Prostitution kann vor allem in Garnisonsstädten ein großes Problem sein; so auch im preußischen Koblenz des 19. und frühen 20. Jahrhunderts: Mit Google Gemini KI-generiertes Symbolfoto.
Alt-Koblenz als Stadt der Eskapaden
Prostitution ist ein Thema, das mindestens so alt wie die Geschichte der Stadt selbst ist. Meist wurde das „Gewerbe“ geduldet. Nicht selten verdienten die Kommunen sogar daran. Das zeigen die Quellen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Zu Problemen kam es vor allem dann, wenn das Militär im Spiel war. Je größer die Garnison, desto höher die Zahl der Dirnen, die gutes Geld verdienen wollten: Das ist eine griffige Formel, die besonders für die Festungsstadt Koblenz gilt. Dort führten die Behörden einen schier aussichtslosen Kampf gegen das Milieu. Dabei ging es übrigens weniger um Moral und gute Sitten, sondern vor allem um die Gesundheitsfürsorge.
Wie Sabrina Mehler mit ihrer Magisterarbeit gezeigt hat, gehörten Dirnen auch im mittelalterlichen Koblenz zum städtischen Leben. Und aus der Frühen Neuzeit sind Standorte von Bordellen überliefert, aus denen die Stadt sogar Einnahmen bezog. Eines dieser Häuser wurde am Florinsmarkt betrieben. Es ist zudem sehr wahrscheinlich, dass die Dienstleisterinnen auch in den Badehäusern aktiv waren.[1]
Auch als die Badestuben während der Pestepidemien des frühen 17. Jahrhunderts geschlossen wurden, blühte das Geschäft mit der „käuflichen Liebe“. Die Obrigkeit tolerierte die Ausschweifungen der Dirnen und ihrer Kunden und schritt nur ein, wenn die Dienstleistungen im öffentlichen Raum angeboten wurden. Wenn die Verwaltung aktiv wurde, dann vor allem vor dem Hintergrund der Stadterneuerung. So gab es am Moselufer Baracken, in denen mittellose Soldatenwitwen und deren Töchter ihre Dienste anboten. Dieses Treiben wurde mit dem Abbruch der Gebäude in der Regierungszeit des letzten Kurfürsten, Clemens Wenzeslaus, beendet. Ergebnis: Unscheinbare enge Altstadtgassen, vor allem aber die kleinen, an die Stadtmauer angebauten Häuschen wurden für viele Jahrzehnte zu einem Zentrum der Prostitution. Dort lagen traditionell die Quartiere der Tagelöhner. In deren täglichen Kampf ums Überleben mischte sich auch die Prostitution, die mit zunehmender Größe der Garnisonsstadt zu einem Problem wurde, das die Obrigkeit völlig überforderte.
Dabei ging es den Behörden gar nicht darum, die Eskapaden der Soldaten aus Gründen der Disziplin zu unterbinden. Man befürchtete, dass die Krankenstände in die Höhe schnellten. Denn die Zahl erkrankter Dirnen und ihrer Freier dürfte nicht zu unterschätzen gewesen sein, zumal die Ansteckungsgefahr nicht nur in den sozialen Brennpunkten hoch war. Versuche von Rat, Verwaltung und den zuständigen Behörden, das ausschweifende Leben zu kanalisieren, scheiterten. Denn aus dem verarmten Umland strömten nicht nur arbeitssuchende Männer in die Stadt, sondern eben auch Frauen, die bereit waren, für Geld ihren Körper zu verkaufen.
Blick in die Straße an der Wasserturmsmauer. Dieser Teil der mittelalterlichen Stadtmauer mit seinen angebauten Gebäuden befand sich im Bereich des heutigen Zentralplatzes. Der Straßenzug gehörte einerseits zu einem ganz normalen Viertel mit Wohn- und Geschäftshäusern, war aber bis zum Zweiten Weltkrieg ein Schwerpunkt der Prostitution. Das „Gewerbe“ war mit einer Pforte von den regulären Wohnhäusern abgetrennt. Die Häuser wurden im Zuge der Bombenangriffe vernichtet, die Mauer wurde erst in den 1960er-Jahren abgebrochen. KI-optimiertes und koloriertes Bild nach einem Original aus dem Stadtarchiv Koblenz.
