sommersemester 2024 an, mit der Perspektive auf bis zu 120 Plätze im regionalen Klinikverbund. Mainz reagierte lange skeptisch: Univ.-Prof. Dr. Ulrich Förstermann verwies auf die räumliche Distanz und forderte hohe Standards für klinisch-theoretische Fächer. Auf regionaler Ebene stieß der Plan beim Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, dem Katholischen Klinikum und der Rhein-Mosel-Fachklinik auf breite Unterstützung.
2.5 Arbeiten im Verbund
Die Bundeswehr setzt auf moderne Hybrid- und Digitallehre. Kooperationen mit der Universität der Bundeswehr München ermöglichen Lehrangebote in Psychologie und Sportmedizin. Am Standort Koblenz und am RheinAhrCampus Remagen bestehen zudem bewährte Netzwerke in Medizintechnik, Bildgebung und Biowissenschaften.
2025 startete die Pilotphase mit den ersten Studierenden am BwZKrhs. Auf der Sitzung des Koblenzer Hochschulausschusses am 29. Oktober 2024 kündigte Oberstarzt Prof. Dr. Robert Schwab den Abschluss des Rahmenvertrags für 2026 an. Damit kann der Campus langfristig auf bis zu 400 klinische Studienplätze wachsen.
Eine vollständige Vollfakultät lehnte Schwab unter Verweis auf das Beispiel Augsburg als unwirtschaftlich ab: Dort kostete der Aufbau eines Medizincampus für 1.500 Studierende dreistellige Millionensummen (u. a. 30 Millionen Euro allein für das Institut für Theoretische Medizin). Die Anbindung an Mainz bleibt daher das tragfähige Fundament.
2.6 Ein Trainingszentrum für den Norden
Ergänzend zum Campus eröffnete das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein im September 2023 das Bildungs- und Forschungsinstitut (BFI) im Metternicher Feld. Die Einrichtung fungiert als interprofessionelles Schulungszentrum für die gesamte Region:
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Personal: 94 Mitarbeiter (56 Lehrkräfte, 2 Honorardozenten)
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Räumlichkeiten: Audimax mit 200 Plätzen, 23 Unterrichtsräume, Simulationstrack mit voll funktionsfähigem OP-Saal und Intensivstation
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Ausbildungsfelder: Facharzt-Weiterbildungen, Pflegeberufe, Management und Therapie
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Hebammenausbildung: 120 Plätze im Fachbereich Geburtshilfe (davon 60 Plätze für den Mainzer Hebammen-Studiengang)
Das BFI ergänzt den Medizincampus um eine praxisnahe, trägerübergreifende Ausbildungsstätte für das gesamte Gesundheitspersonal.
3. Ausbildung in der Pflege
Die Reformbemühungen und Akademisierungsansätze konnten den Pflegenachwuchsmangel nicht nachhaltig stoppen. Wie das Statistische Bundesamt im April 2023 mitteilte, begannen im Jahr 2022 bundesweit nur noch 52.300 Auszubildende die generalistische Ausbildung zur Pflegefachperson – ein Rückgang um 7 Prozent (-4.000 Personen) gegenüber 2021.¹²⁵ Insgesamt befanden sich Ende 2022 rund 110.800 Frauen und 35.800 Männer in der Pflegeausbildung (Frauenanteil: 74 % in der Ausbildung, 76 % im Beruf).
Der statistische Zeitvergleich bleibt aufgrund des 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) komplex. Die Zusammenlegung von Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege sollte Ungleichheiten abbauen, brachte jedoch neue strukturelle Herausforderungen.
Im Ländervergleich sticht Rheinland-Pfalz heraus: Während die Anfängerzahlen bundesweit sanken, verzeichnete das Land 2022 ein Plus von 19 Prozent (Anstieg von 1.854 auf 2.202 Auszubildende). Dennoch zeigt der Vergleich mit dem bevölkerungsmäßig ähnlichen Sachsen (3.375 Auszubildende), dass in Rheinland-Pfalz weiterhin deutlich zu wenige Plätze angeboten werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor weiteren Einbrüchen:
„Wir brauchen dringend eine Trendumkehr. Doch aktuell besteht die Gefahr, dass die Zahl der Auszubildenden in den kommenden Jahren weiter sinkt. Unsere große Sorge ist, dass regionale Krankenpflegeschulen infolge von Klinikschließungen und -insolvenzen selbst schließen müssen.“
DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß verweist darauf, dass Krankenpflegeschulen direkt an Krankenhäuser angebunden sind. Schließt ein Klinikstandort, verliert die Region automatisch auch ihre Ausbildungsstätte. Dies entzieht sowohl den Krankenhäusern als auch den ambulanten Pflegediensten in der Fläche dauerhaft die personelle Basis.
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