Hase Josef, Spezialist für Tief- und Ingenieurbau, tüftelt an Plänen für die Realisierung einer Kanalisation auf der rechten Rheinseite.
9. Kanalisation in den Stadtteilen
Im ganzen Stadtgebiet wurden bis 1930 etwa 16.000 Meter gKanäle und 60.000 Meter Rohrkanäle ausgeführt. Bei den gemauerten Kanälen betrug das größte Gefälle 1:80. Das häufigste Gefälle war jedoch deutlich geringer und lag bei 1:800 bis 1:1000. Bei Rohrkanälen lag das Gefälle in der Regel im Bereich von 1:150 bis 1:250. Insgesamt gesehen wurden die Kanäle entweder nach den Vorgaben Andrés ausgeführt oder für die Bereiche weiterentwickelt, für die es noch keine Detailplanungen gab. Demnach hatten die aus Kanalklinker mit Zementmörtel gemauerten Kanäle eine Eiform, nur an den Ausmündungen gab es gemauerte Kreisprofile. Die Sohlen der größten Kanäle wurden durchgängig in Steinzeug ausgeführt. Die Querschnitte der größten gemauerten Kanäle lagen bei einer Höhe von 1,80 Metern und einer Breite von 1,20 Metern. Die Regel waren jedoch Querschnitte mit einer Höhe von 90 Zentimetern und einer Breite von 60 Zentimetern. In die Hauptkanäle führte ein System von kleineren Kanälen, die in der Regel als Steinzeugröhren mit einem Durchmesser von 22,5 bis 43 Zentimetern ausgeführt wurden. Die neue Kanalisation hatte insgesamt sieben Regennotauslässe. Besondere Vorrichtungen zum Fernhalten der Schmutzstoffe gab es nicht.²⁹⁶
Da der Ausbau des Koblenzer Kanalsystems in den weiteren Phasen doch sehr komplex war, würde es den Rahmen sprengen, das Baugeschehen in jedem Straßenzug der Stadt vorzustellen. Im Folgenden sollen deshalb lediglich einige Schwerpunkte aufgezeigt werden.
9.1 Entwässerung des Oberwerths
Die Entwässerung des Oberwerths nach dem Trennsystem musste auf Anweisung der Königlichen Regierung erfolgen. Im Norden der Insel war ein rund 32 Hektar großes Villengebiet erschlossen worden. Das Regenwasser sollte durch eine besondere Rohrleitung direkt in den Rhein geleitet werden, während die Fäkalstoffe, Haus- und Schmutzwasser über Tonröhren mit einem Querschnitt von 22,5 Zentimetern an einem tiefen Punkt in einem Behälter zusammenflossen. Die Gefälle der auf dem Oberwerth verlegten Röhren schwankten zwischen 1:150 und 1:500. Die Rohrquerschnitte für die Regenwasserleitungen hatten einen Durchmesser zwischen 30 und 45 Zentimetern. Für die Fäkalstoffeinleitungen wurden durchgängig Rohrleitungen mit einem Durchmesser von 22,5 Zentimetern verwendet. An Straßenkreuzungen und in Entfernungen von 60 bis 80 Metern wurden Spülschächte angebracht. Die Spülung erfolgte durch Aufstauung des Regen- oder Brauchwassers. Der Bau der Entwässerungsanlagen begann 1907 und endete 1910. Insgesamt wurden 8065 laufende Meter Rohrkanäle und 790 laufende Meter gemauerte Kanäle angelegt.²⁹⁷
Über eine kleine Pumpenanlage am Eingang der Mozartstraße unmittelbar an der kleinen Brücke über die Rheinlache²⁹⁸ wurde dieses Abwasser schließlich in das bestehende Kanalnetz der Alt- und Innenstadt eingeleitet (ein weiteres Pumpwerk gab es an der Grenze zur Laubach). Außerdem gab es einen Notauslass für den Fall extremer Niederschläge. Wie schon in der Innenstadt gab es dort keine besonderen Vorrichtungen zur Fernhaltung von Schmutzstoffen.²⁹⁹ Das Abwasserpumpwerk Oberwerth wurde 1909 geplant und ein Jahr später vollendet. Zur technischen Ausstattung gehörten zwei Kolbenpumpen, deren Leistung jeweils 25 Kubikmeter pro Stunde betrug. Die Pumpen wurden durch einen Deutzer Gasmotor angetrieben und förderten das Abwasser durch eine 150 Millimeter weite und 250 Meter lange gusseiserne Druckrohrleitung.³⁰⁰ Von dort floss das Abwasser mit natürlichem Gefälle zum zentralen Auslass am Deutschen Eck. Die zweite Anlage an der Laubach war so angelegt, dass das Sammelbecken mithilfe von Kolbenpumpen und Gasmotor leer gepumpt werden konnte.
Doch dieses System hatte Mängel, die Anfang der 1930er-Jahre so gravierend wurden, dass der Vorsteher des Tiefbauamtes, Hans Mohaupt, umfassende Änderungen forderte. Mit gutem Grund: Da das Oberwerth nach dem Trennsystem entwässert wurde und in die Grube deshalb kein Regenwasser, sondern nur das mit Fäkalien versetzte Schmutzwasser floss, war das Sammelbecken eine reine Jauchegrube. Und genau diese Jauche wurde nun übergepumpt und durch das ganze Stadtgebiet bis zum Deutschen Eck geleitet. Die Folge: Die Fäulnisprozesse wirkten sich auch nachteilig auf das übrige Kanalwasser aus. Zudem wurden die Schlammablagerungen in den Kanälen verstärkt. Hans Mohaupt wies in diesem Zusammenhang auf die Klagen in der Bevölkerung über Geruchsbelästigungen hin.³⁰¹
Vor dem Krieg konnte das Problem nicht mehr gelöst werden, wenngleich man auf dem Oberwerth mit einer gravierenden Umgestaltung der Insel begann. So sollte der obere Teil der Rheinlache zur Gewinnung von Gelände zugeschüttet werden, um Kleingärten anzulegen. Mit dieser Maßnahme sollte das Oberwerth endgültig zur Halbinsel werden. Die Pläne hierfür reichen bis 1935 zurück. Die Vorbereitungen wurden schließlich durch den Kriegsbeginn empfindlich gestört, sodass die Stadtverwaltung im November 1939 bei Gauleiter Gustav Simon 20 Arbeitskräfte für die Einrichtung von 56 Kleingärten anforderte.³⁰² Zu einer deutlichen Verbesserung der Entsorgungssituation kam es dagegen nicht mehr. Die Mängel sollten erst mit dem Bau des Koblenzer Großklärwerkes ab 1969 und der Umsetzung des Generalentwässerungsplans der 1980er-Jahre behoben werden.
9.2 Ehrenbreitstein
In der bis 1937 selbstständigen Stadt Ehrenbreitstein, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts rund 5300 Einwohner hatte, erfolgte die Kanalisierung etwa zur gleichen Zeit mit der von Koblenz. Mit der Maßnahme wollte man vor allem einen Beitrag zur Vermeidung von Infektionskrankheiten leisten. Wegen seiner beengten Lage und der stets präsenten akuten Hochwassergefahr war die Infektionsgefahr nämlich wesentlich größer als im gegenüberliegenden Koblenz. Vor allem Typhuserkrankungen waren im „Dahl“ wesentlich häufiger als in der Provinzhauptstadt. Das stellte Kreisphysikus Dr. Schulz in seinem Bericht vom April 1887 einmal mehr fest. Aktueller Anlass für seine Ausführungen waren eine Reihe neuer Typhusfälle im heutigen Stadtteil. Dabei fiel auf, dass sich in einigen Wohngebäuden die Infektionen häuften. Der Kreisphysikus empfahl deshalb, die „Abort-Verhältnisse“ in den betroffenen Häusern zu untersuchen.³⁰³
Die Forderung des Kreisphysikus war nicht neu. Schon lange klagte die Obrigkeit über das Einleiten von Fäkalien in die durch den Ort fließenden Bäche. Dabei hatte man um die Mitte des 19. Jahrhunderts damit begonnen, die Bäche zu überwölben. Und das geschah nicht nur mit der Zustimmung, sondern auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Immobilieneigentümer, die in einer solchen Maßnahme ein probates Mittel gegen die Schmutz- und Geruchsbelästigungen sahen und sich wahrscheinlich auch eine breitere Fahrbahn für Fuhrwerke wünschten. So genehmigte die Königliche Regierung am 9. April 1849 die Überwölbung der Wambachstraße (früher Wagenbachstraße). Gut einen Monat später verpflichteten sich die Eigentümer der in der Wambachstraße gelegenen Häuser, auf Entschädigungsleistungen der Stadt für den Fall zu verzichten, dass im Zuge der Baumaßnahmen Schäden an den Gebäuden entstehen sollten.³⁰⁴
Wie eine Skizze im Stadtarchiv zeigt, stammt die Idee, den Wambach zu überwölben, bereits vom Frühjahr 1837. Dokumente offenbaren darüber hinaus, dass die Anlieger bereits 1843 und 1844 beim Ehrenbreitsteiner Gemeinderat auf eine Überwölbung des Wambachs gedrängt hatten, aber mit dem Hinweis auf die schlechte Kassenlage der Stadt vertröstet worden waren. Und als es 1849 endlich so weit war, wurde nur der obere Teil des Wambachs überwölbt, sodass genau die Anlieger protestierten, die am offenen Abschnitt des Wambachs lebten. In einem Brief an den Bürgermeister drängten sie schließlich darauf, das Versäumte nachzuholen.³⁰⁵
Die Tatsache, dass die durch die Stadt fließenden Bachläufe nach und nach überwölbt wurden, sahen viele Hausbewohner wohl als Freibrief, ihren Unrat nach wie vor in die Bachläufe zu leiten. Und das mit gutem Grund: Die meisten Grundstücke im Ort hatten einen so ungünstigen Zuschnitt, dass die Anlage von Abtrittsgruben wenig zweckmäßig erschien. Zudem waren weite Teile der alten Residenzstadt extrem hochwassergefährdet, sodass viele Ehrenbreitsteiner befürchten mussten, dass Wasser bei extremen Pegelständen den Unrat aus den Senkgruben spülte. Dennoch waren die Experten in der örtlichen Sanitätskommission anderer Meinung und sprachen sich – der Empfehlung des Kreisphysikus Schulz folgend – im Spätjahr 1887 noch einmal für ein generelles Verbot der Einleitung von Fäkalstoffen in die Stadtbäche und die Mühlteiche aus.³⁰⁶ Dieses Verbot bestand in Grundzügen bereits seit Mitte 1885. Am 12. Juni war eine neue Polizeiverordnung erlassen worden, die am 1. Juli gültig war. Diese hatte bereits im ersten Paragrafen die Einführung von Fäkalstoffen in den Blindbach, in den Wambach sowie im Bereich des Obertals und den oberen Teil der Wambachstraße bis zur Einsteige-Öffnung am Kellereibotsgässchen sowie für den Mühlteich untersagt.
Die Einleitung von Fäkalien in den Wambach, „soweit solcher die Wambachstraße durchfließt, und in den vom Blindbache her kommenden Mühlteich“, war nur dann gestattet, wenn die Aborte mit diesen Wasserläufen in direkter Verbindung standen.³⁰⁷ Bei Zuwiderhandlung gegen die Polizeiverordnung drohten empfindliche Geldstrafen, was viele Hauseigentümer jedoch nicht abschreckte. Im Gegenteil: Sie leiteten weiter ihre Fäkalien in unerlaubter Weise ab – anscheinend mit vorübergehender Duldung der Behörden. Erst Ende Juni 1887 kam es zu einem Ortstermin, an dem neben dem Kreisphysikus Dr. Schulz auch Regierungsrat Lauer-Münchhofen und Bürgermeister Kruft teilnahmen. Dabei wurden alle Aborte in Augenschein genommen, die immer noch in die Wasserläufe einmündeten. Zum damaligen Zeitpunkt war das immer noch in 28 Häusern der Fall. Das Ergebnis der Besichtigung war eine weitere Verordnung der Gemeinde, die am 8. November 1887 die Ehrenbreitsteiner zu größerer Reinlichkeit anhielt.³⁰⁸
Die Anwohner waren mit den Maßnahmen der Behörden alles andere als einverstanden. Ihr massiver Protest wurde sogar in den überregionalen Medien beachtet. Davon zeugt eine anonyme Zuschrift an die „Frankfurter Zeitung“ vom November 1886, die anscheinend ungekürzt abgedruckt wurde. Darin heißt es:
„Während die könig[liche] Regierung hierselbst soeben erst wieder Verfügungen […] in Betreff Anmeldung von auffallenden Erkrankungen im ‚Generalanzeiger‘ bekannt macht und immer noch die Eisenbahnzüge von Mainz her untersuchen lässt, ist man drüben in Ehrenbreitstein fröhlich dabei, einen Infektionsherd zurecht zu machen, wie er in Deutschland vielleicht noch gar nicht dagewesen ist; das Städtchen hat seit Jahrhunderten ein Kanalnetz von fließendem Wasser, durch welches alle Fäkalien nach dem Rhein hin abgeführt werden und alle Häuser sorgen von selbst dafür, dass ihre Zuleitungen stets in Ordnung waren. Jetzt wird plötzlich angeordnet und unter heftigen Protesten der Bürger mittelst Geldbußen durchgesetzt, dass alle diese Kanalverbindungen sofort verstopft und in den engen Höfen neue Latrinen gebaut werden müssen, während man sonst allenthalben Kanalnetze als sichere Abhülfe gegen Gesundheitsbedrohungen betrachtet.
Bei der nächsten Überschwemmung wird nun der himmelschreiende Zustand eintreten, dass der Inhalt dieser Latrinen vom Hochwasser in die Höfe und in die Wohnräume getrieben wird, dass die Dielen und Mauern verseucht, die Brunnen geradezu vergiftet werden und eine Gefahr heraufbeschworen wird, gegen welche die Affaire von Gonsenheim und Finthen³⁰⁹ das reine Kinderspiel ist. Unbegreiflich ist es, wie so etwas nur möglich ist, während die Blätter von Protesten gegen dies Verfahren wimmeln und an das Reichsgesundheitsamt immer neue Hülferufe ergehen. Hoffentlich findet die für die öffentliche Gesundheit in hohem Grade bedenkliche Angelegenheit nach der Erwähnung durch Ihr Blatt endlich eine eingehende Würdigung bei der maßgebenden Stelle, denn was sollte werden, wenn jetzt wirklich die Cholera hier sich einnistet und nächsten Monat, wie schon oft bewiesen, Hochwasser einträte.“³¹⁰
Aufschlussreich ist auch ein weiterer anonymer Beitrag, der Ende Oktober 1886 unter der Rubrik „eingesandt“ im „General-Anzeiger für Coblenz, Neuwied und Umgegend“ veröffentlicht wurde. Auch darin wurde das Vorgehen der Obrigkeit scharf kritisiert. Wörtlich heißt es:
„[…] Es ist nicht alles schlecht, was alt ist und umgekehrt ist nicht alles gut, was neu ist, das hat sich in Coblenz vor einigen Jahren an den neu eingeführten Schlammkästen wie auch an den Zungenbrücken, die von den Dachkandeln durch die Trottoirs führen, erwiesen. Daß diese beiden Neueinrichtungen verfehlt waren, dürfte jeder Bürger von Coblenz bestätigen können. Hätte man die Folgen dieser Neuerungen gleich bedacht, so würden die betreffenden Eigenthümer viel Geld gespart haben. Dasselbe gilt von den Abortgruben in Ehrenbreitstein. Hätte sich die Gesundheits-Commission einmal ein früheres Hochwasser in Ehrenbreitstein vergegenwärtigt, wo in jedem Hause, das eine solche Grube hatte, das ganze Erdgeschoß von den Fäkalien überschwemmt und die Brunnen unbrauchbar geworden waren, so wäre eine solche Neuerung sicherlich nicht von ihr angeregt worden. Besagte Commission konnte doch nicht annehmen, daß bei eintretendem Hochwasser alle Aborte bis auf die Soole leer seien.
Der städtischen Verwaltung kann es doch gewiß nicht gleichgültig sein, daß unter einer solchen Neuerung alle Einwohner leiden und außerdem die kleinen Eigenthümer durch den kostspieligen Bau bis aufs Schwerste geschädigt werden. Zudem kann Ehrenbreitstein sich rühmen, eine in hygienischer Sicht über alles erhabene Einrichtung zu besitzen. Während man in anderen Städten, wie Berlin, mit ungeheurem Kostenaufwand Kanäle unter der Stadt baut, welche dazu dienen sollen, allen Unrath auf möglichst einfache Art hinwegzuschaffen, besitzt Ehrenbreitstein diese Kanäle schon aus alter Zeit, und diese herrliche Einrichtung verkennt man aus lediglich doktrinären Gründen. Unbegreiflich! Müßte nicht die städtische Verwaltung im Interesse der Bürger und in ihrem eigenen dahin streben, das ganze Ehrenbreitstein nach und nach zu canalisiren, um so die Abort-Verhältnisse zu verbessern, anstatt dieselben durch den Bau von Gruben zu verschlechtern?“³¹¹
Auch wenn in Ehrenbreitstein angesichts der zahlreichen Typhusfälle und anderer Infektionskrankheiten – anders als vom Anonymus dargestellt – objektiv nicht von „einer in hygienischer Sicht über alles erhabenen Einrichtung“ gesprochen werden konnte, war die in der Presse geäußerte Kritik nicht von der Hand zu weisen. Die Autoren hatten erkannt, dass die aktuellen und künftigen Probleme nicht mit neuen Fäkaliengruben, sondern nur über eine neue Kanalisation in den Griff zu bekommen waren. Das wusste man anscheinend auch in der Ehrenbreitsteiner Stadtverwaltung. Nur so ist es zu erklären, dass einige Hauseigentümer dem Einleitungsverbot auch 1889 immer noch nicht nachgekommen waren. Sie konnten zu diesem Zeitpunkt wohl mit der stillschweigenden Duldung durch die Verwaltung rechnen. Diese war auf der Suche nach Alternativen zur direkten Einleitung und der Anlage von Fäkaliengruben alles andere als untätig. Man schaltete auswärtige Experten ein.
Im Juli 1890 lag zum Beispiel das Gutachten des Breslauer Professors Dr. Holdefleiß vor, der genau das bestätigte, was eigentlich schon alle wussten: dass die meisten Häuser gar keine Höfe besaßen, um die geforderten Gruben anzulegen, und dass die Stadt im Laufe eines Jahres gleich mehrfach überschwemmt werden konnte. Dennoch sind die Ausführungen des Professors aus heutiger Sicht nicht uninteressant, weil sie auf die Situation in den Straßen des Ehrenbreitsteiner Ortskerns eingingen. Demnach lag trotz der zahlreichen baulichen Veränderungen der jüngeren Vergangenheit eine größere Anzahl von Gebäuden unmittelbar an den alten Bachkanälen, die damals immer noch zum Teil offen flossen und nur notdürftig mit Brettern bedeckt waren. Die Bachläufe waren nur abschnittsweise übermauert, wobei es in unmittelbarer Nähe der Häuser immer noch größere Öffnungen gab, um Unrat hineinzuleiten. Gruben zur Aufnahme der Fäkalien gab es vor allem in den Straßen und Gassen, die nicht in direkter Nachbarschaft der Bachläufe gelegen waren. „Diese Gruben lagen oft in den Kellern und waren offenbar seit Jahrzehnten nicht mehr geleert worden“, hieß es im Gutachten wörtlich.