Sozialkasse für Dirnen
Erste Bemühungen, die Folgen der Prostitution sozial abzufedern, sind aus der napoleonischen Zeit überliefert. Damals wurde eine „Hurenheilungskasse“ eingerichtet, in die sowohl Bordellbetreiber als auch Prostituierte einzahlen mussten. Die Wirkung dieses Instruments dürfte eher bescheiden gewesen sein. Denn obwohl man im Berlin des späten 18. Jahrhunderts dazu übergegangen war, die Prostitution in speziellen Häusern zu legalisieren, gaben sich die Preußen nach ihrer Machtübernahme am Rhein deutlich zugeknöpfter. Bereits 1816 verboten sie Freudenhäuser. 1843 wurde dieses Verbot erneuert.
Die Koblenzer Historikerin Petra Weiß hat herausgearbeitet, dass rigoroses Vorgehen nichts brachte. Das „Gewerbe“ blühte nun im Verborgenen, die medizinische Versorgung geschlechtskranker Frauen in der Stadt wurde unnötig erschwert. Zudem war die örtliche Polizei machtlos und beschränkte sich darauf, das „Umhertreiben“ auf den Straßen der Alt- und Innenstadt zu unterbinden. Außerdem verzichtete die Stadt auf die scharfe Kontrolle der zahlreichen Privatbordelle. Dennoch: Auch die Preußen bestanden darauf, dass Huren medizinisch versorgt wurden. Polizeidirektor Johann Heinrich Weber hatte bereits 1816 Druck auf Stadt- und Hospitalverwaltung ausgeübt. Er hatte selbst eine erkrankte Dienstmagd zur Behandlung ins Bürgerhospital im Kastorviertel geschickt, wo sie allerdings abgewiesen worden war. Die Frau stammte nicht aus Koblenz, und man sah seit der Abschaffung der „offiziellen“ Bordelle keine Möglichkeit, sie zu behandeln. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine rechtliche Handhabe, was sich erst mit dem Gesetz über den Unterstützungswohnsitz von 1870 änderte. Die Frau wurde schließlich in die Krankenstation des Arresthauses geschickt, das sich im Bereich des 1944 zerstörten Hohenfelder Hauses in der Löhrstraße befand.
Seit dem Verbot von 1816 wurde Prostitution sanktioniert – und zwar mit einer achttägigen Gefängnis- oder Arbeitshausstrafe und einer Geldstrafe von fünf Reichstalern. Die Alternative: bis zu 20 Peitschenhiebe. Außerdem konnten die meist auswärtigen Prostituierten der Stadt verwiesen werden. Diese wiederum unterliefen das Verbot, indem sie ankündigten, ihren Freier heiraten zu wollen.[2]
Geschlechtskranke Husaren
Bereits 1818 war klar, dass sich Verbote und Maßnahmen nicht eigneten, Geschlechtskrankheiten einzudämmen. So meldete im März jenes Jahres der Kommandeur des 9. Husarenregiments, Oberst von Hellwig, dass der Krankenstand unter den Husaren nicht gesunken sei. Nach wie vor mussten viele Soldaten im Garnisonslazarett behandelt werden. Oberbürgermeister Abundius Maehler schlug schließlich Gegenmaßnahmen vor. Die Folge: das Reglement vom 21. Juni 1818, mit dem eine Meldepflicht für Prostituierte und ärztliche Pflichtuntersuchungen in einem Turnus von acht Tagen eingeführt wurden. Straßenprostitution war weiter verboten. Bei Verstößen drohten Gefängnisstrafen.
In der Praxis war von einer verschärften Gangart nicht viel zu spüren. Zwar verweigerten die Behörden immer wieder Anträge zur Eröffnung von Bordellbetrieben, doch war der Einfluss der örtlichen Polizei außerhalb der Festungsmauern zu Ende. Und so hatten die Prostituierten immer wieder ein Rückzugsgebiet, um bei der nächsten günstigen Gelegenheit in die Stadt zurückzukommen. Daran änderte auch das neue preußische Strafgesetzbuch vom 1. Juli 1851 nichts, das Prostitution generell verbot und unter Strafe stellte. Die überforderten Behörden duldeten weiterhin Bordelle, solange sich diese Betriebe nicht in exponierter Lage befanden. Die häufigen Beschwerden von Bürgern belegen jedoch, dass auch diese eingeschränkte Duldung in der Praxis nicht gut funktionierte.
Wie aussichtslos die Bemühungen waren, zeigt die schon fast resignierende Bilanz des Polizeidirektors. Jakob Franz Hubert Raitz von Frentz räumte ein, dass man trotz der Bestimmungen des neuen Strafgesetzbuches von 1871, die Prostitution generell unter Strafe stellten, ebendiese nicht wirkungsvoll bekämpfen konnte. Er begründete dies 1874 mit der Tatsache, dass auf 24.528 Einwohner in Koblenz eine starke Garnison von 6039 „Militairpersonen“ kam. Allein in Koblenz lebten rund 3388 Soldaten, weitere 1993 in Ehrenbreitstein. Und in Neuendorf waren 658 Angehörige des Militärs stationiert.
