Das Bürgerhospital im Kastorviertel. KI-gestützte Visualisierung einer isometrischen Darstellung der Anlage. Aus Joseph Mündnichs Festschrift von 1905.
Staat zwingt zum Ausbau des Hospitals
In der klassischen Geschichtsschreibung werden die gewaltigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur sehr gern vernachlässigt. Dabei zählen der Aufbau der Trinkwasserversorgung und der Kanalisation sowie die ersten Schritte hin zu einer modernen Energiewirtschaft zu den großen Leistungen des 19. Jahrhunderts. Messbar werden die enormen Fortschritte zunächst vor allem im Gesundheitssektor. So nahm das Krankenhauswesen zuvor unbekannte Dimensionen an – auch in Koblenz.
Gab es im jungen Deutschen Kaiserreich des Jahres 1877 noch 2.357 Krankenhäuser, sollte die Zahl bis 1913 auf 4.930 steigen. Wenn man die Zahl der Heil- und Pflegeanstalten einrechnet, gab es insgesamt sogar 6.400 Einrichtungen. Viel Geld floss auch in den Ausbau bestehender Kliniken, was sich deutlich in der Entwicklung der Bettenzahlen widerspiegelt: Sie stieg von 107.337 auf 462.203. Der Grund für diesen sprunghaften Anstieg liegt im Wachstum der Städte, das in den Jahren bis 1914 einen großen Schub erhielt.
Mit dem Ausbau wandelte sich auch das Wesen der Krankenhäuser in den Städten. Diese waren bis weit in die 1850er-Jahre hinein vor allem Armenkrankenhäuser, die entweder über Zuschüsse aus der städtischen Armenfürsorge oder durch Spenden finanziert wurden. Pflegesätze waren damals noch ebenso unbekannt wie ein flächendeckendes System von Kranken- und Versorgungskassen. Erst das Krankengesetz von 1854 sollte in Preußen eine Grundlage schaffen, erbrachte Leistungen kostendeckend abzurechnen. Da aber die Einführung einer umfassenden Versicherungspflicht für weite Kreise der Bevölkerung noch in weiter Ferne lag, änderte sich in der Praxis wenig: Die Krankenhäuser blieben weiterhin auf Zuschüsse sowie Geld- und Sachspenden angewiesen. Und die Ärzte arbeiteten gegen eine sehr geringe Bezahlung oder sogar ehrenamtlich; ihr Geld verdienten sie mit der eigenen Praxis.
Der Umbau und die damit einhergehende Erweiterung des im Kastorviertel gelegenen Koblenzer Bürgerhospitals dürften eine unmittelbare Folge des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 16. April 1871 gewesen sein. Es galt – mit Ausnahme Bayerns – für alle deutschen Staaten.
Das neue Gesetz hatte Folgen, die sich nur mit den von Otto von Bismarck initiierten Regelungen für die neuen gesetzlichen Krankenkassen von 1883 vergleichen lassen. Die wesentliche Neuerung: Das Gesetz sicherte auch zugezogenen Personen bei Armut und Krankheit einen Anspruch auf materielle Unterstützung durch die Kommunen zu. Die Tradition, die Kosten für soziale Leistungen auf die Kommunen abzuwälzen, ist sehr alt. In Preußen erhielt sie mit dem Allgemeinen Landrecht von 1794 eine neue Dimension. Seitdem mussten die Gemeinden Kur- und Verpflegungskosten für auswärtige Kranke übernehmen; auch ärztliche Leistungen durften sie nicht in Rechnung stellen. Vergeblich versuchten die Kommunen, sich ihren neuen Pflichten zu entziehen.

Städtisches Bürgerhospital im Kastorviertel: Blick in den Wartesaal im Erdgeschoss. Ki-Kolorierung eines Fotos aus Joseph Mündnichs Festschrift von 1905.
Die Kommunen zahlten den Preis
Da sich die Untertanen im Königreich Preußen auf die Freizügigkeit berufen konnten, wurden sie mit dem Gesetz über die Aufnahme neu zuziehender Personen vom 31. Dezember 1842 noch einmal gestärkt. Den Preis zahlten die Kommunen, die sich angesichts der wachsenden Einwohnerzahlen ohnehin immer stärker verschulden mussten.