Selbst dort, wo es keine Gruben gab, waren häufig üble Gerüche festzustellen, die von den Abwässern in den Kanälen herrührten. Um das Problem in den Griff zu bekommen, plädierte Holdefleiß für die Einführung des Tonnensystems nach dem Heidelberger und Züricher Vorbild, das auch in Koblenz alles andere als unbekannt war. Zur Erinnerung: Auch das im hochwassergefährdeten Kastorviertel gelegene Bürgerhospital besaß ein Entsorgungssystem, in dem die Abfuhr von Fäkalientonnen eine zentrale Bedeutung hatte. Der Inhalt der Tonnen sollte nach den Vorstellungen des Professors nicht direkt auf die Felder gebracht werden. Der Gutachter empfahl die Errichtung einer Poudrettefabrik zur Weiterverarbeitung der Fäkalien nach dem Pariser Vorbild, wobei Ehrenbreitstein gemeinsame Sache mit der Stadt Koblenz machen sollte.³¹²
Das Gutachten von Professor Holdefleiß offenbarte auch, dass es in Ehrenbreitstein offenbar lange keine Vorschriften gab, die den Überbauungsgrad der Grundstücke regelten. Erst 1891 wurde eine entsprechende Bauordnung auf den Weg gebracht, die den Mangel beseitigte. Allerdings verzichtete die Stadt auf die Einführung eines Tonnensystems. Um die örtlichen Probleme aus der Welt zu schaffen, entschied man sich letztendlich für den Bau neuer Kanäle, um Abwässer aller Art fortzuschwemmen. Zur Einrichtung einer Kläranlage kam es in der beengten ehemaligen Residenzstadt nicht.
Der Bau der Kanalisation wurde schließlich 1892 begonnen und 1902 vollendet. Dabei handelte es sich um eine Eigenentwicklung, die unter Regie des Stadtbaumeisters Scheer vollendet wurde. Die Ausführung übernahm zum größten Teil die Firma Seiffermann aus Darmstadt. Allerdings war auch die am Ort ansässige Firma Friedrich Langenbach beteiligt, die sich auch bei verschiedenen Wasserbauprojekten in der Region einen Namen machen sollte. Röhren, Schachtringe und Sinkkästen lieferte die Firma Dyckerhoff & Widmann in Biebrich. Die Gesamtkosten betrugen rund 88.500 Mark, wobei allein auf die Kanalisierung des Mühlbaches vor dem Sauerwassertor 21.000 Mark entfielen. Diesen Betrag hatte die Koblenzer Straßenbahngesellschaft übernommen. Diese hatte sich bei der Erteilung der Konzession für die Straßenbahnlinie Ehrenbreitstein–Arenberg dazu verpflichtet, die Kanalisierung zu übernehmen, und war dann einer landespolizeilichen Anordnung gefolgt.³¹³
Vor Beginn des Kanalisierungsprojektes wurden die Ehrenbreitsteiner Abwässer über den Mühlbach- und Blindbachkanal entsorgt. Dabei sollte es grundsätzlich auch nach der Vollendung der neuen Kanalisation bleiben: Außer den beiden Bachkanälen gab es drei weitere Hauptsammelkanäle, die direkt in den Rhein mündeten. Allerdings waren die lange Zeit offen liegenden und nun in großen Teilen überwölbten Bachkanäle als Hauptsammler verwendet worden. Sohle, Wandungen und Gewölbe der Hauptkanäle wurden in Bruchstein gemauert.³¹⁴
Die neuen Kanäle mit einer Gesamtlänge von 2132 Metern wurden überwiegend aus glattwandigen Zementröhren in Eiform ausgeführt. Nur ein kleiner Teil (300 Meter) der neuen Röhren besaß einen kreisförmigen Querschnitt. Ganz bewusst wurde darauf geachtet, dass die neuen Kanäle und die Bachkanäle in Verbindung standen. Auf diese Weise wollte man eine gegenseitige Entlastung bei extremen Niederschlägen und eine gründliche Spülung gewährleisten. Besonders gravierende Auswirkungen hatte das Ehrenbreitsteiner Projekt für das Mühlental. Es wurde nämlich auch das „Mühlgerinne“ vom Mühlteich bis zur Stadt kanalisiert. Insgesamt stellte die Fabrik von Weiß & Licht eine Rinne mit einer Gesamtlänge von 330 Metern her. Ein Hauptmotiv für diese Maßnahme war der Schutz der Kornsquelle vor weiteren Verunreinigungen.³¹⁵
Das Regenwasser wurde einfach in Abzugskanäle geleitet. Zu diesem Zweck wurden Einlassschächte mit Sinkkästen gebaut. Feste Schwemmstoffe wurden in eingebauten Schlammeimern gesammelt, die bequem gereinigt werden konnten. Zur Wartung der Kanäle wurden an geeigneten Stellen Revisions- und Lampenschächte vorgesehen. Genau wie in Koblenz auch gab es – abgesehen von den Schlammfangvorrichtungen am Ende der drei Hauptsammelkanäle – keine Klärvorrichtungen. Die Voraussetzungen für neue Probleme waren geschaffen, weil in Ehrenbreitstein eben nicht nur das Oberflächenwasser und das Schmutzwasser aus den Häusern, sondern zum Teil auch die Fäkalstoffe in die neue Kanalisation eingeleitet wurden. Dazu kam, dass die Hochwassersituation noch dramatischer war als in Koblenz. Ungeachtet dessen entschied man sich schließlich dafür, auch die Abwässer der wenigen vorhandenen Gewerbebetriebe einzuleiten. Zu Unannehmlichkeiten dürften dabei vor allem die Einleitungen der Gerberei Kaumann geführt haben.³¹⁶
Angesichts der örtlichen Verhältnisse kam der Spülung des Kanalsystems eine besondere Bedeutung zu. Da die beiden Bachkanäle stets ausreichend Wasser mit sich führten und auch das Gefälle ausreichend war, verzichtete man hier auf den Einbau besonderer Spül- und Schlammfangvorrichtungen. Allerdings wurden Wehre errichtet, um Wasser zur Spülung der „künstlichen“ Zementrohrkanäle zu sammeln. Darüber hinaus konnten die Trinkwassersysteme gleichzeitig zur Spülung der Kanalisation genutzt werden.³¹⁷
Die Investitionen in die Ehrenbreitsteiner Kanalisation stehen übrigens für ein Phänomen, das im 19. Jahrhundert fast in allen deutschen Städten zu beobachten war: Das Wasser wurde aus der Planung und Wahrnehmung verdrängt, wie die Beispiele Wambachstraße und Blindtal zeigen.³¹⁸
Nicht umsonst hat Christoph Bernhardt mehrere Stufen im „Feldzug“ gegen offene Gewässer in Städten und Gemeinden herausgearbeitet, den die Planer gut ein Jahrhundert lang geführt haben und der erst in jüngerer Vergangenheit aufgegeben wurde. Im Zuge dieses „Feldzuges“ kam es zunächst einmal zu einer großflächigen Einebnung, Entwässerung und Versiegelung des städtischen Reliefs. Dazu kam die Trockenlegung sumpfiger Stadtgebiete und der Sümpfe in der Umgebung. Diesen Maßnahmen folgte die Kanalisierung der Wasserkreisläufe. Dieser unter dem Eindruck der großen Epidemien mit großem Eifer betriebene „Feldzug“ erforderte in ganz Europa immense Investitionen in den Tiefbau. Der Preis war hoch. Vielerorts fiel der Grundwasserspiegel. Dennoch bereitete erst die 1933 verabschiedete Charta von Athen der Verdrängung des Wassers aus den Städten formell ein Ende.³¹⁹ Das bedeutete jedoch nicht, dass die Stadtplanung ihren Kurs sofort und grundsätzlich änderte. Und: Vielerorts machten es die topografischen Verhältnisse erforderlich, den Verdrängungsprozess fortzusetzen. Auch dafür steht die in ihrer Entwicklung stets stark beeinträchtigte Stadt Ehrenbreitstein.
9.3 Pfaffendorf
Das Tauziehen um die Realisierung der Pfaffendorfer Kanalisation zeigt, dass es in Koblenz und Umgebung keinen Freibrief gab, die Abwässer grundsätzlich ungeklärt in den Rhein zu leiten. Das bekam die zur Bürgermeisterei Ehrenbreitstein gehörende Gemeinde zu spüren, als sie am Ende des 19. Jahrhunderts dem Koblenzer Beispiel folgen wollte. Wie auch im Falle der gegenüberliegenden Provinzhauptstadt musste das preußische Innenministerium eingeschaltet werden. Am 24. April 1900 schickte die Gemeinde ihre Unterlagen zur Genehmigung nach Berlin. Die Antwort lag der Gemeinde am 15. August vor. Ergebnis: Es musste nachgebessert werden. Dabei setzte das Ministerium eine Frist von drei Monaten.³²⁰
Die endgültige Genehmigung lag im ersten Quartal 1901 vor, sodass die Realisierung des Projektes bereits im Frühjahr beginnen konnte. Anfang Juni waren die Bauarbeiten in vollem Gange.³²¹ Dennoch stockte die Ausführung immer wieder. Die Gemeinde Pfaffendorf wollte nämlich den vom Innenministerium geforderten Bau einer kostspieligen Klärvorrichtung umgehen und beantragte bei der Bezirksregierung Koblenz eine Ausnahmegenehmigung. Die Königliche Regierung lehnte den Antrag jedoch mit dem Hinweis ab, dass das preußische Innenministerium den Bau einer Kläranlage für Pfaffendorf ausdrücklich vorgeschrieben hatte. Der Pfaffendorfer Gemeinderat beschloss daraufhin, beim preußischen Innenministerium Beschwerde gegen den Bescheid einzulegen. Die Folge: Die Arbeiten an der Kanalisation ruhten für mehrere Monate.³²² Erst im März 1903 konnte es weitergehen, weil sich die Gemeinde inzwischen zum Bau einer Reinigungsanlage verpflichtet hatte.³²³ Im Januar 1904 wurden die Arbeiten endlich abgeschlossen.³²⁴
Im Zuge der Maßnahme war aber nur der nördliche Teil von Pfaffendorf kanalisiert worden, sodass Anfang 1907 Erweiterungen des Systems im mittleren und südlichen Teil der Gemeinde erforderlich geworden waren. Spätestens bis Mitte März war der erste Bauabschnitt vollendet.³²⁵ Ein weiterer Bauabschnitt wurde 1910 begonnen und im zweiten Halbjahr 1911 fertiggestellt.³²⁶
9.4 Lützel und Neuendorf
Die Gemeindeväter von Neuendorf hatten während der Eingemeindungsverhandlungen nur den Anschluss an das Gasnetz und für den Ortsteil Lützel den Anschluss an die neue Koblenzer Wasserleitung reklamiert. Von einer Kanalisation für die beiden neuen Stadtteile war noch nicht die Rede. Den Verantwortlichen in Koblenz konnte dies nur recht sein, da die Stadterweiterung im Süden ohnehin alle Kräfte band. Thomas Tippach geht sogar so weit, das Zögern der Stadt beim Bau der Kanalisation in Lützel und Neuendorf auf die Sozialstruktur in den beiden neuen Stadtteilen zurückzuführen. Diese wurden nämlich von Arbeitern oder von Menschen geprägt, die ihren Lebensunterhalt in der Landwirtschaft verdienten. Ganz anders die Südliche Vorstadt mit ihren bürgerlichen Strukturen. Diese Unterschiede legen in der Tat den Schluss nahe, dass die südlichen Erweiterungsgebiete bei den Planungen für die künftige Stadtentwicklung absolute Priorität hatten. Und auch die Tatsache, dass sich das Militär Ende der 1890er-Jahre wegen des großen Handlungsbedarfs entschied, einen eigenen Abwasserkanal für die vor der ehemaligen Moselflesche neu erbaute Garnisonswaschanstalt zu errichten, spricht für den Ansatz von Thomas Tippach, zumal auch das Militär Alternativen brauchte, um künftige Gebäude an einen Kanal anzuschließen. Dies waren vor allem das schon damals geplante Korpsbekleidungsamt und das später errichtete Lützeler Artilleriedepot.³²⁷
Angesichts dieser Hintergründe scheint wirklich einiges für die Untätigkeit der Stadt zu sprechen. Umso überraschender ist ein Blick in die Akten im Koblenzer Stadtarchiv, der die sozialgeschichtliche Erklärung von Thomas Tippach fragwürdig erscheinen lässt. Ergebnis: Es waren die Neuendorfer selbst, die sich lange einem Anschluss ihrer Häuser an die für den Stadtteil vorgesehene Kanalisation nach dem Mischsystem widersetzten, sodass die Arbeiten zum Teil erst nach dem Ersten Weltkrieg zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden konnten.³²⁸ Und die Koblenzer Stadtverordneten fassten bereits im Februar 1894 den grundsätzlichen Beschluss, an der Gemarkungsgrenze von Neuendorf und Wallersheim einen Kanal anzulegen, der freilich zunächst das Lützeler Abwasserproblem lösen sollte. Die Absicht der Stadt, die Abwässer direkt am Lützeler Moselufer einzuleiten, war nämlich am Widerstand der oberen Genehmigungsbehörden gescheitert.³²⁹
Die eigentliche Vorgeschichte der Neuendorfer Kanalisation reicht bis zu den ersten Aufstellungen aus dem Jahr 1901 zurück und steht in einem engen Zusammenhang mit dem Bau des neuen Entwässerungssystems für den Stadtteil Lützel. Ein konkreter Entwurf lag schließlich im April 1903 vor. Schon damals ging man von einem Hauptkanal auf der Achse Neuendorfer Straße (Lützel) und Hochstraße (Neuendorf) aus, der an der Grenze zur Nachbargemeinde Wallersheim in den Rhein münden sollte.³³⁰ Trotz dieser Zusammenhänge sollte es noch bis zum Frühjahr 1912 dauern, bis die Kanalisation im Abschnitt Hochstraße fertiggestellt war. Ein Grund zur Eile bestand auch aus Sicht der Anwohner nicht. Sie lehnten einen Kanalanschluss sogar ab, weil sie eine Kostenbeteiligung vermeiden wollten. Wie schon seit Jahrhunderten nutzten sie die in den Häusern anfallenden Fäkalien zum Düngen der Felder. Auch die Entwässerung der Grundstücke war nicht so vordringlich wie auf den kleineren, in der Regel dicht bebauten Parzellen der Koblenzer Innenstadt.³³¹
Dennoch beschloss der Bau- und Stadterweiterungs-Ausschuss am 9. Mai 1912, die Anwohner – dem geltenden Ortsstatut entsprechend – dazu anzuhalten, ihre bestehenden und geplanten Gebäude auf eigene Kosten an die neue Kanalisation anzuschließen.³³² Es blieb nicht nur bei Worten. Die Polizeidirektion Koblenz drängte sofort darauf, dass sich die Anlieger an die geltenden Vorschriften hielten. Von zehn Grundstückseigentümern in der Hochstraße erhielten nur zwei eine Ausnahmegenehmigung, die allerdings nur bis zum 1. Oktober 1912 gelten sollte. Da alle anderen bislang noch keine Pläne für ihre Hausanschlüsse zur Genehmigung eingereicht hatten, drohte die Ortspolizeibehörde sogar Zwangsmaßnahmen an.³³³
Trotz der deutlichen Worte ließen die betroffenen Anwohner auch die letzte Frist verstreichen. Stattdessen mussten sich Stadtverwaltung und Polizeidirektion seit November 1912 mit dem Widerspruch des Johann Anton Eulner auseinandersetzen. Sein Protestbrief trug 36 weitere Unterschriften. Und die Gegenargumente wogen so schwer, dass sie den Beamten in der Koblenzer Kommunalverwaltung noch lange Kopfzerbrechen bereiten sollten. So betonten Eulner und die anderen Anlieger, dass der neue Kanal in der Hochstraße nur angelegt worden sei, um die Verhältnisse in Lützel zu verbessern. Die Anlieger beriefen sich auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der nur den Weg für die Entwässerung von Lützel freigemacht hatte. Noch schwerer wog die Tatsache, dass die Einmündung des Kanals in den Rhein nur deshalb im Norden von Neuendorf angelegt worden war, weil die oberen und obersten Genehmigungsbehörden die direkte Einleitung vom Lützeler Ufer in die Mosel untersagt hatten. Und wörtlich hieß es:
„[…] Neuendorf selbst hat im Allgemeinen kein Interesse an der Entwässerung und ist in der Stadtverordneten-Versammlung vom Anschließen der Hauseigentümer in Neuendorf keine Sprache gewesen, da sonst schon damals direkt seitens der Bürger Widerspruch erfolgt wäre. […] Weil in Neuendorf die ländlichen Verhältnisse vorherrschend sind und die Ackersleute usw. ihre Fäkalstoffe zum Düngen nötig gebrauchen. Sollte aber das Anschließen nur zur Abführung des Regenwassers dienen, wäre die Ausgabe von 250 M[ark], welche das Anschließen jeden Bürger kosten soll, bei unsern ländlichen Verhältnissen im Verhältnis zur Nützlichkeit, viel zu hoch, zumal Neuendorf durchschnittlich nur Einfamilienhäuser hat, und viele Hausbesitzer diesen Betrag nicht aufbringen können. Wir wären der Ansicht, es würde den einzelnen Hausbesitzern überlassen, sich anzuschließen oder nicht. […]“³³⁴
Dass einiges für die Argumentation der Anlieger sprach, wusste man auch in der Koblenzer Stadtverwaltung. So räumte das Tiefbauamt in einer internen Mitteilung an Oberbürgermeister Karl Ortmann ein, dass „die Entwässerungsanlagen in erster Linie für Coblenz-Lützel bestimmt waren“, weil man eine geeignete Auslaufstelle in den Rhein brauchte und deshalb ein „Kanal in der ganzen Länge von Neuendorf durch die Hochstraße durchgeführt werden musste“. Seitens des Tiefbauamtes wurde betont, dass man die Gelegenheit genutzt hatte, den neuen Kanal so auszulegen, dass auch die Gebäude in der Hochstraße angeschlossen werden konnten. Mit Rücksicht auf die in Neuendorf vielfach bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe sprach man sich dafür aus, bis auf Weiteres auf den Anschluss bestehender Gebäude zu verzichten, betonte aber gleichzeitig:
„[…] Grundsätzlich aber wird Neuendorf keinesfalls von der Ausführung der Entwässerungsanschlüsse auszuschließen sein, da mancherlei Verhältnisse auf die weitere Ausführung des städtischen Entwässerungsnetzes in diesem Vorortbezirke drängen. […]“³³⁵
Der Polizeidirektor zeigte sich von diesem Kompromissvorschlag unbeeindruckt und drohte im Frühjahr 1913 weitere Zwangsmaßnahmen an.³³⁶ Dabei war die Rechtslage immer noch alles andere als eindeutig. Selbst die Stadtverwaltung ging davon aus, dass eine „förmliche und ausdrückliche Genehmigung“ der Entwässerungsanlagen in Neuendorf nicht erteilt worden war. Anders sah es im Falle des Auslasses in den Rhein aus, der am nördlichen Ende von Neuendorf in unmittelbarer Nähe der Wallersheimer Gemarkungsgrenze lag. Für den Bau dieser Anlage hatte Oberpräsident Georg Freiherr von Rheinbaben am 16. Juli 1909 einen Erlaubnisschein ausstellen lassen, der von der Stadtverwaltung Koblenz gleichzeitig als Genehmigung für den Bau der Kanalisation in der Hochstraße interpretiert wurde.³³⁷
Was den Immobilieneigentümern in Lützel und Neuendorf schließlich einen großen Zeitgewinn verschaffte, war die Tatsache, dass die Verwaltung lange Zeit nicht genau wusste, welches Haus an die Kanalisation angeschlossen war und welches nicht. Die vom Oberbürgermeister und der Ortspolizeibehörde geforderte Aufstellung der Hausanschlüsse in beiden Stadtteilen war aufwendiger als geschätzt, sodass die gesetzten Termine immer wieder verschoben werden mussten.³³⁸ Das geforderte Verzeichnis lag schließlich Anfang Juni dem Bericht des Stadtbaumeisters bei. Demnach waren in Neuendorf 113 Grundstücke immer noch nicht an die Kanalisation angeschlossen. In dieser Zahl waren auch die Häuser der Beschwerdeführer in der Hochstraße enthalten.³³⁹ Diese hatten sich unterdessen mit neuen Argumenten gewappnet. Dazu gehörte, dass im Falle eines Hochwassers – das in Neuendorf bis auf den heutigen Tag sehr wahrscheinlich ist – ein Rückstau der Abwässer in Kellern und Wohnungen drohte. Gerade dieser Punkt wurde von den Behörden durchaus ernst genommen.