Die Probleme waren keine Koblenzer Spezialität. Das beweist die Novelle des Strafgesetzbuches vom 26. Februar 1876, das die Duldung der Prostitution auch offiziell möglich machte. In Paragraf 361, Absatz 6, hieß es wörtlich:
„Mit Haft wird bestraft eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßige Unzucht betreibt.“
Immer wieder wurden Frauen aufgegriffen, die von außerhalb in die Stadt kamen, um ihrem „Gewerbe“ nachzugehen, was zunehmend zu einem Problem für die Behörden wurde. Schon 1852 klagte die Bezirksregierung darüber, dass die Syphilis in Koblenz stärker als bisher bekannt in der Stadt grassierte. Die Kommune wurde verpflichtet, die ärztliche Kontrolle der Prostituierten auf eigene Kosten wiederaufzunehmen und zu verstärken. Die Stadt wehrte sich gegen die zusätzliche Belastung und protestierte in Berlin – vergebens.
Die Untersuchungen erfolgten im Hohenfelder Haus, das ab 1855 Polizeigebäude war. Stellten sich bei der Kontrolle – der sich übrigens nur die wenigen stadtbekannten Prostituierten in der Stadt unterzogen – Krankheiten heraus, konnten die Frauen zwangsweise ins Bürgerhospital eingewiesen werden.
Behandlungsorte wechseln
Wie hoch dort der Anteil der Geschlechtskranken im Verhältnis zum Gesamtkrankenstand war, haben Ulrike Grundmann und Petra Weiß für die Jahre 1826 bis 1902 ermittelt. Demnach wurde die höchste Quote von 6,7 Prozent 1833 erreicht. Der Durchschnitt lag bei knapp 3,9 Prozent. Die Behandlung erfolgte zunächst im Bürgerhospital, wobei die Betroffenen zunächst mit Krätzekranken zusammengelegt wurden – ein unhaltbarer Zustand. Schließlich wurden die Geschlechtskranken zunächst im Kloster Maria Trost betreut, dann in einem Nebengebäude auf dem Hospitalgelände.[3]
Anmerkungen
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[1] Sabrina Mehler: Prostitution im Fokus der Gesellschaft. Zum Umgang mit „gemeinen Frauen“ im spätmittelalterlichen Koblenz. Magisterarbeit, Bonn 2006.
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[2] Dazu: Petra Weiß: Prostitution in Koblenz im 19. Jahrhundert. In: Koblenzer Beiträge zur Geschichte und Kultur. Neue Folge 11/12, Koblenz 2003, S. 33–66.
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[3] Ulrike Grundmann: Das Hospital in Koblenz (1210–1945). Herzogenrath 1992. (Hinweis: Jahreszahl im Originaltitel typischerweise „1210“ statt „110“)
🏛️ CHRONIK: DIRNEN UND GESETZE
1790
Der preußische König Friedrich Wilhelm II., der selbst Bordellbesuchen nicht abgeneigt war, regelt mit seinem „Lusthauserlass“ die Prostitution in Berlin. Straßenprostitution ist nicht mehr gestattet, für das „Gewerbe“ sollen besondere Häuser eingerichtet werden. Ergebnis: 1795 gibt es in der Hauptstadt 54 Freudenhäuser mit insgesamt 257 registrierten Dirnen.
1850
Prostitution wird in Österreich toleriert. Für Wien schlägt der Polizeiwundarzt Dr. Nusser vor, Prostituierte polizeilich zu erfassen, sie zweimal wöchentlich zu untersuchen und mit Gesundheitspässen auszustatten. Wesentlich rigider war das 18. Jahrhundert. So hatte Kaiserin Maria Theresia (1717–1780) Prostituierte in das Banat (heute eine Region, die in den Staaten Rumänien, Serbien und Ungarn liegt) deportieren lassen.
1871
Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai stellt Prostitution unter Strafe. Bereits im preußischen Strafgesetzbuch von 1851 war Prostitution verboten.
1891
Das Deutsche Reich und die Niederlande vereinbaren, dass Prostituierte aus beiden Ländern wieder an den Ort ihrer Herkunft gebracht werden.
1927
Das Reichsgesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten tritt am 1. Oktober 1927 in Kraft. Die Kommunen werden als Hauptträger der öffentlichen Gesundheitsfürsorge stärker in die Pflicht genommen.