Die Vorgänge in Koblenz passten zu dieser Entwicklung: Zwar war die Festungsstadt wegen der topografischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht so wie andere Kommunen von der Bevölkerungsexplosion betroffen, doch war die Mobilität der arbeitssuchenden und weniger wohlhabenden Frauen und Männer auch in der Provinzhauptstadt sehr groß. Genau diese Menschen hatten jetzt einen Rechtsanspruch darauf, von der Kommune medizinisch versorgt zu werden. Diese wiederum musste ihre Kapazitäten deutlich ausbauen, gleichzeitig aber ihre Einnahmesituation verbessern.
Die Folge: Bereits am 21. Februar 1873 wurde der Entwurf für den Umbau des Bürgerhospitals genehmigt. Sofort begannen die Bauarbeiten. Es verwundert nicht, dass die Veränderungen, in deren Verlauf der Nordflügel komplett erneuert wurde, zunächst Privatpatienten zugutekommen sollten, die einen Tagessatz von 3 bis 5 Mark bezahlen konnten.[1]
Im Zuge der Bauarbeiten wurden die Decken von Zimmern und Krankensälen erhöht und die Erschließung der Räume verändert. Dass es damit jedoch nicht getan war, sollte die Pockenepidemie von 1882 zeigen: Obwohl die Kranken in einem Flügel isoliert waren, gelang es nicht, die Krankheit einzudämmen. Die Infizierten wurden daraufhin in einen Sonderbau auf dem Moselweißer Feld verlegt.
Bauliche Struktur und Aufteilung nach 1891
Nach einem Bericht von 1891 bestand das Hospital im Wesentlichen aus drei Hauptgebäuden, die miteinander verbunden waren:
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Das mittlere Gebäude: Es lag am Kreuzgang des alten Franziskanerklosters und hatte einen Lichthof; dort wurden die internistischen Fälle aufgenommen.
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Der Neubau am Hospitalplatz: Hier lagen die Patienten der chirurgischen Abteilung.
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Das dritte Gebäude: Darin waren die Personen untergebracht, die an Krätze oder Syphilis erkrankt waren.
Zimmerverteilung und Bettenkapazitäten
Für Männer waren 28 Krankenzimmer vorhanden:
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20 Zimmer waren den klassischen internistischen und chirurgischen Patienten vorbehalten.
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3 Säle dienten der vorübergehenden Aufnahme von Geisteskranken.
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2 Räume standen für Krätzekranke bereit.
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1 Zimmer war für geschlechtskranke Männer reserviert.
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2 Räume dienten der Aufnahme von Patienten mit nicht näher definierten Infektionskrankheiten.
Für die weiblichen Kranken standen 24 Zimmer zur Verfügung:
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18 Räume waren für Patientinnen der inneren und der chirurgischen Abteilungen reserviert.
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3 Räume waren für geschlechtskranke Frauen vorgesehen.
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Je 1 Raum existierte für Krätzekranke, Geisteskranke und nicht näher definierte Krankheiten.
„Unter dem Eindruck der Katastrophe von 1882 wird ausdrücklich betont, dass es keine Räume für Pockenkranke gab.“
Zu Beginn des Jahres 1891 waren im Hospital insgesamt 442 Betten aufgestellt – davon 200 für Männer, 206 für Frauen und 36 für Kinder.
Technische Ausstattung und Hygiene
Im Gebäude für die chirurgischen Patienten gab es bereits eine Warmwasser-Zentralheizung. Alle anderen Bereiche des Hospitals, das auf mehrere Trakte angewachsen war, wurden noch mit Öfen beheizt, die von den Gängen her beschickt wurden.
Immerhin existierte in einem Nebenbau ein Apparat zur Desinfizierung von Kleidungsstücken und Geräten. Aber: Waschtische gab es lediglich in den sogenannten „Pensionärszimmern“.
Anmerkungen
[1]: Zur Geschichte des Bürgerhospitals:
Joseph Mündnich: Das Hospital zu Coblenz. Festschrift zur Hundertjahrfeier, Koblenz 1905.
200 Jahre Dienst am Menschen. Der Kemperhof – Vom Bürgerhospital zum Schwerpunktklinikum, Bd. 1: 1805–1964, Koblenz 2005.