Es folgte ein Ortstermin mit Vertretern des städtischen Tiefbauamtes und der Königlichen Regierung Ende Juli 1914. Dabei wurde nicht nur die Auslassstelle an der Wallersheimer Gemarkungsgrenze mit ihrer „Rechenanlage“ besichtigt, sondern auch die Hochstraße begangen. Die Gruppe besichtigte dabei zwei Häuser mit Kanalanschluss und ein Gebäude, das nicht an den neuen Kanal angeschlossen war. Ergebnis: Das Eindringen des Wassers konnte nicht am neuen Kanal liegen, da dieser ordnungsgemäß angelegt worden war. Allerdings stellte sich sehr schnell heraus, dass die bisherigen Einrichtungen und Vorkehrungen der Hausanschlüsse im Hochwasserfall nicht ausreichten, um den Rückstau und damit das Eindringen von Abwässern in das Innere der Gebäude zu verhindern. „[…] Überall könnten die Fäkalstoffe heraustreten und bei Zurücktreten des Wassers in den Wohn- und Aborträumen sich ablagern […]“, hieß es im Bericht zum Ortstermin, in dem sich vor allem Regierungsrat Schnacke mit kritischen Äußerungen hervortat. Er wies auf gravierende Versäumnisse der Stadt und das Fehlen eines Erläuterungsberichtes hin. Die Kommune hätte nach Auffassung der Bezirksregierung trotz der Genehmigung des Projektes durch das preußische Innenministerium an „weitergehende Vorschläge für die Beseitigung der Fäkalstoffe bei Hochwasser“ denken müssen. Regierungsrat Schnacke kündigte weitreichende Forderungen der Bezirksregierung an, die vor allem auf besondere Vorkehrungen an den Hausanschlüssen zielten.³⁴⁰
In der Zwischenzeit meldeten sich weitere Neuendorfer zu Wort, die immer noch gegen die Hausanschlüsse in der Hochstraße und in anderen Straßen mobilmachten. So musste sich die Koblenzer Bezirksregierung im März 1915 mit einer Beschwerde des Johann Kettemer auseinandersetzen. Aufschlussreich ist der Bericht des Regierungsrats Braun, der im März 1915 mit einer ausführlichen Beschreibung der Kanalisation Stellung nahm. Zum besseren Verständnis werden nachstehend die wichtigsten Passagen des Berichtes wörtlich wiedergegeben:
„[…] Der Hauptkanal der Kanalisation dieser Vororte liegt mit der Sohle an der Mündung des Rheins auf NN 60,16, am unteren Ende der Hochstraße auf 60,25 NN, an der Abzweigung der Herberichstraße auf 61 und am oberen Ende von Lützel auf 64,69 NN. Die untere rund 600 Meter lange Strecke hat ein Gefälle von 1:700, die anschließenden rund 1500 Meter von nur 1:1000. Dagegen haben die einmündenden Seitenkanäle erheblich stärkere Gefälle zwischen 1:65 und 1:280. Die Hochstraße selbst liegt im tieferen Teil auf 64 und 66,5 NN. Diese ganze Straßenstrecke ist nicht hochwasserfrei.
1882 erreichte das Wasser am Coblenzer Pegel eine Höhe von 9,2 m. Der Pegel liegt 2,35 km oberhalb der Mündung des Neuendorfer Hauptkanals und unter Abzug des Gefälles wird für diesen Punkt der Hochwasserstand von 1882 zu 6,29 m anzunehmen sein. Der Hauptkanal steht also am unteren Ende unter einem Überdruck […] bei Hochwasser und in ganzer Länge unter Stau. Auch die Seitenkanäle in dem ganzen für die Bebauung vorgesehenen Gebiete zwischen Wallersheimer- und Hochstraße liegen meist noch unter dem Hochwasserspiegel. […] Der Hauptkanal ist aus Klinkern in Cementmörtel, einen Stein stark in zwei Ringen gemauert. Er hat auf rund 600 Meter Länge 1,2 Meter Durchmesser, sodann Eiprofile 180/120 [cm], 150/100 [cm], 135/90 [und] 120/80 [cm] bis an die Lützeler Grenze und ist innerhalb Lützel als Rohrkanal 60/90 [cm] angelegt. Die Seitenkanäle sollen aus kreisrunden Steinzeugrohren von 22,5 bis 35 cm Durchmesser hergestellt werden. Bis jetzt ist erst eine Seitenstraße derart kanalisiert. Dagegen ist ein Hauptstrang von 1,0 m Durchmesser in der Herberichstraße vom Hauptsammelkanal aus auf r[und] 400 m Länge ausgebaut. Die Anlieger an diesen fertigen Kanälen sind zum Anschluss aufgefordert.
Angeschlossen sind bislang nur einzelne neue Häuser. Die Befürchtungen der Beschwerdeführer gehen einmal dahin, dass vom Strome aus im Zuge des ersten ausgehobenen Grabens an dem Bauwerk entlang Wasser eindringt und dann seitwärts in die Keller tritt, zweitens dass das aufgestaute Abwasser sich durch die Ausgüsse und Abortöffnungen in die Häuser und durch die Sinkkästen in die Keller und Höfe ergießen wird. Man will beobachtet haben, dass während des Hochwassers im Frühjahr 1914 eine erheblich schnellere Überflutung der Keller von Grund auf eingetreten sei als in früheren Jahren, vor dem Bau der Kanäle. Diese Beobachtung muss auf einer Täuschung beruhen, oder auf Umständen, die nicht mit dem neuen Kanal zusammenhängen. Denn das Mündungsbauwerk und der gemauerte Kanal füllen die ausgehobene Baugrube fast vollständig aus, und der schmale Zwischenraum ist so gut gefüllt worden, dass sich an der Oberfläche keine Risse oder merkliche Senkungen zeigen. Daher muss die Geschwindigkeit wie die Menge des Wassers, das durch die verfüllten Schlitze von der Kanalmündung her allmählich kanalaufwärts dringt, verschwindend klein sein gegenüber der Wassermenge, die von der Mosel und vom Rhein aus von oben her als Grundwasser austritt.
Kellerüberschwemmungen können also auch nach Fertigstellung des Kanalnetzes in Folge des Grundwassers sich in keinem größeren Umfange einstellen als bisher, vorausgesetzt, dass die Kanäle dicht sind. Von den gemauerten Kanälen lässt sich das aber ohne weiteres voraussetzen und die Mützen der Rohrkanäle werden durch eine im Wasser nicht lösliche Masse, am besten Asphalt, zu dichten sein. Dahingehend sind die weiteren Befürchtungen nicht grundlos, wenn man die Anschlussleitungen nebst dem Zubehör in den Häusern in der Weise weiterbaut, wie es in den bisher angeschlossenen Häusern der Fall ist, wo keine Sicherungen gegen den Rückstau getroffen wurden. So ist in dem Wirtshaus zum Vater Rhein des Herrn Edmund Suter die Küche, der Schlachtraum und ein Spülabort nebst Pissoir für Gäste auf dem Hofe offen an den Hauptkanal angeschlossen, obwohl die Ausgüsse und die Closettöffnungen mindestens 1 bis 2 m bei höherem Hochwasser überflutet werden.
Auch die Straßeneinlässe (Gullys) werden bei großem Hochwasser Kanalwasser austreten lassen. Dies letztere wird aber kaum zu Unzuträglichkeiten führen, weil die Strömung in den Straßen den Schmutz sofort abführt. Dagegen muss das Eintreten von Kanalwässern in Räume des Hauses und in [die] der Strömung nicht ausgesetzten Hofräume unbedingt verhütet werden, nachdem die Stadt den Anschluss von Aborten an die Canäle in Coblenz-Lützel und Neuendorf gestattet hat. Bevor die Stadt nicht ihren Kanalentwurf daraufhin umgearbeitet hat, […] werden die polizeilichen Zwangsregeln zur Erwirkung der Anschlüsse einzustellen sein. Dass durch den Austritt von Kanalwässern aus einer Schwemmkanalisation in bewohnte Räume, Küchen, Aborte und Keller eine besondere und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner entstehen, bedarf keines Beweises. Die Beschwerden der Antragsteller aus Neuendorf gegen das polizeiliche Vorgehen, welches jene Gefahr für die bereits angeschlossenen Häuser bei größeren Hochfluten im Gefolge haben muss, erscheinen durchaus berechtigt. […]“³⁴¹
Die ausführliche Stellungnahme, die auch an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz und an das preußische Innenministerium ging, hatte Konsequenzen. Die Königliche Regierung wies die Polizeidirektion sofort an, die Zwangsmaßnahmen gegen die Anlieger in Neuendorf auszusetzen. Der Koblenzer Oberbürgermeister erhielt schließlich den Auftrag, mit Blick auf die Hausanschlüsse eine Überarbeitung des Kanalisationsentwurfs in die Wege zu leiten, um eine Abspülung der Fäkalien „ohne gesundheitliche Schädigung der angeschlossenen Häuser“ zu ermöglichen.³⁴² Bis konkrete Maßnahmen folgten, sollten noch einige Jahre vergehen. Der Erste Weltkrieg machte vorerst eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen unmöglich. Und auch in den schwierigen Nachkriegsjahren stockten die Arbeiten immer wieder, weil es Lieferschwierigkeiten gab. Erst im Verlauf der 1920er-Jahre sollte das Werk vollendet werden. Allerdings blieben die Zustände am Rheinufer bedenklich, was sich auch in Beschwerden der Gäste der Badeanstalt am Neuendorfer Eck bemerkbar machte. Sie klagten über größere Mengen Abwasser aus einem Kanal am Rheinwerft, die das Wasser verschmutzten und das Baden unmöglich machten. In der städtischen Bauverwaltung führte man diesen Missstand auf den niedrigen Wasserstand der Mosel zurück. Bei Niedrigwasser konnte das Schmutzwasser nicht mehr wie sonst in die Mitte des Rheins getrieben werden. Die Stadt baute schließlich Abweiser aus Holz, um den Badebetrieb weiter zu ermöglichen.³⁴³
Mit Nachbesserungen war es in Lützel und Neuendorf allerdings nicht getan. Da die beiden Stadtteile besonders stark vom Hochwasser betroffen waren, entschied man sich in den 1920er-Jahren zum Bau eines Dammes. Das Werk wurde im Rahmen von Notstandsmaßnahmen ausgeführt, am Ende aber nur für den Stadtteil Lützel vollendet. Im Herbst 1927 war der Damm so weit gediehen, dass abgerechnet werden konnte. Demnach wurden rund 224.000 Mark für die Bauarbeiten ausgegeben.³⁴⁴
Zum Gesamtprojekt gehörte auch die Errichtung eines Abwasserpumpwerks. Deshalb wurde die Maschinenbau-Aktiengesellschaft Balcke in Frankenthal mit der Lieferung von zunächst zwei Vertikal-Kreiselpumpen beauftragt, was im April 1927 bestätigt wurde.³⁴⁵ Ende Mai nahm man dann die Einrichtung des Pumpwerks in Angriff. Eingebaut wurden insgesamt vier Kreiselpumpen. Die beiden größeren Anlagen hatten eine Leistung von jeweils 700 Litern in der Sekunde, während die beiden kleineren Pumpen eine Sekundenleistung von je 300 Litern möglich machten. Da die Pumpen elektrisch betrieben wurden, musste zusätzlich eine „Transformatorenanstalt“ eingerichtet werden. Dieses Projekt wurde von der „Allgemeinen Elektricitäts Gesellschaft“ (AEG) ausgeführt. Die Gesellschaft hatte damals noch ein Büro in Koblenz. Trotz der renommierten Partner verlief der Bau des Pumpwerks nicht reibungslos. Im März 1928 war es immer noch nicht abgenommen. Zu diesem Zeitpunkt stritten die Stadt und das Unternehmen Balcke um die Mehrkosten, die im Zusammenhang mit widrigen Betriebsverhältnissen entstanden waren.³⁴⁶
Das Pumpwerk besteht noch heute. Es wird vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Koblenz genutzt. Allerdings wurde die Technik komplett erneuert und auf einen modernen Automatikantrieb umgestellt. Das Pumpwerk in Lützel wird bei einem Wasserstand am Koblenzer Pegel von rund 6,30 Meter und höher in Betrieb genommen. Über diesem Wasserstand muss der Hauptsammler zwischen Eisenbahn- und Balduinbrücke abgesperrt werden, da sonst über Kanäle in Neuendorf eindringendes Hochwasser tief liegende Bereiche in Lützel überschwemmen würde. Das dann aus Richtung Metternich ankommende Schmutz- und Regenwasser hat keinen Vorfluter mehr und muss in die Mosel übergepumpt werden.
9.5 Arenberg
Die Abführung von Abwässern auf dem Lande war natürlich längst nicht so gut wie in den Städten geregelt. In Arenberg wurde das verschmutzte Wasser über nur zum Teil befestigte Straßenrinnen abgeleitet. Nicht nur unangenehme Gerüche belästigten die Anwohner. Sie mussten darüber hinaus Gefahren für ihre Gesundheit in Kauf nehmen. Die Situation änderte sich 1927. In jenem Jahr entschloss sich die Gemeinde zum Bau einer Kanalisation. Der Bau konnte jedoch nicht sofort beginnen, weil erst das Finanzierungsproblem gelöst werden musste.³⁴⁷
Wie die Akten zeigen, scheint die Kanalisation bereits 1929 in Betrieb gewesen zu sein. Die Gemeinde war nämlich zuvor mit Ehrenbreitstein aneinandergeraten. Die Nachbarstadt hatte von dem Ort verlangt,
„[…] für den Ablauf der Klärwässer Arenberg eigens eine Röhranlage zu schaffen, um im Quellengebiet der Eselsbachquellen die Gefahr einer Verseuchung auszuschalten. […]“³⁴⁸
Arenberg wollte die Forderungen natürlich nicht erfüllen. Ein Gutachten des Kreisarztes und des Kulturbauamtes vom 15. Juli 1927 hatte nämlich ergeben, dass wegen der Nachwirkung von Niederschlägen auf die gedüngten landwirtschaftlichen Grundstücke im Quellgebiet des Eselsbaches Verseuchungsgefahr bestand, die nach der damaligen Auffassung auch mit Klärwasserröhren nicht beseitigt werden konnte. Auf der anderen Seite waren die Einwände der Stadt Ehrenbreitstein verständlich, denn das Koblenzer Medizinaluntersuchungsamt kam im Juni 1929 zu der Erkenntnis, dass das Wasser in faulfähigem Zustand zutage trat, was in der Umgebung wegen des Gestanks deutlich zu spüren war.³⁴⁹
Aber dennoch: Die Behörden sahen bei normalen Witterungsverhältnissen kaum Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung, da die in den Mühlenbach geleiteten Abwässer durch diesen stark verdünnt wurden. Eine Gefährdung der Ehrenbreitsteiner Trinkwasserversorgung bestand nicht, denn die in der Nähe der Abwässer befindliche „Riddelsbornquelle“ war zu dieser Zeit nicht mehr an die zentrale Wasserversorgung für Ehrenbreitstein angeschlossen.³⁵⁰ Auch wenn die Behörden verschiedene Änderungen vorschlugen, sollten sich keine einschneidenden Verbesserungen der Kläranlage in diesem Bereich ergeben. Erst in den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts errichtete man im Bereich der Amtsbürgermeisterei Vallendar für die damalige Zeit moderne Kläranlagen, die bis in die jüngste Vergangenheit in Betrieb bleiben sollten. Bekanntlich war ja das kleine, bis 1993 betriebene Arenberger Klärwerk völlig überlastet. Die Aufgabe dieser Anlage wurde nach dem Bau des Rheindükers und der Hauptsammler von der großen und modernen Wallersheimer Kläranlage übernommen.
9.6 Weiterer Ausbau des Systems
Der Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs als unmittelbare Folge des verlorenen Ersten Weltkrieges verschärfte die schon vor dem Waffengang vorhandenen Probleme erheblich. Dazu gehörte vor allem die Wohnungsnot. 1920 fehlten reichsweit insgesamt 1,5 Millionen Wohnungen. Trotz schwierigster Rahmenbedingungen handelten die Verantwortlichen: Staatliche Wohnungsbauprogramme wurden auf den Weg gebracht, um diesen Versorgungsengpass zu beheben. Zwischen 1919 und 1932 wurden stolze 81 Prozent aller neu errichteten Wohnungen durch die öffentliche Hand finanziert. Beim Blick auf die gesamten Bauinvestitionen lag der Anteil des Staates bei 50 Prozent. Und: Die gravierenden Eingriffe der öffentlichen Hand in den Wohnungsbau ermöglichten eine deutliche Verbesserung der Wohnqualität. Dem alten Aufruf „Mehr Licht, mehr Luft“ wurde zumindest bei den Neubauprogrammen fast überall Folge geleistet.³⁵¹
Auch im französisch besetzten Koblenz wurden die Bauaktivitäten intensiviert. Genossenschaften wurden gegründet, Siedlergemeinschaften trugen dazu bei, dass die Wohnungsnot der Besatzungszeit überwunden wurde. Diesem erheblichen Ausbau gingen groß angelegte Erschließungsmaßnahmen voraus, die auf dem von Adolf André geschaffenen Entwässerungskonzept aufbauten. Die Erweiterung der Kanalisation folgte auch mithilfe von Arbeitslosen, die im Zuge eines Notstandsprogramms des Reichs eingesetzt werden konnten und den ausführenden Tiefbaufirmen zur Hand gehen sollten.
Im Rahmen der Maßnahmen sollte auch die Kanalisation der Achse zwischen Moselweißer und Koblenzer Straße vervollständigt werden, die in jener Zeit nur bis zur Kreuzung zum Kemperhofweg kanalisiert war. Nun sollte die restliche Strecke bis nach Moselweiß angebunden werden. Im Oktober 1927 stellte die Stadt bei der Bezirksregierung einen Antrag auf Unterstützung des Bauvorhabens im Rahmen der Erwerbslosenfürsorge. Demnach sollten die Arbeiten bereits am 1. Dezember beginnen. Benötigt wurden 32 Erwerbslose, die 78 Tage lang beschäftigt sein sollten. Die Gesamtkosten waren mit 66.400 Mark angesetzt. Der Antrag der Stadt wurde schließlich auch genehmigt. Allerdings lässt die entsprechende Akte darauf schließen, dass dieser Abschnitt der Kanalisation erst im Laufe des Jahres 1929 vollendet wurde.³⁵²
Den Bewohnern des Moselweißer Ortskerns war mit dieser Maßnahme übrigens immer noch nicht geholfen. Sie mussten weiter ohne Kanalisation auskommen. Folgende Zuschrift eines anonymen Lesers an den General-Anzeiger spricht Bände:
„Mit Angst und Bangen denken viele Bewohner von Moselweiß an die Wintermonate. Sobald nämlich der Gefrierpunkt erreicht ist, darf kein Wasser in die Straßenrinnen laufen, Kanalisation fehlt im größten Teil der schönen Vorstadt. Wohin sollen nun aber die Bewohner z. B. nach einem Waschtag mit dem vielen Wasser, wenn der starke Frost noch einige Tage oder gar Wochen anhält? Um mit der Polizei nicht in Konflikt zu kommen, bleibt in den meisten Häusern nichts anderes übrig, als das Wasser in den Hof oder Garten, wo dies aber nicht möglich ist, in den Abort zu gießen. Auf diese Weise werden die Gruben schnell zum Ueberlaufen gebracht und es entstehen Gesundheitsschäden ganz davon abgesehen, den Hausbesitzern unnötige Kosten.“³⁵³
Trotz dieser Probleme mussten sich die Bewohner des Moselweißer Ortskerns noch einige Jahre gedulden. Erst im Zuge des weiteren Ausbaus des Erwerbslosenprogramms ab 1933 sollte das Problem angegangen werden. Schneller ging es mit der Kanalisierung des letzten Abschnitts der Laubach bis zur mittelrheinischen Brauerei, die an der Einmündung zur alten Kaltwasser-Heilanstalt gelegen war. Um die Erweiterung mithilfe von Arbeitslosen ausführen zu können, stellte die Stadt im November 1927 einen weiteren Antrag bei der Bezirksregierung und berief sich dabei auf eine äußerst dringliche Angelegenheit. Begründung: Niederschlagswasser, das Wasser von den anliegenden Häusern und das Wasser vom Karthäuserhof wurde damals noch durch Rinnen und zwei Durchlässe unkontrolliert in die Rheinlache geleitet, die damals noch nicht zugeschüttet war. Auch in diesem Fall bewilligte die Bezirksregierung ein Darlehen aus Mitteln der „produktiven Erwerbslosenfürsorge“. Und so konnten die Arbeiten in der Laubach bereits Anfang 1928 beginnen. Aus den Aufstellungen über die eingesetzten Erwerbslosen geht hervor, dass die Arbeiten im Juli 1928 weitgehend abgeschlossen waren. Die Verantwortung für die Ausführung hatte das Tiefbau-Unternehmen Krebs³⁵⁴ aus Koblenz übernommen.³⁵⁵
Trotz der zahlreichen Nachbesserungen und Erweiterungen gab es noch Handlungsbedarf. So waren weite Teile des Rauentals Mitte der 1920er-Jahre immer noch nicht kanalisiert. Obwohl Rahmenpläne für die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes längst auf dem Tisch lagen, scheute man die hohen Kosten für die Erschließung und schob die Kanalisierung im westlichen Stadterweiterungsgebiet auf die lange Bank – worüber übrigens der Oberbürgermeister alles andere als begeistert war, zumal sich die zuständigen Ämter offenbar nicht darüber einig waren, aus welchem Etat das Geld genommen werden sollte. Anfang Juli 1925 wandte sich Dr. Karl Russell mit folgenden Worten an das Tiefbauamt:
„[…] Es ist bedauerlich, dass bei der Aufstellung des Rauentalprojektes die Kanalkosten nicht mit einkalkuliert wurden. Die Besiedlung eines Geländes mit Industrie ist m. E. undenkbar, wenn keine Kanäle gelegt werden. Wenn die Kosten nicht abzuwälzen sind, müssen sie eben von der Stelle getragen werden, die überhaupt die Kosten für das Projekt übernimmt. Auf alle Fälle muss sofort ein Kanal, wenigstens bis zu den ‚Thyssen Lagern‘ gebaut werden. […]“³⁵⁶
Der Grund für die Verärgerung des Oberbürgermeisters war einleuchtend: Die Thyssen’sche Handelsgesellschaft in Köln hatte im Rauental einen Lagerplatz von der Stadt gepachtet. Vertragsbestandteil war die Anbindung ebendieses Platzes an die Kanalisation. Beim Tiefbauamt nahm man die Vorwürfe Russells nicht so einfach hin. Amtsleiter Hans Mohaupt stellte erst Mitte Juli (!) fest, dass bei den Planungen für das Industriegelände im Rauental sehr wohl auch an die Entwässerung des gesamten Geländes gedacht worden sei. Man habe sich jedoch damals gesagt, es sei zweckmäßiger, zunächst von der Ausführung der Entwässerung mit Rücksicht auf die Kosten abzusehen, zumal man die künftige Entwicklung des Geländes nicht mit Sicherheit übersehen könne.³⁵⁷ Und so wurde die Forderung der Thyssens erst nach mehrmaligem Anmahnen seitens der Handelsgesellschaft erfüllt. Bis sich die Entsorgungssituation im Gewerbe- und Industriegebiet grundsätzlich verbesserte, sollte jedoch noch einige Zeit vergehen.
In den 1930er-Jahren sollten die Bauaktivitäten in Koblenz weiter zunehmen. Und das hatte nicht nur mit dem Ende der französischen Besatzungszeit und dem weiteren Erstarken des zivilen Wohnungsbaus zu tun. Mit der Remilitarisierung des Rheinlands wurden in Koblenz Gebäude der Wehrmacht errichtet. Um die einzelnen Maßnahmen in den Neubaugebieten besser steuern zu können, wurde am 1. Januar 1937 sogar ein Stadterweiterungsamt eingerichtet.³⁵⁸
Bei der Erweiterung der Kanalisation standen zunächst das Rauental und Moselweiß, vor allem aber die Entwässerung der neuen Kasernengebäude und die geplante Großsiedlung auf dem Gelände der geschleiften Feste Alexander auf der Karthause im Mittelpunkt. Für diese Siedlung war ursprünglich sogar der Bau einer eigenen Abwasser-Verwertungsanlage vorgesehen.³⁵⁹ Schon im folgenden Jahr erreichte der Bau von Entwässerungsanlagen einen neuen Höhepunkt. Im Stadtgebiet wurden neue Kanäle mit einer Gesamtlänge von 6400 Metern verlegt. Schwerpunkte waren die drei neuen Kasernen auf der rechten Rheinseite, die Pionierkaserne in Lützel, die Hoheminnenstraße im Rauental sowie einige Straßen auf dem Siedlungsgelände der früheren Feste Alexander. Dort waren unter der Trägerschaft der „Gehag“ eine Vielzahl von Häusern und Wohnungen gebaut worden. 66 „Stellen“ waren im Berichtszeitraum bezogen worden. Und schließlich waren auch 120 Arbeiterwohnstätten in der Beatusstraße und Gebäude in der Bogenstraße an das Koblenzer Kanalisationssystem angebunden worden.³⁶⁰
Bereits 1933 hatte man in der Stadtverwaltung Koblenz versucht, die schon aus der Weimarer Zeit bekannten, nach der „Machtergreifung“ Hitlers jedoch weiterentwickelten Programme zur Arbeitsbeschaffung für sich zu nutzen. Zu diesem Zweck hatte der Vorsteher des Tiefbauamtes, Baurat Hans Mohaupt, bereits Ende August die vordringlichsten Maßnahmen zusammengestellt und zur Genehmigung weitergereicht.³⁶¹
Die Kanalisation der Achse Mayener Straße/Trierer Straße an der Grenze der Stadtteile Lützel und Metternich hatte für Hans Mohaupt oberste Priorität. Dort wurde das Abwasser aus den Häusern immer noch in Gruben gesammelt. Was nicht in den Gärten verwertet werden konnte, wurde durch Abfuhrunternehmer abgefahren. Das Regenwasser von den Dächern und aus den Höfen lief dagegen in die Straßengräben, wo es zusammen mit dem Straßenwasser versickern sollte. Eine Folge war, dass bei Regenwetter die Gräben übervoll waren und übel riechende Pfützen zurückblieben. Wesentlich schlimmer war die Tatsache, dass genau dieses Wasser in die Keller eindrang und schließlich die Häuser durchfeuchtete. Aus diesem Grund plante das Tiefbauamt einen Steinzeugrohrkanal. Mohaupt verwies zudem auf den General-Entwurf jener Zeit. Demnach war vorgesehen, den in der Gemeinde Metternich liegenden, ebenfalls schon stark ausgebauten Teil der Trierer Straße und der angrenzenden Johannisstraße ebenfalls anzuschließen.³⁶²
Aber auch in den bereits bestehenden Abschnitten der Kanalisation bestand Handlungsbedarf. Ein Beispiel war der vor allem bei starkem Gewitterregen überlastete Kanal in der Kurfürstenstraße. Dort konnten die ankommenden Wassermengen nicht schnell genug abfließen. Sie stauten sich und traten aus den Kelleranschlüssen in die Keller, wo sie Vorräte und Gebäudeteile verunreinigten und schädigten. Die Ursache war, dass immer noch Verbindungskanäle zum großen gemauerten Hauptkanal in der Mainzer Straße fehlten. Um Abhilfe zu schaffen, sollten die bereits im allgemeinen Entwurf vorgesehenen Verbindungskanäle in Verlängerung der St.-Josef-Straße, der Ludwigstraße und der Johannes-Müller-Straße ausgeführt werden. Darauf hatte man bislang verzichtet, weil das Gelände auf der Ostseite der Kurfürstenstraße in diesem Abschnitt überwiegend von Gärten geprägt wurde.³⁶³
Probleme gab es ebenso im Stadtteil Moselweiß, in dem einige Straßen immer noch nicht kanalisiert waren. Ein Beispiel war der bereits bebaute Kemperhofweg, in dem neue Häuser errichtet worden waren, bei denen Bäder zum Standard gehörten. Um dort geordnete Entwässerungsverhältnisse zu schaffen, plante das Tiefbauamt, den bestehenden Rohrkanal von der Koblenzer Straße aus durch den Kemperhofweg und den „anbaubereiten Teil der Querstraße“ (heute Layer Straße) zu verlängern.³⁶⁴
In der Koblenzer Straße selbst waren die Verhältnisse alles andere als optimal. Der Abschnitt im Moselweißer Ortskern war nämlich immer noch nicht kanalisiert. Hans Mohaupt wünschte, dass dieser Mangel schnellstmöglich behoben wurde, zumal man die dort noch bestehenden Jauchegruben von der Landwirtschaft kaum noch benötigte. Zu dieser Zeit hatte die Ausdehnung der Bebauung schon längst die Möglichkeiten der Landwirtschaft immer weiter eingeschränkt. Und die Anwohner benutzten nun die Straßenrinne zur Entsorgung ihrer Abwässer mit. Angesichts des schwachen Gefälles der Straße bildeten sich immer wieder übel riechende Wasserlachen. Das Tiefbauamt plante nun, den bisherigen gemauerten Kanal der Koblenzer Straße bis zum Bahnhofsweg zu verlängern. Auf diesem Weg wollte man auch das Abwasserproblem im Krankenhaus der Dominikanerinnen lösen.³⁶⁵
Auch im Moselweißer Bahnhofsweg fehlte noch die Kanalisation. Bei stärkeren Regenfällen strömte das Wasser, das zum Teil noch über die Eisenbahnbrücke von der sogenannten Hohl (in Richtung Karthause) kam, „in starken, breiten Fluten über die Straße bis in die Gülser Straße und weiter“. Zum Teil strömte das verschmutzte Wasser auch in die Höfe und richtete dort Schäden an. Um das Oberflächenwasser bereits unterwegs abfangen zu können und um die Häuser inklusive des Klosters der Salesianerinnen anschließen zu können, beabsichtigte das Tiefbauamt den Anschluss des gesamten Bereichs an den Kanal in der Koblenzer Straße.³⁶⁶
Der tief liegende Teil von Moselweiß ab Bahnhofsweg in Richtung Gülser Brücke wurde erst in den 1960er-Jahren kanalisiert. Für die Tiefzone musste erst eine Vorflut in der Moseluferstraße geschaffen werden. Dieser Kanal transportierte das dort anfallende Abwasser bis zum Deutschen Eck und von dort durch den Düker zum Klärwerk nach Wallersheim. Die Tiefzone ist im Trennsystem entwässert. In diesem Bereich mussten zwei Kanäle verlegt werden. Das Regenwasser wurde direkt der Mosel zugeführt. Der hochliegende Teil von Moselweiß ab Bahnhofsweg in Richtung Stadt war bereits im Mischsystem kanalisiert. Dort war nur ein Rohr verlegt worden, in dem Schmutz- und Regenwasser gemeinsam abgeleitet wurde. Der in diesem Bereich liegende Heiligenweg wurde 1958 kanalisiert.
Schwere Regenfälle führten auch in Lützel und Neuendorf immer wieder zu Extremsituationen. So kam es in den Kanälen in der Andernacher Straße, in der Gartenstraße, in der Blumenstraße sowie in der Neuendorfer Straße immer wieder zu starken Rückstaus. Diese führten nicht selten dazu, dass Abwässer in Keller eintreten und somit Gebäude beschädigt werden konnten. Ein Grund für diese Staus war die Tatsache, dass der Sammelkanal in der Neuendorfer Straße nicht richtig dimensioniert war und die Wassermengen nur unvollständig erfasst wurden. Bei der Planung der Anlage konnte man nicht ahnen, dass die aus Glacis und Wällen bestehenden Militärgrundstücke so schnell mit vielen „bedachten Gebäuden, befestigten Höfen und eingeebneten Flächen“ bebaut werden sollten, was schließlich zu einem erheblich höheren Wasserzustrom führte. Das Tiefbauamt wollte das Problem schließlich mit einem Entlastungskanal durch die Blumenstraße zur Mosel lösen.³⁶⁷
Letztlich zeigte selbst das Herzstück des André’schen Systems gravierende Mängel: An der Mündung des Hauptkanals am Deutschen Eck kamen bekanntlich sämtliche Abwässer des Stadtbezirkes südlich der Mosel zusammen, um von dort in den Rhein geleitet zu werden. Dieser Auslass war derart angelegt, dass das Schmutzwasser bei niedrigeren Rheinwasserständen durch ein von der Kanalsohle abgehendes Eisenrohr bis zur Rheinsohle herabgeführt wurde und dort in einem Abstand von rund zwölf Metern von der Ufermauer ausmündete. Bei extremen Regenfällen wurde dieses System jedoch durchbrochen. Dann strömte nämlich das stark verdünnte Abwasser durch den Regenauslass direkt in den Rhein, ohne den Umweg über die Röhre zu nehmen. Die Folge: Der Unrat trieb direkt in der Nähe der Ufermauer und damit dicht an einer Dampferanlegestelle.
„[…] Dieser Zustand tritt je nach dem Rheinwasserstande auch öfters und manchmal wochenlang im Sommer auf und bildet durch Geruch und Anblick in der bevorzugten Nähe des Kaiser-Wilhelm-Denkmals einen argen Mißstand […]“,
betonte Hans Mohaupt mit Hinweis darauf, dass die Rheinstrombauverwaltung schon seit längerer Zeit entsprechende Änderungen forderte.³⁶⁸ Die Missstände sollten schließlich durch den Einbau einer verstellbaren eisernen Stauklappe in den Auslass behoben werden. Diese Klappe sollte den Wasserspiegel im Kanal so hoch halten, dass der Rheinwasserspiegel stets übertroffen wurde. Auf diese Weise sollte das Schmutzwasser infolge des wiederhergestellten Druckgefälles in die Eisenrohrleitung „gezwungen“ werden. Mit der Maßnahme wollte man garantieren, dass das Schmutzwasser stets die Flusssohle erreichte und mit der optimalen Fließgeschwindigkeit abtransportiert wurde.³⁶⁹
Auch wenn abgesehen von den Kostenvoranschlägen die Unterlagen über die Ausführung im Stadtarchiv fehlen, ist davon auszugehen, dass die „Wunschliste“ von Hans Mohaupt wirklich abgearbeitet wurde. Denn auch in den kleineren Gemeinden häuften sich zu dieser Zeit die Aktivitäten im Kanalbau. So wurde in Horchheim, das erst 1937 nach Koblenz eingemeindet werden sollte, der zweite Abschnitt der Kanalisation begonnen, wobei man sich eng mit der Bahnmeisterei Oberlahnstein und der Reichsbahndirektion in Mainz auseinandersetzen musste.³⁷⁰ Dennoch dürften viele Probleme nur provisorisch gelöst worden sein, weil der Zweite Weltkrieg der Umsetzung des von Hans Mohaupt angeführten Generalplans im Wege stand. Einschneidende Veränderungen folgten erst seit den späten 1970er-Jahren. Nicht vergessen sollte man auch, dass die Überlastungen der Kanalisation in der Trierer Straße erst seit 2006 der Vergangenheit angehören. Im Rahmen eines Großprojektes wurde die Kanalisation im gesamten oberen Teil der Straße komplett erneuert.
10. Anfänge des Gewässerschutzes
Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert wurden die Segnungen der technischen Revolution zunehmend kritisch beobachtet. Zu gravierend waren die Folgen für Gesellschaft und Umwelt. Um 1900 entwickelten sich nicht nur in Kunst und Literatur verschiedene Strömungen, die sich mit der damaligen Gegenwart kritisch auseinandersetzten und Utopien einer lebenswerten Zukunft für jedermann entwickelten. Damit einher ging die Neuentdeckung der Natur. Auch die Entstehung des „Wandervogels“³⁷¹ ist in diesem Zusammenhang zu sehen – ebenso wie das Erstarken einer „Lebensreformbewegung“ seit den 1890er-Jahren.³⁷² Letztere hob sich ganz bewusst von den tatsächlich herrschenden Verhältnissen ab und hinterließ in Gesundheitswesen, Stadtplanung und Architektur deutliche Spuren.³⁷³ Diese Strömungen des beginnenden 20. Jahrhunderts – die quasi die „Urahnen“ der ökologischen Bewegung der 1970er- und 1980er-Jahre sind – werden seit einiger Zeit in der historischen, kunsthistorischen und soziologischen Forschung intensiv beobachtet, wie zum Beispiel das monumentale zweibändige Werk „Die Lebensreform“³⁷⁴ und die erst kürzlich veröffentlichte Dissertation von Florentine Fritzen zeigen.³⁷⁵
Auch wenn bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein die Ableitung des Abwassers in die Flüsse die Regel war, wurden mit der Zunahme der Industrialisierung und dem Wachstum der Städte vor dem Hintergrund der neuen medizinischen Erkenntnisse Fragen des Gewässerschutzes immer wichtiger. Jürgen Büschenfeld spricht von der Entstehung eines Geflechts politisch-administrativer Handlungsfelder, „in deren Rahmen sich der Ressourcenschutz als Aufgabe der öffentlichen Hände formieren konnte“.³⁷⁶ Und so setzte sich auch in den Ministerien und den oberen Genehmigungsbehörden die Erkenntnis durch, dass dem Gewässerschutz künftig eine große Bedeutung zukommen würde.
Die Impulse waren nicht nur einzelnen Persönlichkeiten wie Rudolf Virchow zu verdanken. Entscheidend wurden vielmehr die Einflüsse neuer Vereine, Gesellschaften und Verbände, die sich den großen Bereich der Hygiene auf die Fahnen geschrieben hatten. Ein Beispiel ist die Sektion für öffentliche Gesundheitspflege, die sich 1867 innerhalb der Gesellschaft deutscher Naturforscher und Ärzte formierte. Noch bekannter wurde der 1869 gegründete „Verein für öffentliche Gesundheitspflege“, der seinen großen Einfluss an den „Deutschen Verein für öffentliche Gesundheitspflege“ (DVföG) verlor, der sich 1873 formierte und sich schnell auf regionaler und örtlicher Ebene etablierte. Nicht unterschätzt werden sollte auch die Rolle der neuen Fachzeitschriften, so etwa die „Deutsche Vierteljahresschrift für öffentliche Gesundheitspflege“³⁷⁷ (DVÖG), die 1869 erstmals bei Carl Reclam erschien.³⁷⁸ Darin wurde auch die Frage aufgeworfen, inwieweit sich die Schädigung der Umwelt auf die Gesundheit des Menschen auswirkt. Mit dieser Frage einher ging die Forderung nach der Aufstellung von Grenzwerten. Ärzte, Ingenieure, Techniker und Verwaltungsbeamte wurden – wie es Joachim Büschenfeld formuliert – aufgefordert, „die gesundheitsrelevanten Negativfolgen industriegesellschaftlicher Modernisierung aufzufangen und auf ein Mindestmaß zu beschränken.“³⁷⁹
Es war auch der DVföG, der beim Kaiserlichen Gesundheitsamt in Berlin systematische Flussuntersuchungen anmahnte, um den zulässigen Grad der Verunreinigung zu ermitteln. Aber auch in der preußischen Regierung war man nicht untätig. Im Gegenteil: Die eigene Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen empfahl vor dem Hintergrund der Kölner Pläne, Kanalisationsprojekte und die Abwassereinleitung nur dann zu genehmigen, wenn Reinigungsanlagen gebaut wurden. Ergebnis war die „ministerielle Circularverfügung“ vom 1. September 1877³⁸⁰, die zunächst auch konsequent angewandt wurde. So lehnte man in Berlin die Kanalisationsprojekte in Frankfurt, Köln und Stettin wegen fehlender Abwasserreinigungsanlagen ab.³⁸¹
Ausgerechnet Mitglieder des DVföG sprachen sich nun gegen diesen strengen Kurs der preußischen Regierung aus. Das wurde bei der Jahresversammlung des Vereins von 1877 deutlich, bei der die Verunreinigung von Flüssen das Hauptthema war. Zu den prominenten Rednern gehörte der Karlsruher Professor und Bauingenieur Reinhard Baumeister³⁸², der zwar als einer der Begründer der Wissenschaft vom Städtebau gilt³⁸³, Flüsse und Seen aber dennoch als die natürlichen Wege zur Beseitigung allen Unrats bezeichnete und quasi ein Gewohnheitsrecht zur Verschmutzung von Gewässern konstruierte. Baumeister hielt eine Abkehr von diesem Prinzip für generell unmöglich und argumentierte, dass die gesamte Lebensweise der Menschen auf den Kopf gestellt würde.³⁸⁴ In seinem Standardwerk über städtisches Straßenwesen und Städtereinigung von 1890 ruderte der Ingenieur jedoch ein Stück zurück, denn es hieß:
„Die Benutzung von Gewässern zum Wegschaffen von Schmutzwasser und Unrath ist ein ebenso alter Brauch wie diejenige zum Waschen, Baden, Fischen und Trinken usw. Keines der beiden ‚Naturrechte‘ darf plötzlich vollständig aufgehoben werden. Die Flüsse in blosse Abzugskanäle zu verwandeln, erscheint ebenso statthaft wie ihre absolute Reinheit zu fordern. […] In jenem Gegensatz der Interessen kommt es auf Vermittelung an.“³⁸⁵
Dennoch sind die Aussagen Baumeisters ein Spiegel dafür, dass es im DVföG vor allem um die hygienischen Probleme in den Städten ging. Dass die abgeleiteten Abwässer andernorts Schaden anrichten könnten, wurde einfach ausgeblendet, ein nachhaltiger Gewässerschutz stand lange Zeit nicht zur Debatte. Es blieb beim Bekenntnis zur Schwemmkanalisation und der Einleitung von Abwässern in die Flüsse.³⁸⁶ Allerdings gab es in den Reihen des DVföG durchaus Mitglieder, die an der Richtigkeit dieser Festlegungen zweifelten. Sie schlossen sich deshalb dem „Internationalen Verein gegen Verunreinigung der Flüsse, des Bodens und der Luft“ von 1877 an, der seiner Zeit weit voraus war und heute als einer der Wegbereiter der Heimatschutzbewegung gilt.³⁸⁷
Auch in der Praxis sollte sich zeigen, dass der fortschrittliche Ansatz in Preußen seiner Zeit vorauseilte und sich wohl genau deshalb nicht dauerhaft realisieren ließ. Zu groß war der finanzielle Druck in vielen Kommunen, die von der Stadterweiterung und Verwaltungsreform, vor allem aber von dem Aufbau einer funktionierenden „Gesundheitsinfrastruktur“ an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht wurden. Finanziert wurde üblicherweise über Schulden, über die die preußischen Aufsichtsbehörden großzügig hinwegsahen. Der Staat hatte natürlich kein Interesse, Geld in die Kommunen zu pumpen, die bei der Finanzierung ihrer gewaltigen Herausforderungen meistens auf sich selbst gestellt waren.
An der Finanzmisere änderte auch das in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gewachsene Recht der Gemeinden nichts, eigene Steuern und Aufschläge zu den staatlichen Steuern zu erheben. Im Gegenteil: Die ursprünglich für notwendige Investitionen gedachten örtlichen Zuschläge zur Einkommenssteuer, die in den deutschen Staaten zunächst noch über die Kommunen eingefordert wurden, mussten zunehmend zur Deckung der kommunalen Haushalte verwendet werden, weil die klassischen kommunalen Steuereinnahmen wie Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern bei Weitem nicht ausreichten.
Die Folge: Die Kommunen rutschten in die Schuldenfalle, weil sie zur Aufnahme langfristiger Kommunalanleihen gezwungen wurden. Daran änderten grundsätzlich die vom preußischen Finanzminister und früheren Frankfurter Oberbürgermeister Johannes Miquel konzipierte Steuerreform und das neue einheitliche Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 wenig, wenngleich jetzt erstmals die Zuständigkeiten zwischen Gemeinden und Staat vernünftig geklärt waren.³⁸⁸ Mit dem Verlust der steuerrechtlichen Autonomie der Kommunen in den Jahren nach 1914 wurde der finanzielle Handlungsspielraum von Städten und Gemeinden weiter eingeschränkt. An die Stelle der Umlage- und Zuschlagsverfahren trat jetzt ein für das gesamte Deutsche Reich einheitliches Überweisungssystem, das in erster Linie die Bundesstaaten stärkte.³⁸⁹
Ein anderer Grund für das Scheitern der ersten „Umweltinitiativen“ dürfte auch der gravierende gesellschaftliche Wandel sein, der sich im von nationalen, patriotischen und imperialistischen Stimmungen geprägten Deutschen Reich vollzog: Vielerorts gewannen Großindustrielle und exportorientierte Kaufleute an Einfluss. Dazu kamen Firmenzusammenschlüsse in großen Aktiengesellschaften, die ihrerseits wiederum eine Allianz mit den Banken eingingen.³⁹⁰ In einer zuvor nicht gekannten gewaltigen Dimension ging es mehr denn je um Geld und dessen Vermehrung. In diesem frühen System des „Shareholder-Value“ war für vorausschauenden Gewässerschutz einfach kein Platz. Und so geriet Preußen, das in vielen Gesetzesinitiativen Vorreiter gewesen war, ins Hintertreffen. So brachte Braunschweig bereits 1876 ein eigenes Wassergesetz auf den Weg, Hessen folgte 1887. Auch Württemberg (1900), Bayern (1907) und Sachsen (1909) waren schneller. In Preußen selbst fasste die preußische Regierung die in der bereits vorhandenen Gesetzgebung enthaltenen Bestimmungen in einem Runderlass zur Fürsorge für die Reinhaltung der Gewässer vom 20. Februar 1901 zusammen. Ergänzt wurde der Erlass durch „Grundsätze für die Einleitung von Abwässern in Vorfluter“. Von einem restriktiven Eingreifen des Staates konnte jedoch keine Rede sein, weil die Regelung der Details einfach den Polizeibehörden überlassen wurde.³⁹¹
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen bereits im Herbst 1888 zurückruderte. Aber man übernahm nicht so einfach die Grenzwertforderungen des „Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege“. Der Grund: Robert Koch, der bei der Sitzung der Deputation am 24. Oktober 1888 referierte, warnte davor, dass die Infektionsgefahr durch Keime mit zunehmender Verdünnung des Abwassers zwar abnehme, aber nie ganz beseitigt werden könne. Dennoch forderte der einflussreiche Mediziner die Einrichtung einer staatlichen Kommission nach englischem Vorbild, die Grenzwerte für toxische und fäulnisfähige Stoffe sowie für Industrieabwässer festlegen sollte. Zum Vergleich: In England hatte man bereits 1870 damit begonnen, Zahlenwerte für organische und anorganische Abwasserstoffe zu ermitteln.³⁹²
Das Ergebnis der Entwicklungen vom Herbst 1888 ist das Aufweichen der bis dahin strengen Rechtspraxis. Die preußische Regierung ging jetzt dazu über, von Fall zu Fall Ausnahmen zuzulassen, die schnell die Regel wurden. Die liberalere Haltung der zuständigen Ministerien hatte aber wenigstens einen Vorteil: Immer mehr Städte gingen in den 1890er-Jahren dazu über, ihre antiquierten Entwässerungsanlagen durch zeitgemäße Kanalisationssysteme zu ersetzen. So auch in Koblenz: Wo gleichzeitig Entfestigung, Stadterweiterung sowie die Neuordnung von Ver- und Entsorgung geregelt werden mussten, lag es auf der Hand, zu sparen, wo es nur ging.
Obwohl als Verwaltungszentrum und Residenz alles andere als unbedeutend, war es für die Stadt kaum möglich, die finanziellen Belastungen zu tragen, zumal großzügige Zuschüsse des Staates damals weitgehend unbekannt waren. Dass man am ehesten bereit war, am Gewässerschutz zu sparen, verwundert vor diesem Hintergrund wenig. Dennoch brachte die mit Auflagen verbundene Genehmigung für die Provinzhauptstadt, Abwässer ohne Klärung oder Anlage von Rieselfeldern in den Rhein zu leiten, auch Verpflichtungen mit sich. Am Koblenzer Beispiel zeigt sich ein großer Einfluss der Auffassung Robert Kochs auf die Genehmigungspraxis: Eine wichtige Rolle spielten fortan die bakteriologischen, chemischen und physikalischen Untersuchungen des Rheinwassers, die der Koblenzer Regierungs- und Medizinalrat Dr. Hermann Salomon zusammen mit dem Bakteriologen des Sanitätsamtes vom 8. Armeekorps, Oberstabsarzt Dr. Hühnermann, 1899 begann.³⁹³ Die beiden Mediziner wollten herausfinden, wie groß die Selbstreinigungskraft des Rheins war.³⁹⁴
Mit ihren Bemühungen standen Salomon und Hühnermann natürlich nicht allein. Die Untersuchungen stehen in einer Tradition, die ihre Wurzeln in der Mitte des 19. Jahrhunderts hat. In dieser Zeit formierte sich die Wissenschaft der wasserhygienischen Zoologie, die mithilfe der neuen technischen Möglichkeiten in der Mikroskopie sehr wohl den Einfluss lebender Organismen auf die Selbstreinigung des Wassers erkannte. Freilich hatte es die junge Wissenschaft noch schwer, sich durchzusetzen. Hintergrund: Selbst Persönlichkeiten wie Justus Liebig stritten bis zu ihrem Lebensende ab, dass Kleinstlebewesen an den Abbauvorgängen beteiligt sein könnten. Einigkeit zwischen Biologen und Chemikern bestand allerdings darin, dass die Selbstreinigung durch die Oxidation verschmutzender Verbindungen herbeigeführt wurde.³⁹⁵
Der aktuelle Anlass für die Untersuchungen der Wasserqualität im Großraum Koblenz war die Einleitung der Kanalwässer der Stadt Mannheim in den Rhein und ein entsprechendes Vorhaben in Mainz. Worms protestierte gegen die Mannheimer Pläne. Schließlich veranlasste das zuständige hessische Ministerium in Wiesbaden die Untersuchung des Rheinwassers auf einer Strecke von Mannheim bis Mainz und Biebrich, die 1898 erfolgte.³⁹⁶
Der Widerstand von Worms ist kein Einzelfall. In dieser Zeit gab es eine Reihe preußischer Rheinstädte, die sich gegen die Ableitung von Wasser in den Rhein wehrten – allen voran die Verwaltungsspitze des heutigen Wiesbadener Stadtteils Schierstein. Der Wiesbadener Regierungspräsident unterstützte die Beschwerdeführer – sehr wohl wissend, dass der Bau von Klärvorrichtungen vor allem für die preußischen Gemeinden am Rhein hohe finanzielle Belastungen bringen würde. Auch der Oberpräsident der Rheinprovinz, Dr. Berthold von Nasse, erinnerte an die mögliche ungünstige Wirkung der Einleitung von Abwässern auf den Gesundheitszustand der Anwohner. Er verwies besonders auf die Orte am Rhein, die ihr Trinkwasser aus Brunnen in der Nähe des Ufers entnahmen und gerade deshalb besonders durch das immer wieder auftretende Hochwasser gefährdet waren. Der Oberpräsident sprach offen Maßnahmen zur Verhütung einer Verunreinigung des Rheins an und regte eine Zusammenarbeit der Behörden über die Landesgrenzen hinaus an.³⁹⁷
Umfassende Untersuchungen zur Wasserqualität setzte schließlich die hessische Regierung durch: Reichskanzler Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst beauftragte das Reichsgesundheitsamt mit einem Gutachten über die geplante Einleitung der Abwässer der Stadt Mainz in den Rhein. Der preußische Minister für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten stellte darüber hinaus dem Koblenzer Regierungspräsidenten die Mittel zur Verfügung, um das Rheinwasser im Abschnitt von Bingerbrück bis Remagen untersuchen zu lassen. Die oben bereits genannten Untersuchungen nahmen Salomon und Hühnermann zwischen August und November 1899 vor. Das Ergebnis gab keinen Anlass zur Sorge. Ganz im Gegenteil: Hermann Salomon legte recht günstige Ergebnisse vor und bescheinigte dem Rhein in diesem Abschnitt eine hohe Selbstreinigungskraft und meldete ein „im Ganzen sehr günstiges Ergebnis“.³⁹⁸ Sein Urteil über die Selbstreinigungskraft des Rheins veröffentlichte er auch in einer Fachzeitschrift.³⁹⁹
In Berlin wollte man trotz der guten Ergebnisse noch weitere Meinungen hören. Schließlich erstellte die preußische Versuchs- und Prüfanstalt für Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung in Berlin ein weiteres Gutachten, das schließlich das Urteil Hermann Salomons bestätigte und die Seuchengefahr als eher gering einstufte. Trotz des günstigen Ausgangs wurde entschieden, die Untersuchungen periodisch zu wiederholen. Das Einwirken der Abwässer auf das Rheinwasser sollte weiterhin genau beobachtet werden.⁴⁰⁰ Die Vorsicht der Behörden hatte gute Gründe: Im preußischen Abgeordnetenhaus war die Diskussion über die Selbstreinigungskraft der Flüsse voll entbrannt. So hatte der Abgeordnete von Mendel-Steinfeld, der für die konservativen Mitglieder sprach, bereits in der Sitzung vom 17. Mai 1898 die Theorie von der Selbstreinigungskraft als Ausrede gebrandmarkt. Aktueller Anlass war die Haltung der Stadt Leipzig, die den Bau von Klärvorrichtungen unter Hinweis auf ebendiese Selbstreinigungskraft umgehen wollte.⁴⁰¹
Am Mittelrhein hinterließ die Arbeit Salomons und Hühnermanns bleibende Eindrücke. Im Sommer 1904 konnte Hermann Salomon schließlich eine Einrichtung für bakteriologische Untersuchungen bei der Bezirksregierung Koblenz aufbauen, nachdem sich ein für diesen Zweck vorgesehenes Labor im Bürgerhospital als zu klein erwiesen hatte. Dies geschah vor allem vor dem Hintergrund der erforderlichen Seuchenbekämpfung – besonders die Typhusgefahr war nach wie vor groß. Die Zahl der Erkrankungen für den Regierungsbezirk Koblenz wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf jährlich 495 Fälle geschätzt. Nicht selten war auch das Militär betroffen. So erkrankten im Jahr 1902 Manövertruppen an der gefährlichen Infektionskrankheit.⁴⁰²
Hermann Salomons neue Einrichtung war übrigens nicht die einzige ihrer Art in der Stadt. Beim 8. Armeekorps bestand schon um die Jahrhundertwende eine weitere Untersuchungsstelle, die allerdings nur rein militärische Aufgaben wahrnahm. Im zivilen Bereich wurden Neustrukturierungen erforderlich, als infolge des neuen „Gesetzes betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ vom 28. August 1905 eine erhebliche Zunahme von bakteriologischen Untersuchungen einsetzte. Hermann Salomons Labor wurde in eine Medizinaluntersuchungsanstalt umgewandelt. An der Spitze stand der Kreisarzt.⁴⁰³
Das Vertrauen auf die Selbstreinigungskraft der Flüsse und die Konzentration auf die Wasseranalyse sollte noch viele Jahre die Entscheidungen der handelnden Personen beeinflussen. Freilich waren diese alles andere als frei. Mussten sie doch auch auf die Bedürfnisse der aufstrebenden Industrie im Deutschen Reich Rücksicht nehmen. Dazu kam, dass dieser Wirtschaftszweig intensive Lobbyarbeit betrieb. Doch damit nicht genug: Die Industrie warb auch renommierte Wissenschaftler an, die in ihrem Sinne gutachterlich tätig sein sollten. Das hat Jürgen Büschenfeld eindrucksvoll in seinem Standardwerk „Flüsse und Kloaken“ herausgearbeitet. Als typisches Beispiel nennt er den „Gewässerschützer“ Curt Weigelt, der die Ursachen des Fischsterbens treffend erforscht hatte, seine eigenen Erkenntnisse aber relativierte, nachdem er als Sachverständiger zum 1877 gegründeten „Verein zur Wahrnehmung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands“ (Chemieverein) gewechselt war.
Der Chemieverein scheute auch nicht davor zurück, direkten Einfluss auf staatliche Institutionen zu nehmen – die Parallelen zur Gegenwart liegen dabei einmal mehr auf der Hand. Ganz selbstverständlich trat er in den Verein für Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung ein. Diese Organisation war 1902 gegründet worden, um die ein Jahr zuvor eingerichtete „Königliche Versuchs- und Prüfanstalt für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ zu unterstützen. Der Chemieverein war dabei nicht das einzige Beispiel. Auch andere Interessenverbände aus abwasserintensiven Industriezweigen traten in den Förderverein ein. Da ihre erheblichen Beiträge letztendlich zur Finanzierung der neuen Prüfanstalt beitrugen, war die Gefahr groß, dass die Einrichtung alles andere als unabhängig agierte.⁴⁰⁴
Doch es sollte anders kommen: Zwischen der Prüfanstalt und dem Chemieverein um Carl Duisberg eskalierte ein Konflikt. Duisberg ging sogar so weit, die Einrichtung als Organ der Polizeibehörde zu bezeichnen. Natürlich ließen die Industriellen ihre Muskeln spielen und drohten mit der Schließung ihrer Anlagen an Rhein und Wupper. Kein Wunder: Auf die Wirtschaft kamen erhebliche Investitionen oder zumindest Abgaben zu. Inzwischen hatte sich die Qualität der Gewässer derart verschlechtert, dass man 1912 versuchte, ein Reichsgesetz zur Regelung der Abwasserfrage auf den Weg zu bringen. Es galt, gewisse Standards zu schaffen, da die bislang wegen der uneinheitlichen Rechtslage unterschiedliche Handhabung des „Umweltschutzes“ in den einzelnen Bundesstaaten als Instrument der „Wirtschaftsförderung“ missbraucht werden konnte. Auch in Preußen war man einer Vereinheitlichung gegenüber aufgeschlossen. Bei der preußischen Regierung war offen davon die Rede, die Gesetzesinitiative zu unterstützen. Und wieder polemisierte der Chemieverein, der die „Abwässerfreiheit“ quasi als gewachsenes Recht für sich reklamierte.⁴⁰⁵
Die Lobby der Industrie, die sich nicht nur im Chemieverein, sondern auch in Organisationen wie dem „Centralverband Deutscher Industrieller“ (CDI) organisiert hatte, war in Aufbau und Pflege von „Verhinderungsstrategien“ erfahren. Bereits 1904 hatte sie erfolgreich abgewehrt, dass in Preußen ein modernes Wasserrecht eingeführt werden konnte, das die bislang geltenden 80 Rechtsnormen hätte ersetzen und damit Vorbild für das gesamte Deutsche Reich werden können. Dazu kam, dass in den Bundesstaaten verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine einheitliche Regelung des Wasserrechts laut wurden.⁴⁰⁶ In der Tat gab es reichlich Interpretationsspielräume: Grundsätzlich waren die Kompetenzen des Reiches auf die Außenpolitik und die Wahrung der Wirtschafts- und Rechtseinheit beschränkt.⁴⁰⁷
Alles andere war Sache der Bundesstaaten, die für sich beanspruchten, auch Baurecht und Gewässerschutz zu regeln. Dieser Mangel wurde schon von den Zeitgenossen erkannt und kritisiert, wie auch ein Artikel von Dr. S. Tschierschky in der „Zeitschrift für die gesamte Wasserwirtschaft“ zeigt. In diesem Beitrag, der dann erschien, als die preußischen Gesetzentwürfe die ersten Hürden genommen hatten, heißt es:
„Für eine zweckmäßige Regelung der Abwässerfrage als dem schwierigsten und einschneidendsten Kapitel der kommunalen und industriellen Wasserwirtschaft gibt es gar keine andere Lösung als völlige Übereinstimmung der bundesstaatlichen Gesetzgebung, sollen anders nicht beträchtliche Ungerechtigkeiten, sondern vor allen Dingen technische Möglichkeiten geschaffen werden.“⁴⁰⁸
Als das Preußische Wassergesetz am 7. April 1913 endlich Wirklichkeit wurde und am 1. Mai 1913 offiziell in Kraft trat, änderte sich in der Praxis wenig, weil den Genehmigungsbehörden weiterhin ein zu großer Handlungsspielraum eingeräumt wurde. Das zeigt sich auch am Koblenzer Beispiel: Obwohl die Stadt gerade in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts deutlich gewachsen war, sah man immer noch keinen Anlass, den Bau einer Kläranlage in die Wege zu leiten. Man begnügte sich mit der Einhaltung von Mindestvorschriften. Dazu gehörte auch die Einführung sogenannter „Wasserbücher“ auf regionaler Ebene.
Auf Landesebene war bereits am 7. April 1913 ein preußisches Wasserbuch eingeführt worden. Die ergänzenden Bücher mussten von den Kommunalverwaltungen geführt werden, wenn sie die Nutzungsrechte für Gewässer nicht verlieren wollten. Die Fristen für die Eintragung waren allerdings sehr großzügig bemessen und räumten den Gemeinden einen Zeitraum von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ein. Paragraf 380 dieses neuen Wasserrechtes kannte Gewässer erster, zweiter und dritter Ordnung. Im Falle von Koblenz und Umgebung hieß das: Rhein und Mosel waren Gewässer erster Ordnung, die Nette bei Weißenthurm ein Gewässer zweiter Ordnung, und die Bäche im Stadtwald galten schließlich als Gewässer dritter Ordnung.⁴⁰⁹ Ferner war das städtische Tiefbauamt verpflichtet, eine Auflistung aller Stellen zu liefern, an denen Abwasser in Mosel oder Rhein eingeleitet wurde. Dies waren:
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der Hauptauslass am Kaiser-Wilhelm-Denkmal;
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der Sturmauslass in den Kaiserin-Augusta-Anlagen in der Verlängerung Julius-Wegeler-Straße und Roonstraße;
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die Abschlussleitungen in den Rhein am Schwanenteich im Süden der Stadt und in den Kaiserin-Augusta-Anlagen.
Darüber hinaus waren vom Oberpräsidium genehmigt:
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Verlegung einer Rohrleitung in den Rhein auf dem Rheinwerft (am heutigen Konrad-Adenauer-Ufer);
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Verlegung einer Rohrleitung auf dem linken Rheinufer;
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Verlegung des Abschlussrohres des Entwässerungskanals auf Oberwerth in den Rhein;
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Verlegung eines Entwässerungskanals durch den Bahnkörper auf Oberwerth Nord;
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Auslass am linken Moselufer in Lützel;
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Verlegung eines Auslassrohres der Kanalisation in Lützel an der Grenze nach Wallersheim in den Rhein;
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Notauslassrohr am rechten Moselufer in der Verlängerung der Kornpfortstraße;
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Entwässerungsanlage der Moselweißer Schule.⁴¹⁰
Obwohl Hersteller von Kläranlagen wie die Allgemeine Städtereinigungsgesellschaft die Entscheidungsträger spätestens seit 1904 immer wieder eingeladen hatten, Referenzobjekte zu besichtigen⁴¹¹, hatte man in Koblenz noch keinen Sinn für Klärvorrichtungen entwickelt. Das lag allerdings nicht nur an der Ausnahmegenehmigung und den anderen rechtlichen Hintergründen, sondern auch an den Umständen der Zeit. In den Kriegsjahren 1917 und 1918 dachte auch in Koblenz niemand an den Gewässerschutz, zumal die ersten Bomben auf das Stadtgebiet gefallen waren. Das änderte jedoch nichts daran, dass es auf Reichsebene immer noch kein geeignetes Instrumentarium gab, um entsprechenden Druck auszuüben. Ein Reichswassergesetz scheiterte am Widerstand der Länder, das Reichsgesundheitsamt beschränkte sich weiterhin auf seine beratende Funktion als wissenschaftliche Fachbehörde. Dass die Situation insgesamt sehr unbefriedigend war, zeigt auch die Tatsache, dass es im Deutschen Reich noch 1937 elf verschiedene Landeswassergesetze gab.⁴¹²
In Preußen gaben die neuen gesetzlichen Grundlagen den zuständigen Ministerien immerhin das Recht, in größere Entsorgungsprojekte einzugreifen und im Genehmigungsverfahren ein wichtiges Wort mitzureden. In der Praxis wurde dieser neue Grundsatz allerdings gerne unterlaufen, wie auch ein Rundschreiben des Koblenzer Regierungspräsidenten Dr. Paul Brandt vom Mai 1927 zeigt, in dem es heißt:
„[…] Nach den Anordnungen des Innenministeriums und des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten kommt für die Projekte der Kanalisationsanlagen eine landespolizeiliche Genehmigung nicht mehr in Frage. Die Projekte sind entweder nach § 2 des Wassergesetzes der Wasserpolizeibehörde oder zur Verleihung des Rechtes auf Einleitung der Abwässer in einen Wasserlauf nach § 46 a. a. O. vorzulegen. Im Regierungsbezirk ist nicht einheitlich nach diesen Anordnungen verfahren worden. Ich bringe hiermit die Anordnungen erneut zur Kenntnis und ersuche, die Projekte zu Kanalisationsanlagen für ganze Ortschaften oder größere Ortsteile mir zur Prüfung und Stellungnahme sowie Vorlage an die zuständigen Minister vorzulegen. Das Genehmigungsverfahren ist so lange auszusetzen, bis die Durchprüfung des Projektes beendet ist. […]“⁴¹³
Ferner gab der Regierungspräsident unmissverständlich zu verstehen, dass nur die Projekte zur Kanalisierung einzelner Häuser von der Vorlage ausgeschlossen waren.⁴¹⁴
Trotz der deutlichen Bemühungen der Behörden, mit dem Thema Gewässerschutz endlich Ernst zu machen, setzten sich am Ende die „Bedenkenträger“ in Wirtschaft und Verwaltung durch, weil es keine reichseinheitlichen Regelungen mit einschneidenden Konsequenzen für kleine und große „Umweltsünder“ gab. Die Chance auf einen wirkungsvollen und vor allem einheitlichen Gewässerschutz wurde damit vertan. Dabei hatte es bereits früh hoffnungsvolle Ansätze gegeben: Trotz des allgemeinen Widerstandes gegen den Bau von Klärvorrichtungen gab es Städte, die auf Druck der regionalen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden schon sehr früh entsprechende Anlagen errichten ließen. So kam vor dem Hintergrund der Kanalisierung des Mains schon zu Beginn der 1880er-Jahre Bewegung in die Sache.
Das Beispiel zeigt, dass es hierbei nicht um den „Umweltschutz“, sondern eben um wirtschaftliche Konflikte, vor allem aber auch um die neue Gesetzeslage ging. Die Kanalausmündungen in den Main standen der angepeilten Flusskanalisierung im Wege, sodass ein geeigneter Zeitpunkt gekommen war, um über die Anbindung der Kanalisation an eine Kläranlage zu sprechen und sich einem Gesetz zu fügen, das später zunehmend durch Ausnahmegenehmigungen aufgeweicht werden sollte. Unter Leitung von William Heerlein Lindley, der am 1. April 1880 als Nachfolger seines Vaters William das Amt des Oberingenieurs der Frankfurter Kanalbauten angetreten hatte, wurde das Projekt schließlich angegangen. Im Auftrag des Oberbürgermeisters Johannes Miquel plante Lindley eine „Klärbecken-Anlage“ am Roten Hamm bei Niederrad. Dort sollte es nicht nur eine mechanische, sondern auch eine chemische Reinigung des Abwassers geben. Das Fortschrittliche an der Entwicklung war, dass wirklich alle Schmutzwässer den Klärungsprozess durchlaufen sollten. Schmiedeeiserne Dükerrohre auf dem Grund des Mains sollten die Verbindung von Stadt und Klärwerk sicherstellen. Nach vierjähriger Bauzeit wurde das ungeliebte Werk, das wegen der Betriebskosten und des zusätzlichen Personalstamms von 28 Kräften die Stadtkasse erheblich belastete, 1887 vollendet.⁴¹⁵
Zu den Vorreitern gehörte auch Wiesbaden. Auf Druck der übergeordneten Behörden hatten sich die Stadtväter 1886 nicht nur für den Bau einer systematischen Schwemmkanalisation entschieden, sondern auch für die Errichtung einer Kläranlage. Die Maßnahme war durchaus notwendig, weil im Gegensatz zu anderen Gemeinden die Fäkalien immer noch in die stadtnahen Taunusbäche geleitet wurden. Unter Federführung von Joseph Brix hatten bereits 1885 die Planungen für die Kanalisation begonnen. Die Kläranlage selbst erreichte nur ein Drittel der Frankfurter Dimensionen und war für rund 56.000 Einwohner ausgelegt. Beide Systeme hatten aber eines gemeinsam: Sie waren technisch noch nicht ausgereift und daher keine Garanten für einwandfreies Flusswasser. Und: Die Anlagen wurden nachts sogar ausgeschaltet. In Wiesbaden gab es zudem den Mangel, dass die dortige Anlage nur für eine mechanische Klärung eingerichtet war. Die logische Konsequenz waren Erweiterung und Umbau. Die Pläne hierfür lagen im August 1902 vor.⁴¹⁶
Die frühen Kläranlagen von Frankfurt am Main und Wiesbaden waren nicht mit den heutigen mehrstufigen Systemen zu vergleichen, in denen mechanische, biologische und chemische Reinigungsverfahren miteinander kombiniert werden. Sie beruhten vielmehr auf der frühen, in England entwickelten Technik. Dabei wurde das Abwasser in ein Becken geleitet und dort mit sogenannten Fällungsmitteln versehen. Diese Chemikalien sollten sich mit den anderen im Wasser enthaltenen gelösten Stoffen zu großen Flocken verbinden. Diese Flocken konnten sich entweder am Boden des Beckens absetzen oder wurden mit Sieben und Rechen aufgefangen. Als „Flockungsmittel“ wurde in der Regel desinfizierter Kalk zugesetzt, obwohl bereits zu dieser Zeit gut 75 Alternativen bekannt waren, die aber nicht den gewünschten Erfolg bei der Reinigung brachten. Was in der Theorie sehr einleuchtend scheint, entpuppte sich in der Praxis als riesiges Problem.
Die anfallenden Schlammmengen in den frühen Kläranlagen waren so groß, dass man fieberhaft nach Alternativen suchte. So testete man bereits in den 1880er-Jahren die Reinigung des Abwassers über die Durchleitung von Strom. In verschiedenen Becken ermöglichten positive und negative Elektroden, dass die festen Stoffe des Abwassers oben schwammen und abgeschöpft werden konnten. Dieses Verfahren setzte sich aber nie durch, weil es einfach zu teuer war.⁴¹⁷ Den Vorzug erhielt in der Regel die mechanische Reinigung der Abwässer – nicht nur, weil sie machbar und finanzierbar wurde. Es waren deutsche Ingenieure, die das Verfahren so weit verfeinert hatten, dass es sogar in andere Länder exportiert wurde. Denn auch bei diesem Verfahren ging es nicht nur um das einfache Herausfiltern der groben Stoffe. Vielmehr wurden Absetzbecken gebaut. Schließlich meldete Karl Imhoff ein System zum Patent an, mit dem auch das Schlammproblem in den Griff zu bekommen war. Imhoffs Entwicklung für die Emschergemeinden zeichnete sich dadurch aus, dass es unter dem eigentlichen Absetzbecken einen Faulraum gab, in den die Schlammflocken rutschen konnten. Dennoch hatten unter dem Strich englische Ingenieure die Nase vorn. Schon in den 70er-Jahren des 19. Jahrhunderts war es ihnen erstmals gelungen, die Grundlagen für die biologische Reinigung zu entwickeln, bei der Kleinlebewesen die „Reinigungsarbeit“ übernehmen. Sie entwickelten dieses Verfahren in den folgenden Jahren kontinuierlich weiter.⁴¹⁸
Trotz der punktuellen Fortschritte war die Gesamtsituation nach wie vor unbefriedigend. So besaßen 1910 vier der 45 größten preußischen Städte gar keine Klärvorrichtungen, in den anderen Kommunen mussten die Vorrichtungen als primitiv bezeichnet werden. Vielerorts wurden in den „Kläranlagen“ nur die gröbsten Verunreinigungen aus dem Wasser entfernt, obwohl die auch heute noch geläufigen Verfahren der biologischen Reinigung nach dem englischen Vorbild bekannt waren.⁴¹⁹
Hermann Salomon hat in seinem Standardverzeichnis über die Abwässerbeseitigung von 1906 genau festgehalten, welche Städte zu Beginn des 20. Jahrhunderts Klärvorrichtungen hatten. Er unterschied dabei neben der Verrieselung bereits mechanische, biologische und chemische Klärverfahren. Demnach wurde das Wasser in Barmen, Bernkastel, Bobeck, Büdingen, Köln (Versuchsanlage), Elberfeld, Eschweiler, Frankenthal, Gelsenkirchen, Gießen, Herne, Lörrach, Neuwied, Rappenau, St. Johann, Süchteln, Trier, Viersen und Willich vor der Einleitung in Absetzbecken vorbehandelt. In Bamberg, Bottrop, Frankfurt am Main, Godesberg, Marburg, Mannheim und Wiesbaden kamen Rechenanlagen dazu. In Erlangen und Mönchengladbach waren weitere Anlagen projektiert.⁴²⁰
Laut Salomon gab es 1906 in folgenden Städten und Gemeinden biologische Kläranlagen: Bertrich, Diedenhofen, Hagen, Idstein, Königstein, Langenberg, Remscheid, Siegburg (im Bau) und Königsfeld. Weitere Anlagen waren in Langendreer, Rüttenscheid, Hanau, Kettwig, Markirch, Ems und Hüls projektiert.⁴²¹ Die mechanisch-chemische Klärung gab es laut Salomon nur in Bochum, Essen, Baden-Baden, Homburg und Straßburg.⁴²²
In den anderen deutschen Städten – auch das zeigt das Verzeichnis Hermann Salomons – gab es zu Beginn des 20. Jahrhunderts überhaupt keine Klärvorrichtungen. Zu den Negativbeispielen gehörte auch Koblenz. Allerdings war die Industrie im Umfeld der Provinzhauptstadt relativ schwach ausgeprägt, was sich lange positiv auf die Qualität des Flusswassers auswirkte. Andernorts wurde die erhebliche Belastung der Industrie angelastet. So hatten sich bereits 1877 in Sachsen 140 Orte über starke Flussverunreinigungen beschwert. Die Ursachen waren zu 93 Prozent den Betrieben zugeschrieben worden.⁴²³
Auch andernorts waren die Zustände unhaltbar geworden, die Gefahren für Gesundheit und Leben der Bevölkerung latent. Dies galt vor allem für das Gebiet Rhein-Ruhr und Lippe. Dort entstand wegen der massiven Einwirkungen von Bergbau und Industrie eine neue Organisationsform zur Bewältigung der immensen wasserwirtschaftlichen Aufgaben, für die umfangreiche Investitionen in Kanäle, Pumpwerke und Kläranlagen erforderlich waren: die sich fast über das ganze Ruhrgebiet erstreckende Emschergenossenschaft. Ihre Gründung ermöglichte erst das preußische Sondergesetz „betreffend Bildung einer Genossenschaft zur Regelung der Vorflut zur Abwasserreinigung im Emscher Gebiet“ vom 14. Juli 1904. Dieses Sondergesetz war erforderlich geworden, weil das Preußische Wassergenossenschaftsgesetz von 1879 keine Zwangsgenossenschaften zur Reinhaltung von Gewässern kannte. Mitglieder der Emschergenossenschaft, die ein Einzugsgebiet von 784 Quadratkilometern hatte⁴²⁴, wurden alle kreisfreien Städte und Landkreise, die ganz oder zum Teil in die Emscher oder deren Nebenläufe entwässerten.⁴²⁵ 1926 verschmolzen die Emschergenossenschaft und der erst im Januar des gleichen Jahres neu formierte Lippeverband.⁴²⁶
Auch wenn die Emschergenossenschaft, die heute wegen ihrer rücksichtslosen Begradigung von Flüssen und Bächen nicht ohne Grund kritisch gesehen wird⁴²⁷, durchaus Vorbildfunktion hatte und es über Sondergesetze weitere Genossenschaftsgründungen im Ruhrgebiet und in Sachsen gab, sollte der Rhein zum Symbol für die Umweltzerstörung schlechthin werden. Nicht umsonst bezeichnet Johann Paul den Strom als „experimentelle Großkläranlage“, in die erhebliche, nicht unbedenkliche Abwassermengen gelangten. Er begründet dies mit einer Meldung der Wasserbau-Inspektion an die Rheinstrombauverwaltung Koblenz von 1901. Demnach wurden allein auf der Rheinstrecke im Kölner Bezirk rund 200 ungenehmigte Abwasserleitungen ermittelt. Dazu kamen dann noch die für die Wirtschaft besonders bedeutenden Unternehmen, die den Fluss quasi mit behördlicher Genehmigung verschmutzten.⁴²⁸ Und zu diesen Unternehmen gehörten nicht nur die Leverkusener Chemiefabriken. Der Rhein wurde bereits in Mülheim und Köln stark belastet. Auch die negativen Auswirkungen der großen Abwassermengen der Bergisch Gladbacher Papierfabriken auf die Qualität des Rheinwassers sollten nicht übersehen werden.⁴²⁹
Obwohl Ursachen und Gefahren der Verschmutzung schon relativ früh bekannt waren, sollte die Reinigung der Abwässer nur halbherzig angegangen werden. Schließlich verhinderte der Erste Weltkrieg eine Verbesserung des Gewässerschutzes. Auch in der Weimarer Republik sollten die Probleme nicht gelöst werden – wenngleich die Reinigungsverfahren bereits in den 1920er-Jahren so weit ausgereift waren, dass man zumindest das Problem der Hausabwässer in den Griff bekommen hätte.⁴³⁰
Während trotz aller wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der jungen Republik im Wohnungsbau enorme Fortschritte erzielt wurden, blieb die flächendeckende Einführung von Kläranlagen ein Traum. Das Beispiel Köln zeigt, dass man die drohenden Gefahren einfach ignorierte, weil der wirtschaftliche Aufbau oberste Priorität hatte. In der Domstadt gab es nur die 1900 im Bereich des Stadtteils Niehl erbaute kleine mechanische Kläranlage. Diese war von der Arbeitsgemeinschaft der Abwasserinteressenten am Niederrhein aber lediglich als Vorreinigung eingestuft worden. In den neuen Stadtteilen Kalk und Mülheim gab es trotz der zahlreichen Gewerbeansiedlungen keine Anlagen zur Reinigung des belasteten Abwassers. Angesichts dieser Entwicklung verwundert es nicht, dass die Preußische Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene⁴³¹ bereits 1925 zu dem beunruhigenden Ergebnis kam, dass die bakteriologische Belastung des Rheins bis zur niederländischen Grenze vor allem auf die Kölner Abwässer zurückzuführen war.⁴³²
Diese Erkenntnis nutzte jedoch wenig, weil die Landesanstalt nicht verbindlich an Genehmigungsverfahren beteiligt werden konnte. An dieser Tatsache änderte sich auch nichts, als 1932 auf Drängen ebendieser Anstalt sieben Flussüberwachungsämter gegründet wurden. Diese neuen Ämter arbeiteten aber nicht zusammen – und sie waren auch nicht der Landesanstalt untergeordnet.⁴³³ Diese Hintergründe erklären, warum man in der Kölner Stadtverwaltung weiterhin ungestraft der Ansicht sein konnte, dass die Selbstreinigungskraft des Rheins das Problem lösen würde, wenn man die Abwässer nur weit genug in die Flussmitte führte.
Zwar gab es in der Ära des Oberbürgermeisters Konrad Adenauer in Köln sehr wohl Überlegungen zum Bau einer Zentralkläranlage, doch wurde das Projekt nicht realisiert. Dabei hätte man spätestens mit dem Bau des neuen Niehler Hafens (1927) handeln müssen. Die Folgen waren nicht zu übersehen: Die Vorreinigung in der vorhandenen kleinen Kläranlage funktionierte nicht mehr, weil man beim Bau der Hafeneinfahrt ein Kanalstück weggesprengt hatte und nun die Abwässer über einen Notauslass in den Fluss leitete, die sich wiederum im Hafenbecken stauten.⁴³⁴ Die Zustände waren derart übel, dass sich die westdeutsche Binnenschiffer-Berufsgenossenschaft am 29. Mai 1929 beim Oberbürgermeister beschwerte. Demnach trieben auf dem Wasser:
„[…] nicht nur Schmutz aus Klosetts, sondern – scheinbar aus den Krankenhäusern kommend – kleine menschliche Körper sowie sonstige menschliche Körperteile, weiter tote Katzen und Hunde und dergleichen Unrat. […]“
Die Berufsgenossenschaft ging davon aus, dass die Gesundheit der Schiffsbesatzungen besonders beim Reinigen der Schiffe in höchstem Maße gefährdet war. Erst 1935 sollte ernsthaft eine Lösung des Problems in die Wege geleitet werden: Am 1. Oktober beschloss der Stadtrat endlich die Einrichtung einer Zentralkläranlage in Stammheim. Zwei Jahre später begannen die Bauarbeiten, die aber schließlich kriegsbedingt eingestellt werden mussten. Erst 1953 nahm das neue Kölner Großklärwerk tatsächlich seinen Betrieb auf. Inzwischen war der Rhein über mehrere Kilometer verödet und der Fischbestand stark geschädigt worden. Die neue Kläranlage verhinderte nicht, dass die gewaltigen Probleme noch in den 1970er-Jahren bestanden.⁴³⁵
In Koblenz selbst sollte es sogar noch bis 1969 dauern, bis der Bau eines Großklärwerks beginnen konnte. Entsprechende Planungen reichen aber bereits bis zum Ende der 1920er-Jahre zurück. Sie stehen vor allem mit der notwendigen Erweiterung der „Gesundheits-Infrastruktur“ wegen der schon damals diskutierten weiteren Eingemeindungen im Zusammenhang. Das Vorhaben erweckte natürlich auch das Interesse von Unternehmen, die auf den Bau von Großkläranlagen spezialisiert waren, allen voran die Berlin-Anhaltische Maschinenbau Aktien-Gesellschaft (BAMAG). Diese wendete sich schließlich im Februar 1932 an Oberbürgermeister Rosendahl und warb mit besonders kostengünstigen Anlagen zur Behandlung des Schlammes und einer möglichen Verwertung des anfallenden Methangases zur Kraft-, Licht- und Wärmeerzeugung. Die BAMAG war damals auf dem Markt alles andere als unbekannt und konnte bereits auf zahlreiche Referenzobjekte hinweisen, so unter anderem in Berlin, Danzig, Essen (Emschergenossenschaft), Knocke sur mer (Belgien), Königsberg, Magdeburg und Tarnowitz (Polen).⁴³⁶
Im Tiefbauamt nahm man die Bewerbung sehr ernst und prüfte sie genau. Und wie bereits beim Aufbau der neuen Kanalisation und des Fuhrparks beschaffte man sich Informationen aus anderen Städten und studierte die neuesten Veröffentlichungen über die Technologien für den Bau von Klärwerken. Besonders interessierte man sich für die Veröffentlichungen des ehemaligen Marinebaurates Dr.-Ing. Max Prüß, der in den Vorstand des Abwasseramtes der Emschergenossenschaft aufgerückt war und nicht nur die technische Seite der gängigen Verfahren analysierte, sondern vor allem die Kosten im Blick hatte.⁴³⁷
Obwohl für Max Prüß der Bau und die Unterhaltung von Kläranlagen zum „Tagesgeschäft“ gehörten, vertraute der Ingenieur trotz seiner Erfahrungen aus dem Emschergebiet weiterhin auf die Selbstreinigungskraft des Wassers und schrieb:
„Der einfachste und billigste Weg, die […] abgeführten Wassermengen unterzubringen, besteht […] in einer ausreichenden Verdünnung des Abwassers durch das Wasser im Vorfluter. Ein solches Unschädlichmachen von städtischem Abwasser durch Verdünnung ist in Deutschland in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit unserer großen Flüsse vom Rhein bis zur Oder bei einer großen Anzahl selbst großer Städte üblich und ausreichend, ganz im Gegenteil zum Beispiel in England, wo diese billige Art der Abwasserbeseitigung der Flüsse so gut wie unbekannt ist. […] Es dürfen keine Badeanstalten und keine Wassergewinnungsanlagen dicht unterhalb der Einleitungsstelle liegen. Um eine gute Durchmischung des Abwassers mit dem Flußwasser sicherzustellen, ist es zweckmäßig, das Abwasser nicht unmittelbar am Fluß einzuleiten, sondern es in Rohrleitungen möglichst weit in den Fluß hineinzuführen.“⁴³⁸
Max Prüß schrieb dies, obwohl man längst die Grenzen der Selbstreinigungskraft des Wassers erkannt hatte. Das macht auch ein Schreiben des Würzburger Ingenieurs E. Bundschuh deutlich, der sich im November 1932 mit der Bitte um statistisches Material an das Koblenzer Tiefbauamt wandte. Bundschuh arbeitete an einer gemeindeübergreifenden Untersuchung über die biologische Reinigung organisch verschmutzter Abwässer. Die Probleme der Gewässerverschmutzung konnte er quasi schon vor seiner Haustüre sehen. In seinem Brief räumte Bundschuh ein, dass die Verhältnisse in Würzburg durch Einleitung der Abwässer in den Main derart unerträglich geworden waren, dass man einen neuen Sammelkanal parallel zum Main bauen musste, der etwa einen Kilometer unterhalb der Stadt in den Fluss mündete.⁴³⁹
Trotz der intensiven Kontakte der Koblenzer Stadtverwaltung mit führenden deutschen Experten konnte von Detailplanungen noch lange keine Rede sein. Eine Entscheidung für ein bestimmtes Reinigungsverfahren war noch nicht gefallen. Allerdings ging das städtische Tiefbauamt bereits 1931 davon aus, dass die Anlage- und Betriebskosten von neugeordneter Kanalisation und einem Klärwerk „infolge des günstigen Gefälles und der bequemeren Abführung des Regenwassers auf den angeschlossenen Einwohner und auf 1 laufenden Meter Leitungslänge umgerechnet sehr gering“ seien.⁴⁴⁰ Wie andernorts auch sollte es bei groben Überlegungen bleiben – der finanzielle Spielraum der Kommunen war in jener Zeit schon allein vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise völlig ausgereizt.⁴⁴¹
Sparkassen und Kreditinstituten war es im Zuge der Brüning’schen Notverordnungspolitik doch 1931 untersagt worden, Städten und Gemeinden Anleihen und Kredite zu gewähren.⁴⁴² Daran änderte sich auch in der NS-Zeit nichts, obwohl damals ein Gemeindeumschuldungsgesetz erlassen und der Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden neu geordnet wurde. Die Kreditbeschränkungen der Ära Brüning blieben bestehen.⁴⁴³ Dazu kam, dass die deutsche Abwasserforschung in der NS-Zeit stagnierte. Man favorisierte die landwirtschaftliche Verwertung von Fäkalien und Schlämmen. Und so setzten in der Abwassertechnik englische und amerikanische Ingenieure die Akzente.⁴⁴⁴
Dennoch zeigt der Verwaltungsbericht für das Jahr 1937, dass man in Koblenz den Gedanken an den Bau eines Großklärwerks links und rechts des Rheins noch längst nicht aufgegeben hatte. Im Gegenteil: Man sprach von intensiven und anstrengenden Planungen.⁴⁴⁵ Und ein Jahr später gab die Verwaltung bekannt, dass die Vorentwurfsarbeiten für die Abwasserkläranlagen „in der Hauptsache“ fertiggestellt seien.⁴⁴⁶
Der Gedanke, für Koblenz ein leistungsfähiges Großklärwerk zu errichten, zerschlug sich spätestens mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939. Streng genommen waren in der Provinzhauptstadt die Weichen schon Jahre zuvor in eine falsche Richtung gestellt worden. Hatte das Ortsstatut vom April 1894 noch ganz klar die Einleitung von Fäkalien in die Kanalisation untersagt⁴⁴⁷, wurde dieser Grundsatz mit der neuen Polizeiverordnung vom August 1930 endgültig aufgegeben. Von nun an konnten alle flüssigen Stoffe in die Kanalisation eingeleitet werden, sofern sie nicht explodieren konnten oder feuergefährlich waren. Für bedenkliche flüssige Stoffe wurde deshalb der Einbau von Abscheidern vorgeschrieben.⁴⁴⁸
Mit den neuen Vorschriften wollte die Stadt das „wilde“ Einlassen von Benzin oder Öl in die Kanalisation verhindern. Und das mit gutem Grund: Auch in Deutschland bestand die Gefahr von Kanalexplosionen, weil „Schwarzgaragen“ und Schnapsbrennereien allzu leichtfertig mit Alkohol und Ölen hantierten. So war es im August 1931 in Essen zu einer größeren Explosion gekommen, bei der zwei Menschen schwer verletzt worden waren.⁴⁴⁹
Fazit: Trotz der neuen gesetzlichen und örtlichen Rahmenbedingungen konnte man in Koblenz erst seit dem Ende der 1960er-Jahre von wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes sprechen. Immerhin bemühte man sich, die Grundwasserqualität des Wasserwerks „Oberwerth“ zu sichern. So verbot die Polizeiverordnung vom November 1927 die:
„Ablagerung von Abfallstoffen aller Art, von Müll, Kehricht, Mist und sonstigem Unrat, das Düngen mit derartigen Stoffen, die Vornahme menschlicher Entleerungen jeder Art, jegliche Verunreinigung durch menschliche und tierische Exkremente, das Halten und Weiden von Vieh, das Reiten, das Befahren mit Tierfuhrwerk und das Umherlaufenlassen von Tieren aller Art.“
Die Regelung galt für den gesamten Südteil des Oberwerths⁴⁵⁰, das damals noch in weiten Teilen eine Insel war und erst durch das Aufschütten von Kriegstrümmern sein heutiges Aussehen erhielt.
Anmerkungen
- ²⁹⁶ Vgl. Brix, Stadtentwässerung, Bd. 1, S. 499.
- ²⁹⁷ Vgl. Brix, Stadtentwässerung, Bd. 1, S. 500.
- ²⁹⁸ StaK-623, 7264, S. 481: Mitteilung des Bauamtes an Oberbürgermeister Karl Ortmann über den Stand der Planungen, 10. April 1909. Handlungsbedarf bestand vor allem wegen der Inbetriebnahme des neuen Lehrerinnenseminars (bis November 2008 Übergangscampus der Fachhochschule Koblenz).
- ²⁹⁹ Vgl. Brix, Stadtentwässerung, Bd. 1, S. 500.
- ³⁰⁰ Vgl. Brix, Stadtentwässerung, Bd. 1, S. 500.
- ³⁰¹ StaK-623, 8097, S. 254: Erläuterungsbericht, 31. August 1933.
- ³⁰² StaK-623, 8181: Antrag der Stadt Koblenz, 3. November 1939.
- ³⁰³ LHA-441, 13299, S. 5: Auszug aus dem Sanitätsbericht des Kreisphysikus Dr. Schulz für das 1. Quartal 1887 vom 24. April 1887.
- ³⁰⁴ StaK-655,10, 670: Erklärung der Anlieger, 23. Mai 1849.
- ³⁰⁵ StaK-655,10, 670: Schreiben von Anliegern an den Bürgermeister von Eyß, 12. Juli 1849.
- ³⁰⁶ LHA-441, 17150: Bürgermeisteramt Ehrenbreitstein an das Königliche Landratsamt, 19. Dezember 1887. Unterschrift Bürgermeister Kruft.
- ³⁰⁷ LHA-441, 17150: Polizeiverordnung, 12. Juni 1885.
- ³⁰⁸ LHA-441, 17150: Abschrift der Ergebnisse eines Ortstermins, verhandelt am 28. Juni 1887.
- ³⁰⁹ Der anonyme Autor bezieht sich auf die Cholera-Katastrophe vom Oktober 1896 in den Gemeinden Gonsenheim und Finthen. Allein in Gonsenheim waren mehr als 200 Menschen ums Leben gekommen. Dazu: Müller, Hermann Dieter, Die Cholera in Gonsenheim und Finthen im Herbst 1896, in: Jahrbuch zur Gonsenheimer Geschichte 6/1998. Hg. v. Heimat- und Geschichtsverein Gonsenheim, Gonsenheim 1998, S. 37–48. Zur Erinnerung: Die wohl verheerendste Typhusepidemie am Rhein hatte sich 1813/1814 beim Rückzug französischer Truppen nach Mainz ereignet. Die Soldaten hatten sich nach der Niederlage bei der Völkerschlacht von Leipzig bereits mit Fleckfieber infiziert und danach mit Typhus. In Mainz starben schließlich bis zu 18.000 Soldaten und 2500 Zivilisten.
- ³¹⁰ LHA-441, 17150: Ausschnitt aus der Frankfurter Zeitung (Abendblatt), 17. November 1886. Anonyme Zuschrift.
- ³¹¹ LHA-441, 17150: General-Anzeiger für Coblenz, Neuwied und Umgegend, 28. November 1886 (Ausschnitt).
- ³¹² LHA-441, 17150: Gutachten von Prof. Dr. Holdefleiß aus Breslau vom 19. Juli 1890.
- ³¹³ Vgl. Salomon, Abwässerbeseitigung, S. 147 ff.
- ³¹⁴ Vgl. Salomon, Abwässerbeseitigung, S. 147.
- ³¹⁵ Vgl. Salomon, Abwässerbeseitigung, S. 147.
- ³¹⁶ Vgl. Salomon, Abwässerbeseitigung, S. 148.
- ³¹⁷ Vgl. Salomon, Abwässerbeseitigung, S. 148.
- ³¹⁸ Vgl. Schwickerath, Philippsburg, S. 131 und 158. Zu den Kanalisierungsmaßnahmen der jüngeren Vergangenheit vgl. Teil 7.
- ³¹⁹ Vgl. Bernhardt, Christoph, Die Vertreibung des Wassers aus der Stadt und der Planung. Zur Hygienisierung der öffentlichen Räume im 19. Jahrhundert am Beispiel Berlins, in: Bernhardt, Christoph/Gerhard Fehl/Gerd Kuhn/Ursula von Petz (Hg.), Geschichte der Planung des öffentlichen Raums, Dortmund 2005, S. 71 f. und 82.
- ³²⁰ StaK-655,10, 860: Bericht der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein für das dritte Quartal 1900, 19. September 1900.
- ³²¹ StaK-655,10, 860: Bericht der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein für das erste und zweite Quartal 1901, 19. März bzw. 19. Juni 1901.
- ³²² StaK-655,10, 860: Bericht der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein für das erste Quartal 1902, 19. März 1902.
- ³²³ StaK-655,10, 860: Bericht der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein für das erste Quartal 1903, 19. März 1903.
- ³²⁴ StaK-655,10, 860: Bericht der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein für das erste Quartal 1904, 19. März 1904.
- ³²⁵ StaK-655,10, 860: Bericht der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein für das erste Quartal 1907, 17. März 1907.
- ³²⁶ StaK-655,10, 860: Bericht der Bürgermeisterei Ehrenbreitstein für das dritte Quartal 1911, 17. September 1911.
- ³²⁷ Vgl. Tippach, Koblenz, S. 150.
- ³²⁸ Dazu: Schriftverkehr und Beschwerden in StaK-623, 5851.
- ³²⁹ StaK-623, 9276, S. 20: Beschluss vom 10. Februar mit dem Zusatz des Oberbürgermeisters Karl Ortmann, die Arbeiten im Zuge einer eingeschränkten Ausschreibung zu vergeben.
- ³³⁰ StaK, 5851, S. 58 f.: Stellungnahme der Königlichen Regierung zur Beschwerde des Johann Kettemer. Berichterstatter Regierungsrat Braun, 23. März 1915.
- ³³¹ StaK-623, 5851, S. 1: Mitteilung des Bauamtes an den Koblenzer Oberbürgermeister Karl Ortmann, 18. April 1912.
- ³³² StaK-623, 5851, S. 3: Beschluss des Bau- und Stadterweiterungsausschusses, 9. Mai 1912.
- ³³³ StaK-623, 5851, S. 7: Mitteilung der Polizeidirektion Koblenz an die Stadtverwaltung, 26. Juli 1912.
- ³³⁴ StaK-623, 5851: Abschrift, 6. November 1912.
- ³³⁵ StaK-623, 5851, S. 16: Mitteilung des Tiefbauamtes an Oberbürgermeister Karl Ortmann, Eingang 28. Dezember 1912.
- ³³⁶ StaK-623, 5851, S. 20: Mitteilung des Polizeidirektors, 19. Mai 1913.
- ³³⁷ StaK-623, 5851, S. 29 ff.: Vermerk des Bauamtes, 3. Februar 1912.
- ³³⁸ StaK-623, 5851, S. 31: Vermerk des Bauamtes, 24. April 1914.
- ³³⁹ StaK-623, 5851, S. 31 ff.: Bericht, 8. Juni 1914.
- ³⁴⁰ StaK-623, 5851, S. 50 f.: Bericht des städtischen Tiefbauamtes vom 28. Juli 1914 über Ortsbesichtigung mit Vertretern der Bezirksregierung Koblenz.
- ³⁴¹ StaK-623, 5851, S. 60 ff.: Stellungnahme der Königlichen Regierung zur Beschwerde des Johann Kettemer. Berichterstatter Regierungsrat Braun, 23. März 1915.
- ³⁴² StaK-623, 5851, S. 64: Stellungnahme der Königlichen Regierung zur Beschwerde des Johann Kettemer. Berichterstatter Regierungsrat Braun, 23. März 1915.
- ³⁴³ StaK-623, 7265, S. 9: Mitteilung des Hochbauamts an Oberbürgermeister Dr. Karl Russell, 6. August 1921.
- ³⁴⁴ StaK-623, 5895, S. 173: Aufstellung, 4. Oktober 1927.
- ³⁴⁵ StaK-623, 5761, S. 14: Lieferbestätigung, 26. April 1927.
- ³⁴⁶ Dazu Schriftverkehr in: StaK-623, 5761, S. 41 f. und 91 ff.
- ³⁴⁷ LHA-539,1, 368: Kostenvoranschlag, 21. Februar 1927.
- ³⁴⁸ LHA-539,1, 368: Brief des Landrates an den Regierungspräsidenten, 21. August 1928.
- ³⁴⁹ LHA-539,1, 557: Bericht des Koblenzer Medizinaluntersuchungsamtes, 11. Juni 1929.
- ³⁵⁰ LHA-539,1, 557: Bericht des Koblenzer Medizinaluntersuchungsamtes, 11. Juni 1929.
- ³⁵¹ Vgl. Rodenstein, Marianne, „Mehr Licht, mehr Luft“. Gesundheitskonzepte im Städtebau seit 1750, Frankfurt/New York 1988, S. 173 f.
- ³⁵² StaK-623, 8088, S. 166: Antrag der Stadt, 31. Oktober 1927.
- ³⁵³ StaK-623, 7265, S. 625: Ausschnitt aus dem „Coblenzer General-Anzeiger“, 15. Januar 1929.
- ³⁵⁴ Die Firma Krebs war Rechtsnachfolgerin des Tiefbauunternehmens von Adolf André. Mündliche Auskunft von Ferdinand Leins im November 2007.
- ³⁵⁵ StaK-623, 8088, S. 195: Antrag der Stadt, 28. November 1927.
- ³⁵⁶ StaK-623, 7265, S. 483: Vermerk, 1. Juli 1925.
- ³⁵⁷ StaK-623, 7265, S. 484: Antwort Hans Mohaupts, 17. Juli 1925.
- ³⁵⁸ Vgl. Verwaltungsbericht 1937, S. 49.
- ³⁵⁹ Vgl. Verwaltungsbericht 1937, S. 55.
- ³⁶⁰ Vgl. Verwaltungsbericht 1938, S. 51 und 59.
- ³⁶¹ Dazu StaK-623, 2627: Personalakte Hans Mohaupt. Der aus Oldenburg stammende Bauingenieur (Jahrgang 1885) hatte in Braunschweig studiert und war am 2. Juli 1918 in städtische Dienste getreten. Wegen seiner Mitgliedschaft in der NSDAP wurde er am 7. Juni 1945 auf Befehl der US-Militärregierung aus dem öffentlichen Dienst entlassen.
- ³⁶² StaK, Nr. 8097, S. 234: Erläuterungsbericht, 31. August 1933.
- ³⁶³ StaK, Nr. 8097, S. 238: Erläuterungsbericht, 31. August 1933.
- ³⁶⁴ StaK, Nr. 8097, S. 241: Erläuterungsbericht, 31. August 1933.
- ³⁶⁵ StaK, Nr. 8097, S. 244: Erläuterungsbericht, 31. August 1933.
- ³⁶⁶ StaK, Nr. 8097, S. 247: Erläuterungsbericht, 31. August 1933.
- ³⁶⁷ StaK, Nr. 8097, S. 249: Erläuterungsbericht, 31. August 1933.
- ³⁶⁸ StaK, Nr. 8097, S. 252: Erläuterungsbericht, 31. August 1933.
- ³⁶⁹ StaK, Nr. 8097, S. 252: Erläuterungsbericht, 31. August 1933.
- ³⁷⁰ Dazu grundsätzlich: StaK-623, 9076.
- ³⁷¹ Dazu: Aufmuth, Ulrich, Die deutsche Wandervogelbewegung unter soziologischem Aspekt, Göttingen 1979.
- ³⁷² Grundlegend zur Geschichte der Lebensreformbewegung: Krabbe, Wolfgang R., Gesellschaftsveränderung durch Lebensreform. Strukturmerkmale einer sozialreformerischen Bewegung im Deutschland der Industrialisierungsepoche, Göttingen 1974.
- ³⁷³ Vgl. Krabbe, Wolfgang R., Die Lebensreformbewegung, in: Buchholz, Kai/Rita板Latocha, Hilke Peckmann, Klaus Wolbert (Hg.), Die Lebensreform. Entwürfe zur Neugestaltung von Leben und Kunst, Bd. 1, Darmstadt 2001, S. 25.
- ³⁷⁴ Vgl. Buchholz, Kai/Rita Latocha, Hilke Peckmann, Klaus Wolbert (Hg.), Die Lebensreform. Entwürfe zur Neugestaltung von Leben und Kunst. 2 Bde., Darmstadt 2001.
- ³⁷⁵ Fritzen, Florentine, Die Lebensreformbewegung im 20. Jahrhundert, Stuttgart 2006.
- ³⁷⁶ Vgl. Büschenfeld, Jürgen, Visionen des Fortschritts: Grenzwerte in der Gewässerschutzdebatte um 1900, in: Dienel, Hans-Liudger (Hg.), Der Optimismus der Ingenieure: Triumph der Technik in der Krise der Moderne um 1900, Stuttgart 1998, S. 79.
- ³⁷⁷ Über die Gründungsgeschichte: Brand, Heinz-Jürgen, Die „Deutsche Vierteljahresschrift für öffentliche Gesundheitspflege“ in den ersten Jahren ihres Erscheinens (1869–1885) und ihre Bedeutung in der ärztlichen Hygienebewegung am Ende des 19. Jahrhunderts, Berlin 1986, S. 46 ff.
- ³⁷⁸ Vgl. Büschenfeld, Visionen, S. 81.
- ³⁷⁹ Vgl. Büschenfeld, Visionen, S. 82.
- ³⁸⁰ Vgl. Büschenfeld, Visionen, S. 84 ff.; Kloepfer, Umweltrecht, S. 61.
- ³⁸¹ Vgl. Büschenfeld, Flüsse und Kloaken, S. 57.
- ³⁸² Reinhard Baumeister wurde 1895 zum ersten Rektor der Technischen Hochschule Karlsruhe gewählt.
- ³⁸³ Dazu: Höffler, Karl-Heinz, Reinhard Baumeister (1833–1917). Begründer der Wissenschaft vom Städtebau. 2. durchgeseh. Aufl., Karlsruhe 1977.
- ³⁸⁴ Vgl. Brüggemeier, Industrie-Natur, S. 110 ff.: Die wichtigsten Auszüge aus dem Vortrag von Reinhard Baumeister „Das natürliche Recht auf Wasserverunreinigung“.
- ³⁸⁵ Baumeister, Reinhard, Städtisches Straßenwesen und Städtereinigung. Handbuch der Baukunde, Berlin 1890, S. 314. Zitiert nach: Höffler, Baumeister, S. 52.
- ³⁸⁶ Büschenfeld, Flüsse und Kloaken, S. 58.
- ³⁸⁷ Dazu: Büschenfeld, Flüsse und Kloaken, S. 79 ff.
- ³⁸⁸ Vgl. Reulecke, Urbanisierung, S. 109 ff.
- ³⁸⁹ Vgl. Petzina, Dietmar, Kommunale Finanzen und Handlungsspielräume in der Weltwirtschaftskrise: Das Beispiel der Stadt Bochum, in: Teuteberg, Hans-Jürgen (Hg.), Stadtwachstum, Industrialisierung, sozialer Wandel. Beiträge zur Erforschung der Urbanisierung im 19. Jahrhundert, Berlin 1986, S. 232.
- ³⁹⁰ Vgl. Kocka, Jürgen, Bürgertum und Bürgerlichkeit als Problem der deutschen Geschichte vom späten 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert, in: Kocka, Jürgen (Hg.), Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert, Göttingen 1987, S. 39.
- ³⁹¹ Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 62.
- ³⁹² Vgl. Büschenfeld, Visionen, S. 87 und 90.
- ³⁹³ Vgl. Schubert, Regierung, S. 94.
- ³⁹⁴ Vgl. Thill, Hildburg-Helene, Lebensbilder jüdischer Familien und Schicksale, Koblenz 1987, S. 203.
- ³⁹⁵ Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 15.
- ³⁹⁶ Vgl. Schubert, Regierung, S. 94 f. Lange, Geschichte, S. 46 ff.
- ³⁹⁷ Vgl. Schubert, Regierung, S. 94 f.
- ³⁹⁸ Vgl. Schubert, Regierung, S. 94 f. Thill, Lebensbilder, S. 203 f.
- ³⁹⁹ Vgl. Salomon, Hermann, Über bacteriologische, chemische und physikalische Rheinwasser-Untersuchungen. Vierteljahresheft für gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitätswesen, 3. Folge, 21. Suppl. Heft.
- ⁴⁰⁰ Vgl. Thill, Lebensbilder, S. 204.
- ⁴⁰¹ Vgl. Brüggemeier, Industrie-Natur, S. 116 ff.
- ⁴⁰² Vgl. Schubert, Regierung, S. 95 f.
- ⁴⁰³ Vgl. Schubert, Regierung, S. 95 f.
- ⁴⁰⁴ Vgl. Büschenfeld, Flüsse und Kloaken, S. 71 f.
- ⁴⁰⁵ Vgl. Büschenfeld, Flüsse und Kloaken, S. 73.
- ⁴⁰⁶ Vgl. Büschenfeld, Flüsse und Kloaken, S. 75 f.
- ⁴⁰⁷ Vgl. Wunder, Bernd, Geschichte der Bürokratie in Deutschland, Frankfurt/Main 1986, S. 70.
- ⁴⁰⁸ Tschierschky, S., Die Regelung der Abwasserfrage in den wichtigsten deutschen Bundesstaaten, in: Zeitschrift für die gesamte Wasserwirtschaft für Wassertechnik und Wasserrecht 7/22/1912, S. 445.
- ⁴⁰⁹ StaK-623, 3537, S. 18: Aktenvermerk des Koblenzer Tiefbauamtes, 19. Dezember 1917.
- ⁴¹⁰ StaK-623, 3537, S. 21: Verzeichnis des Tiefbauamtes, 11. März 1918.
- ⁴¹¹ StaK-623, 7264, S. 188: Einladung der Allgemeinen Städtereinigungs-Gesellschaft an die Stadtverordneten vom 28. November 1904, im Raum Berlin entsprechende Referenzobjekte zu besichtigen.
- ⁴¹² Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 63 ff. und 84.
- ⁴¹³ StaK-623, 3817, S. 16: Brief des Koblenzer Regierungspräsidenten Dr. Paul Brandt, 24. Mai 1927.
- ⁴¹⁴ StaK-623, 3817, S. 17: Brief des Koblenzer Regierungspräsidenten Dr. Paul Brandt, 24. Mai 1927.
- ⁴¹⁵ Vgl. Bauer, Im Bauch, S. 332 f. und S. 341 ff.
- ⁴¹⁶ Vgl. Bauer, Im Bauch, S. 344 ff.
- ⁴¹⁷ Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 48.
- ⁴¹⁸ Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 48.
- ⁴¹⁹ Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 35.
- ⁴²⁰ Vgl. Salomon, Abwässerbeseitigung, S. 501.
- ⁴²¹ Vgl. Salomon, Abwässerbeseitigung, S. 502.
- ⁴²² Vgl. Salomon, Abwässerbeseitigung, S. 501.
- ⁴²³ Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 60.
- ⁴²⁴ Vgl. Helbing, Heinrich, Emschergenossenschaft und Lippeverband in den Jahren 1925 bis 1930, Essen 1931, S. 16.
- ⁴²⁵ Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 66 f.
- ⁴²⁶ Vgl. Helbing, Emschergenossenschaft, S. 3 und 25.
- ⁴²⁷ Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 14.
- ⁴²⁸ Vgl. Paul, Johann, Die Wasserverschmutzung in Köln und Leverkusen im 19. und 20. Jahrhundert, in: Die Alte Stadt 4/1991, S. 386.
- ⁴²⁹ Vgl. Paul, Rheinverschmutzung, S. 390.
- ⁴³⁰ Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 49.
- ⁴³¹ Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 63: Diesen Namen trug die 1901 gegründete Preußische Versuchsanstalt für Wasser- und Bodenhygiene seit 1918.
- ⁴³² Vgl. Paul, Rheinverschmutzung, S. 393 und 396.
- ⁴³³ Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 63.
- ⁴³⁴ Vgl. Paul, Rheinverschmutzung, S. 396.
- ⁴³⁵ Vgl. Paul, Rheinverschmutzung, S. 397 ff.
- ⁴³⁶ StaK-623, 3817, S. 843: Brief der BAMAG-MEGUIN Fabrik Berlin an Oberbürgermeister Rosendahl, 12. Februar 1932. S. 847: Firmenprospekt.
- ⁴³⁷ Prüß, Max, Die wirtschaftliche Bedeutung der Faulgasverwertung bei der Schlammzersetzung. Sonderabdruck aus der Wochenschrift „Gesundheits-Ingenieur“ 1928, Heft 27, München/Berlin 1928 (in StaK-623, 3817, S. 855–861). Prüß, Max, Flachbeckenkläranlagen mit Schlammkratzern. Sonderabdruck aus der Wochenschrift „Gesundheits-Ingenieur“ 1930, Heft 18, München/Berlin 1930 (in StaK-623, 3817, S. 862–867). Prüß, Max, Über die Entwicklung der neueren Abwasserreinigungsanlagen. Sonderdruck aus dem Jahrbuch der Deutschen Gesellschaft für Bauingenieurwesen 1928 (in StaK-623, 3817, S. 873–879).
- ⁴³⁸ Prüß, Entwicklung, S. 878 f. (S. 18 f.).
- ⁴³⁹ StaK-623, 3817, S. 973 ff.: Brief des Würzburger Diplom-Ingenieurs E. Bundschuh an das Tiefbauamt Koblenz, 25. November 1932.
- ⁴⁴⁰ Vgl. Brix, Stadtentwässerung, S. 501.
- ⁴⁴¹ Dazu auch: Petzina, Kommunale Finanzen.
- ⁴⁴² Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 79.
- ⁴⁴³ Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 81.
- ⁴⁴⁴ Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 49.
- ⁴⁴⁵ Vgl. Verwaltungsbericht 1937, S. 55.
- ⁴⁴⁶ Vgl. Verwaltungsbericht 1938, S. 52.
- ⁴⁴⁷ StaK-623, 4111, S. 230, § 4: „Ortsstatut betreffend die Nutzung der städtischen Kanäle“ vom 11. April 1894 (Abschrift).
- ⁴⁴⁸ StaK-623, 4111, S. 128, §§ 1 und 4: Polizeiverordnung über die Benutzung der städtischen Straßen-Kanäle, 16. August 1930.
- ⁴⁴⁹ StaK-623, 3817, S. 770: Sonderdruck aus der Essener Allgemeinen Zeitung, 12. August 1931.
- ⁴⁵⁰ StaK-623, 4111, S. 123: Polizeiverordnung zur Sicherung des Wasserwerkes Oberwerth vom 29. November 1927.
